Europarecht

Termin Dienstags, 9:50 – 11:30 Uhr | Beginn: 18.04.2017, Ende: 18.07.2017
Ort Raum S1|03 226
Dozent Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)

Grundsätzlich erwartet der Lehrstuhl, dass die Studierenden mit Hilfe der in den nach- folgenden Veranstaltungsgrids zur Verfügung gestellten Materialien vorbereitet in der Veranstaltung erscheinen. Dem Konzept der „flexibel, sensible and sensitive solution“ (FS3) folgend, können sich im Verlauf des Semesters Änderungen der Vorlesungsagenda ergeben – diese spiegeln sich im „Vorlesungsgrid“ wieder. Aus diesem Grund empfiehlt es sich – insbesondere in der unmittelbaren Klausurvorbereitung – den aktuellen Status der Vorlesungsagenda zu überprüfen.

Mit „FEX“ („für Experten“) gekennzeichnete Materialien dienen der Vertiefung sowie als Angebot für interessierte Mitglieder der Audience. Diese werden nicht in der Klausur unmittelbar abgefragt.

Weitere grundsätzliche Informationen zu Vorlesungsetikette, -strategie und zu erstrebten -outcomes finden Sie unten.

Datum Modul Inhalt Datei
18.04.2017 1 Perspektiven und Strategien der integrierten Veranstaltung An dieser Stelle findet zunächst eine statische Verweisung auf die Veranstaltung im Sommersemester 2016 und die dort unter dem 19.04.2016 befindlichen Materialien statt.
25.04.2017 2 Deutsches Recht als Basis für das Recht der „Europäischen Union“ Basics (wird in neuem Tab geöffnet) (aus dem Sommersemester 2016)

Terminologische Basics (I): „Zulässigkeit“ & „Begründetheit“ (wird in neuem Tab geöffnet) (aus dem Sommersemester 2016)
02.05.2017 2 „Cyber(rechts)wissenschaft, GoCore! und 'Citizen Science' – Eine Einführung in das (Technik-)Recht“
im Rahmen der Ringvorlesung „Was steckt dahinter?“ um 17:15 Uhr im Hörsaal S1|05 122 (Maschinenhaus)
Der Vorlesungstermin zur üblichen Uhrzeit entfällt.

Angeboten wird dafür die Teilnahme am Vortrag von Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) „Cyber(rechts)wissenschaft, GoCore! und 'Citizen Science' – Eine Einführung in das (Technik-)Recht“ (wird in neuem Tab geöffnet)
09.05.2017 3 Die Europäische Union im Schatten des BREXIT Gutschker, Das Brexit-Dinner, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 30.04.2017, Nr. 17, S. 2 (nur im Uninetz abrufbar)

Art. 59 GG
Art. 79 GG
16.05.2017 3 Probeklausur (wird in neuem Tab geöffnet)

aktualisiert: 18.07.2017
Leitlinien (Version 1) des Europäischen Rates (Artikel 50 EUV) für die Brexit-Verhandlungen im Anschluss an die Mitteilung des Vereinigten Königreichs, 29.04.2017
23.05.2017
30.05.2017
06.06.2017
13.06.2017
20.06.2017
27.06.2017
04.07.2017 Die Vorlesung entfällt aus dienstlichen Gründen. Ersatztermin voraussichtlich am 17.07.2017 um 11.40 Uhr. Der Raum wird in Kürze bekannt gegeben.
11.07.2017 Die Vorlesung entfällt aus dienstlichen Gründen. Ersatztermin voraussichtlich am 17.07.2017 um 11.40 Uhr. Der Raum wird in Kürze bekannt gegeben.
17.07.2017 Vorratsdaten„speicherung“ FS3: Information: Der Ersatztermin wird verschoben (siehe unter Aktuelles – 13.07.2017)

Information: Siehe unter Aktuelles vom 03.07.2017 – hier klicken

Pressemitteilung des OVG Münster v. 22.06.2017 zur Vorratsdatenspeicherung

Mitteilung zur Speicherverpflichtung nach § 113b TKG der Bundesnetzagentur

Aus den Medien:
„Protest wegen Unklarheit zu Vorratsdaten“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 03.07.2017, Wirtschaft, S. 15 (nur im Uninetz abrufbar)
18.07.2017 Essentials der Vorlesung (Re-Run) Besprechung der Evaluation und Ausblick auf die Herausforderungen des Brexit (Gelegenheit für Fragen) Aktuelle Basics (I): BREXIT ? & ! (wird in neuem Tab geöffnet)

Aktuelle Basics (II): Fragen zur Vorlesung – Dialogfolien als „Produkt“ des Lehr- und Lernvertrags (wird in neuem Tab geöffnet)

FEX / FINT: (aktualisiert: 18.07.2017)
Kernelemente des GB – European Union Withdrawal Bill (wird in neuem Tab geöffnet) (Stand: 13.07.2017)
Mi., 23.08.2017 Klausur „(Europa-)Recht für Unternehmen“
10:00 Uhr, Raum S1|01 A1 (Audimax)
„Europarecht“
12:30 Uhr, Raum S3|11 006 (Hexagon)

I. Inhalt: der von Ihnen besuchten Veranstaltung:

Die aus Übung und Vorlesung bestehende Veranstaltung (integrierte Veranstaltung) wendet sich an Studierende, die kein traditionelles juristisches Kapazitäts- und Kompetenzportfolio (kein Hauptstudium, keine Karriere als Richter, Rechtsanwalt…) erstreben. Sie bekennt sich deswegen zum Verzicht auf Vollständigkeit (pars pro toto und dem Verweis auf weiterführende Literatur), zur Verpflichtung auf (innovative) Methodentreue (die zeitlos ist), zur Setzung von Schwerpunkten (um- und durchsetzungsorientierte Rechtslehre; Rechtsfragen des Mehrebenenmodells und zur Präsentation junger Entscheidungen und/oder Gesetzgebung (die regelmäßig noch nicht von der Fachliteratur kommentiert sind). Die Veranstaltung ist für die Studierenden der TUD „maßgeschneidert“. Deswegen findet sich für die Basics ein Verweis auf ein Europarechtslehrbuch. Im Übrigen sind Materialien obenstehend (Modul-Grid) abrufbar.

Die Veranstaltung Europarecht orientiert sich an der Matrix „Methodik, Dogmatik, europäische Grundfreiheiten- und Grundrechtsprüfung (FÖR-Terminologie: RER-Prüfung) und Mehrebenenmodell“. Zudem enthält die Veranstaltung regelmäßig mindestens ein „Aktualitätsmodul“ (FÖR-Terminologie), in dem in den Medien berichtete Rechtsentwicklungen oder aktuelle Entscheidungen zeitnah präsentiert und zur Diskussion gestellt werden. (Am 10.2.2009 gelang dem Lehrstuhl eine Punktlandung: In der letzten Veranstaltung des Wintersemesters 2008/2009 konnte die morgens verkündete Vorratsdatenspeicherungsentscheidung des EuGH (Kompetenz?) in der Abendveranstaltung im Kontext der Vorarbeiten des Semesters präsentiert werden).

Die drei Submodule behandeln aufgrund der Selektionsentscheidung der Professorin:

Submodul 1: (Europa-)rechtliche Basics

Hierzu zählen u.a. Rechtsordnungs- und Rechtsnormenhierarchien, Organe, Kompetenzen und Instrumente der EU (Art. 13 ff EUV), Bedeutung der EMRK in der EU (Art. 6 Abs. 2 und 3 EUV) und Deutschland, grundgesetzliche Identitätsverantwortung wie –kontrolle (etwa BVerfG, Urteil vom 30.06.2009, Az.: 2 BvE 2/08 u.a, „Vertrag von Lissabon“, Rn. 240 f.) , sowie die Möglichkeiten der Veränderungen des europäischen Primärrechts (inklusive der Möglichkeit des Austritts von Mitgliedstaaten (Art. 50 EUV)) und der Kompetenzen für den ESM (Art. 136 Abs. 3, Art. 125 AEUV).

Submodul 2: Um- und Durchsetzung von Europarecht (Enforcement) auf europarechtlicher Ebene

Unter diesem Submodultitel werden u.a. die unmittelbare Wirkung von Richtlinien (über Art. 288 Abs. 3 hinaus), Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV), Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258-261 AEUV), die Staatshaftung und die europarechtliche Vereinbarkeit von mitgliedstaatlichem und europäischem Recht mit Grundrechten und Grundfreiheiten präsentiert. Leading Scenario ist deutsches und europäisches Vorratsdaten„speicherungs“recht.

Submodul 3: „Aktualitätsmodul“

Für das Sommersemester 2017 ist – in Fortschreibung vom Sommersemester 2016 – der „Brexit“ als aktuelles Modul konzipiert. Die Neuwahlen in Großbritannien sollen im Vorlesungsverlauf effizient berücksichtigt werden. Ein zweiter Aktualitätsschwerpunkt ist die Bedeutung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) in Europa. Sowohl hinsichtlich der Türkei, als auch Großbritanniens, als auch der EU (Art. 6 Abs. 2 EUV) stellen sich hier auch angesichts des Gutachtens des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18.12.2014, Rs. 2/13 zum Beitritt der Europäischen Union zur EMRK grundsätzliche Governanceherausforderungen.

II. Six Basics

1. Die Veranstaltung ist eine integrierte Veranstaltung – Vorlesungselemente werden punktuell in der Übung anhand von Fallstudien vertieft. Studierende sollen mit der Denk- und Arbeitsweise von Juristen konfrontiert werden, um im weiteren Leben mit Juristen kommunikationsfähig und gegenüber Juristen evaluationsfähig zu werden. Idealerweise entwickeln die Studierenden auch eine Rechtskultur, die sie befähigt, selbstbewusst („confident“ – Schwerpunkt: Zitieretikette), authentisch und aktuell mit Rechtstexten (Normen, Rechtsprechung, Verwaltungsentscheidungen) umzugehen.

2. Lehr- und Forschungsmaterialien zu „Europarecht“ finden sie untenstehend.

3. Prüfungshilfen und Etikette: Unter Prüfungen sind allgemeine Prüfungshinweise, sowie die Hilfsmitteletikette des Fachgebiets und ein Klausurenpool (mit Altklausuren) veröffentlicht.

4. Achtung: Wir bilden juristisch und nicht nur „googlistisch“ aus. Deswegen legen wir auf die Authentizität von Internetquellen höchsten Wert.

Unter Recherchehinweise finden Sie Links zu authentischen Quellen für juristische Texte im Internet (auch wenn etwa in Deutschland bisher bei Gesetzen nur die Papierversion im Rechtssinne verbindlich ist (Art 82 Abs. 1 S. 1 GG)).

5. Lehrstuhlteam: Informationen zu Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard), sowie zum Lehrstuhlteam finden Sie hier.

6. Help: Für einzelne Fragen steht Ihnen nicht nur die der Professorin zur Verfügung. Wir haben auch einen „Walk-In-Lehrstuhl“ – das heißt, Sie können uns auch in S1|03 306 erreichen.

This is an integrated course – selected topics from the course are treated more in depth during the tutorial by means of case studies. The lessons are conceptually designed for non-jurists and supported by references to a current exercise book. Additionally, the course follows the matrix: ”Methodology, Dogmatics, Examinations of European Fundamental Freedoms and Fundamental Rights and Multilevel Paradigm.” Students are confronted with characteristic (specific) ways of thinking and working that mark jurists in order to enable them to communicate with and evaluate them in their future lives. Ideally the students develop a certain law culture that leads to a confident (emphasis on citation style), successful and effective interaction with current (European) legal literature (legal norms, legal practice, public administrative jurisdiction). In order to support this proficiency during the course, there is generally at least one current module dealing with legal developments reported in the media or current legal decisions presented and put up to discussion. (On Feb. 10, 2009 the Chair succeeded with a precision landing: During the last course of the winter semester 2008/2009, the European Court’s jurisdiction on data retention having been pronounced the very morning was presented during the evening class in context with the previous work of the semester).

Die Materialien der vergangenen Semestern stehen Ihnen unter Archiv: Europarecht I zur Verfügung.