Europarecht

Termin Dienstags, 9:50 – 11:30 Uhr | Beginn: 10.04.2018, Ende: 10.07.2018
Ort Raum S1|03 226
Dozent Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)

Grundsätzlich erwartet der Lehrstuhl, dass die Studierenden mit Hilfe der in den nach- folgenden Veranstaltungsgrids zur Verfügung gestellten Materialien vorbereitet in der Veranstaltung erscheinen. Dem Konzept der „flexibel, sensible and sensitive solution“ (FS3) folgend, können sich im Verlauf des Semesters Änderungen der Vorlesungsagenda ergeben – diese spiegeln sich im „Vorlesungsgrid“ wieder. Aus diesem Grund empfiehlt es sich – insbesondere in der unmittelbaren Klausurvorbereitung – den aktuellen Status der Vorlesungsagenda zu überprüfen.

Mit „FEX“ („für Experten“) gekennzeichnete Materialien dienen der Vertiefung sowie als Angebot für interessierte Mitglieder der Audience. Diese werden nicht in der Klausur unmittelbar abgefragt.

Weitere grundsätzliche Informationen zu Vorlesungsetikette, -strategie und zu erstrebten -outcomes finden Sie unten.

Datum Modul Inhalt Datei
10.04.2018 1 GoCore! zu „Recht“ – Perspektiven und Strategien der integrierten Veranstaltung Basics (wird in neuem Tab geöffnet)

Terminologische Basics (I): „Zulässigkeit“ & „Begründetheit“ (wird in neuem Tab geöffnet)

Strategie: Muster für einen Lehr- und Lern„vertrag“ (wird in neuem Tab geöffnet)
17.04.2018 1 „Cyber(rechts)wissenschaft, GoCore! und 'Citizen Science' – Eine Einführung in das (Technik-)Recht“
wie im Rahmen der Ringvorlesung „Was steckt dahinter?“ (wird in neuem Tab geöffnet) am 02.05.2017
Medien:
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13.04.2018, S. 5 (nur im Uninetz):
„Diskussion über Justizreform“
„Vorstoß zu EU-Verfahren gegen Ungarn“

FEX:
„Cyber(rechts)wissenschaft, GoCore! und 'Citizen Science' – Eine Einführung in das (Technik-)Recht“ (wird in neuem Tab geöffnet)
24.04.2018 1 Demonstrator: Mehrebenenmodell – formelle Rechtmäßigkeit – Fehlen der Normgebungskompetenz Art. 79 Abs. 3 GG
Art. 38 GG

FEX-Rechtsprechung:
08.05.2018 2 GoCore! – Wer gehört wie lange noch zu „Europa“? (BREXIT) Aktuelle Basics (I): BREXIT ? & ! (wird in neuem Tab geöffnet)
(Stand: Sommersemester 2017)
15.05.2018 2a Art. 25 GG
Art. 59 GG

FEX-Medien:
22.05.2018 2 Probeklausur (wird in neuem Tab geöffnet) (Version 1.1)

Das „Ringen“ um Kompetenzen (in der 3. Gewalt) im europäischen „Mehrebenenmodell“ (wird in neuem Tab geöffnet)
(Vortragsfolien von Ass. jur. Sandra Riebel)
29.05.2018 3 (Rechts-)Demonstrator für Diversität im „Mehrebenenmodell“ (eigene Terminologie) – Art. 6 Abs. 3 EUV, Art. 67 Abs. 1 AEUV:

















FEX Abtreibungs(werbungs)recht:

I. BRD-Ebene:
II. EU-Recht(sgeschichte):
III. Rechtsvergleichung:
FINT:
Film „Democracy – Im Rausch der Daten“ in der ARD-Mediathek (bis 30.06.2018)
05.06.2018 3 GoCore! – Rechtliche Mindeststandards für Kapitalbeschaffung wie Risikoübernahme („OMT“) Art. 38 GG
Art. 59 GG
Art. 123 AEUV (S. 101 des verlinkten Dokuments)

BVerfG, Beschl. v. 14.01.2014, Az. 2 BvR 2728/13 u.a. – Vorabentscheidungsersuchen „OMT I“

FEX-Rechtsprechung:
I. EuGH, Urt. v. 16.06.2015, Rs. C-62/14 mit Schlussanträgen des Generalanwalts – „OMT II“

II. BVerfG, Urt. v. 21.06.2016, Az. 2 BvR 2728/13 u.a. – „OMT III“

III. BVerfG, Beschl. v. 17.12.2013, Az. 2 BvR 1390/12 u.a. – Verfahrensabtrennung

IV. BVerfG, Urt. v. 12.09.2012, Az. 2 BvR 1390/12 u.a. – „ESM I“ (Einstweilige Anordnung)

V. BVerfG, Urt. v. 18.03.2014, Az. 2 BvR 1390/12 u.a. – „ESM II“ (Hauptsacheentscheidung)

VI. BVerfG, Beschl. v. 07.05.2010, Az. 2 BvR 987/10 – Griechenland I

VII. BVerfG, Urt. v. 07.09.2011 Az. 2 BvR 987/10 u.a. – Griechenland II

FEX-Literatur:
Zu Art. 123 AEUV: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, 63. EL Dezember 2017, Art. 123 AEUV (nur im Uninetz)

FEX-Medien:
Die Brexit-Gegner schöpfen zarte Hoffnung,
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.06.2018, Nr. 127, S. 17 (nur im Uninetz)
12.06.2018 3 FEX-Literatur:
Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht, 11. Aufl., S. 80 f. und 726-729

FINT-Medien:
Pressemitteilung der EZB vom 14.06.2018 zu geldpolitischen Beschlüssen (englisch/deutsch)
19.06.2018 3 FINT-Medien:
Das abschreckende Beispiel des IWF, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.06.2018, Nr. 144, S. 18 (nur im Uninetz)
26.06.2018 4 GoCore! – Rechtliche Mindeststandards für neue Märkte
(„Data is the new oil“ – Europäisches Daten„organisations“recht)
Literatur:
FEX I: „3. Gewalt“
FEX-Medien:FEX II: „1. Gewalt“
03.07.2018 4 Hintergrundinformation zur EU-DSGVO
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union (wird in neuem Tab geöffnet)Ein Verfahren, das nicht durchgeführt wurde.
10.07.2018 5 GoCore!

I. EU-Mitgliedschaft – BREXIT
--> BRINO












II. Art. 7 EUV – Polen









III. „VDS“








IV. „APP“


Medien:

Medien:

FEX-Rechtsprechung:

Medien:
EZB beschließt Auslaufen der Anleihekäufe, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.06.2018, Nr. 136, S. 19 (nur im Uninetz)

FEX-Rechtsprechung:
Mi., 15.08.2018 Klausur

I. Inhalt: der von Ihnen besuchten Veranstaltung:

Die aus Übung und Vorlesung bestehende Veranstaltung (integrierte Veranstaltung) wendet sich an Studierende, die kein traditionelles juristisches Kapazitäts- und Kompetenzportfolio (kein Hauptstudium, keine Karriere als Richter, Rechtsanwalt…) erstreben. Sie bekennt sich deswegen zum Verzicht auf Vollständigkeit (pars pro toto und dem Verweis auf weiterführende Literatur), zur Verpflichtung auf (innovative) Methodentreue (die zeitlos ist), zur Setzung von Schwerpunkten (um- und durchsetzungsorientierte Rechtslehre; Rechtsfragen des Mehrebenenmodells und zur Präsentation junger Entscheidungen und/oder Gesetzgebung (die regelmäßig noch nicht von der Fachliteratur kommentiert sind). Die Veranstaltung ist für die Studierenden der TUD „maßgeschneidert“. Deswegen findet sich für die Basics ein Verweis auf ein Europarechtslehrbuch. Im Übrigen sind Materialien obenstehend (Modul-Grid) abrufbar.

Die Veranstaltung Europarecht orientiert sich an der Matrix „Methodik, Dogmatik, europäische Grundfreiheiten- und Grundrechtsprüfung (FÖR-Terminologie: RER-Prüfung) und Mehrebenenmodell“. Zudem enthält die Veranstaltung regelmäßig mindestens ein „Aktualitätsmodul“ (FÖR-Terminologie), in dem in den Medien berichtete Rechtsentwicklungen oder aktuelle Entscheidungen zeitnah präsentiert und zur Diskussion gestellt werden. (Am 10.2.2009 gelang dem Lehrstuhl eine Punktlandung: In der letzten Veranstaltung des Wintersemesters 2008/2009 konnte die morgens verkündete Vorratsdatenspeicherungsentscheidung des EuGH (Kompetenz?) in der Abendveranstaltung im Kontext der Vorarbeiten des Semesters präsentiert werden).

Die drei Submodule behandeln aufgrund der Selektionsentscheidung der Professorin:

Submodul 1: (Europa-)rechtliche Basics

Hierzu zählen u.a. Rechtsordnungs- und Rechtsnormenhierarchien, Organe, Kompetenzen und Instrumente der EU (Art. 13 ff EUV), Bedeutung der EMRK in der EU (Art. 6 Abs. 2 und 3 EUV) und Deutschland, grundgesetzliche Identitätsverantwortung wie –kontrolle (etwa BVerfG, Urteil vom 30.06.2009, Az.: 2 BvE 2/08 u.a, „Vertrag von Lissabon“, Rn. 240 f.) , sowie die Möglichkeiten der Veränderungen des europäischen Primärrechts (inklusive der Möglichkeit des Austritts von Mitgliedstaaten (Art. 50 EUV)) und der Kompetenzen für den ESM (Art. 136 Abs. 3, Art. 125 AEUV).

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wer in 2018 ff. noch mit welchen Rechten Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist (Stichwort: BREXIT, Vereinigtes Königreich & Großbritannien). Darüber hinaus verbinden sich mit dem „Mehrebebenmodell“ (eigene Terminologie) grundsätzliche Herausforderungen für das Durchsetzungspotential von Recht: Leading Szenario ist die Bedeutung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) in Europa. Hier (Art. 6 Abs. 2 EUV) stellen sich auch angesichts des Gutachtens des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18.12.2014, Rs. 2/13 zum Beitritt der Europäischen Union zur EMRK grundsätzliche Governanceherausforderungen.

Submodul 2: Um- und Durchsetzung von Europarecht (Enforcement) auf europarechtlicher Ebene

Unter diesem Submodultitel werden u.a. die unmittelbare Wirkung von Richtlinien (über Art. 288 Abs. 3 hinaus), Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV), Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258-261 AEUV), die Staatshaftung und die europarechtliche Vereinbarkeit von mitgliedstaatlichem und europäischem Recht mit Grundrechten und Grundfreiheiten präsentiert.

Darüber hinaus führt an einer wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät die LEXONOMICS-Perspektive zur Heranführung an Kapitalbeschaffungs- und Kostentragungsrecht. „Leading Scenarios“ sind deutsches und europäisches Datenschutz- und Vorratsdaten„speicherungs“recht sowie ESM- und OMT-Entscheidungen deutscher und europäischer Gerichte.

Submodul 3: „Aktualitätsmodul“

Für das Sommersemester 2018 sind – in Fortschreibung der Sommersemester 2016 & 2017 – der „Brexit“ wie auch die Datenschutz-Grundverordnung, die ab 25.05.2018 gilt, als aktuelles Modul in die traditionelle Konzeption integriert.

II. Six Basics

1. Die Veranstaltung ist eine integrierte Veranstaltung – Vorlesungselemente werden punktuell in der Übung anhand von Fallstudien vertieft. Studierende sollen mit der Denk- und Arbeitsweise von Juristen konfrontiert werden, um im weiteren Leben mit Juristen kommunikationsfähig und gegenüber Juristen evaluationsfähig zu werden. Idealerweise entwickeln die Studierenden auch eine Rechtskultur, die sie befähigt, selbstbewusst („confident“ – Schwerpunkt: Zitieretikette), authentisch und aktuell mit Rechtstexten (Normen, Rechtsprechung, Verwaltungsentscheidungen) umzugehen.

2. Lehr- und Forschungsmaterialien zu „Europarecht“ finden sie untenstehend.

3. Prüfungshilfen und Etikette: Unter Prüfungen sind allgemeine Prüfungshinweise, sowie die Hilfsmitteletikette des Fachgebiets und ein Klausurenpool (mit Altklausuren) veröffentlicht.

4. Achtung: Wir bilden juristisch und nicht nur „googlistisch“ aus. Deswegen legen wir auf die Authentizität von Internetquellen höchsten Wert.

Unter Recherchehinweise finden Sie Links zu authentischen Quellen für juristische Texte im Internet (auch wenn etwa in Deutschland bisher bei Gesetzen nur die Papierversion im Rechtssinne verbindlich ist (Art 82 Abs. 1 S. 1 GG)).

5. Lehrstuhlteam: Informationen zu Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard), sowie zum Lehrstuhlteam finden Sie hier.

6. Help: Für einzelne Fragen steht Ihnen nicht nur die der Professorin zur Verfügung. Wir haben auch einen „Walk-In-Lehrstuhl“ – das heißt, Sie können uns auch in S1|03 306 erreichen.

This is an integrated course – selected topics from the course are treated more in depth during the tutorial by means of case studies. The lessons are conceptually designed for non-jurists and supported by references to a current exercise book. Additionally, the course follows the matrix: ”Methodology, Dogmatics, Examinations of European Fundamental Freedoms and Fundamental Rights and Multilevel Paradigm.” Students are confronted with characteristic (specific) ways of thinking and working that mark jurists in order to enable them to communicate with and evaluate them in their future lives. Ideally the students develop a certain law culture that leads to a confident (emphasis on citation style), successful and effective interaction with current (European) legal literature (legal norms, legal practice, public administrative jurisdiction). In order to support this proficiency during the course, there is generally at least one current module dealing with legal developments reported in the media or current legal decisions presented and put up to discussion. (On Feb. 10, 2009 the Chair succeeded with a precision landing: During the last course of the winter semester 2008/2009, the European Court’s jurisdiction on data retention having been pronounced the very morning was presented during the evening class in context with the previous work of the semester).

Die Materialien der vergangenen Semestern stehen Ihnen unter Archiv: Europarecht I zur Verfügung.