Öffentliches Recht I (Rechts- und Juristenmanagement)

Termin dienstags, 14.10.2014 – 10.02.2015, 16:15 – 17:55 Uhr
Ort S1 03 | 221 ; ab 25.11. : Raum S1 03 | 100
Dozent/in Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)

Grundsätzlich erwartet der Lehrstuhl, dass die Studierenden mit Hilfe der in den nach- folgenden Veranstaltungsgrids zur Verfügung gestellten Materialien vorbereitet in der Veranstaltung erscheinen. Dem Konzept der „flexibel, sensible and sensitive solution“ folgend, können sich im Verlauf des Semesters Änderungen der Vorlesungsagenda ergeben – diese spiegeln sich im „Vorlesungsgrid“ wieder. Aus diesem Grund empfiehlt es sich – insbesondere in der unmittelbaren Klausurvorbereitung – den aktuellen Status der Vorlesungsagenda zu überprüfen.

Mit „FEX“ („für Experten“) gekennzeichnete Materialien dienen der Vertiefung sowie als Angebot für interessierte Mitglieder der Audience. Diese werden nicht in der Klausur unmittelbar abgefragt.

Weitere grundsätzliche Informationen zu Vorlesungsetikette, -strategie und zu erstrebten -outcomes finden Sie unten.

Datum Modul Inhalt Datei
14.10.2014 1 Grundlagen und Strategie der Vorlesung
Basics: Basics-Folien (wird in neuem Tab geöffnet)

Terminologische Basics (I): „Zulässigkeit“ & Begründetheit (wird in neuem Tab geöffnet)


Strategie: Lehr- und Lernvertrag (wird in neuem Tab geöffnet)
21.10.2014 2 „Die Geschichte der Qiu Ju“ - Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht Präsentation des Films „Die Geschichte der Qiu Ju“ (Hongkong 1992, Regie: Zhang Yimou)
28.10.2014 2 „Die Geschichte der Qiu Ju“ - Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht „Die Geschichte der Qiu Ju“
Teil 1 (wird in neuem Tab geöffnet)

Qui Ju Reallifeszenarien (wird in neuem Tab geöffnet)
04.11.2014 2 „Die Geschichte der Qiu Ju“ - Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht „Die Geschichte der Qiu Ju“
Teil 2 (wird in neuem Tab geöffnet)
11.11.2014 3 Das „Mehrebenenmodell“ (1) a) Das „Mehrebenenmodell“ anhand des Paradigmas von Tabakwerbeverboten
Szenario – Deutsches Tabakwerbeverbot (wird in neuem Tab geöffnet)
18.11.2014 3 Das „Mehrebenenmodell“ (2) b) Fallmodul zum „Mehrebenenmodell“ EMRK: Meinungsfreiheit und negative Rezipientenfreiheit

BVerfG, Beschl. v. 20.02.2009 Az. 1 BvR 2266/04 und 1 BvR 2620/05

EGMR, Urt. v. 08.11.2012, App.no. 434841/09

Europäische Menschenrechtskonvention (wird in neuem Tab geöffnet)
25.11.2014 3 Das „Mehrebenenmodell“ (3)
02.12.2014 3 Das „Mehrebenenmodell“ (4)



09.12.2014 3 Das „Mehrebenenmodell“ (5)
16.12.2014 5 Recht und/oder Gerechtigkeit?
Filmpräsentation:
„Der Fall Jakob von Metzler“


Chronologische Übersicht der gerichtlichen Entscheidungen (wird in neuem Tab geöffnet)

Ausgewählte Normen::
§ 136 StPO
§ 136a StPO
§ 260 StPO
§ 52 HSOG
§ 12 HSOG
§ 55 HSOG

Rechercheleitfaden (wird in neuem Tab geöffnet) für die nur über 'juris' zugänglichen Materialien
13.01.2015 5 Recht und/oder Gerechtigkeit?
Filmbesprechung:
„Der Fall Jakob von Metzler“
20.01.2015 Angebot einer PROBEKLAUSUR Probeklausur Öffentliches Recht, WS 2014/15 (wird in neuem Tab geöffnet)
.
27.01.2015 6 Das „Mehrebenenmodell“ (6)
„Europäischer Rettungsschirm“ und „OMT“
BVerfG, Beschl. v. 14.01.2014, Az. 2 BvR 2728/13 u.a. – Vorabentscheidungsersuchen „OMT“

FEX:
1. BVerfG, Beschl. v. 17.12.2013, Az. 2 BvR 1390/12 u.a. – Verfahrensabtrennung

2. BVerfG, Urt. v. 18.03.2014, Az. 2 BvR 1390/12 u.a. – Hauptsacheentscheidung „Europäischer Rettungsschirm“

3. EuGH, Rs. C-370/12 (Case-Case (C²)-Pringle)

4. EuGH, Rs. C-62/14, Schlussanträge des Generalanwalts vom 14.01.2015


Allgemein:
Terminologische Basics (I): „Zulässigkeit“ & Begründetheit (wird in neuem Tab geöffnet)

Leading Cases (I) (wird in neuem Tab geöffnet)
zum Projekt
„Eine neue Perspektive auf Rechtswissenschaft“ -
Vorratsdaten„speicherungs“szenario
03.02.2015 Das „Mehrebenenmodell“ (7)
(Art. 6 EUV)
FEX:
EuGH, RS C-2/13 (Case-Case „Gutachten“)
10.02.2015 Das „Mehrebenenmodell“ (7)
Fr., 20.02.15 8:00 Uhr Klausur „Öffentliches Rech“ (90 Min.) Raum S2 02 / C205
I. Die Essentialia zum Besuch dieser Veranstaltung finden Sie unten unter V. „In a Nutshell“: Six Basics

II. Adressatenkonfiguration der integrierten Veranstaltung
Die aus Übung und Vorlesung bestehende Veranstaltung (integrierte Veranstaltung) wendet sich an Studierende, die kein traditionelles juristisches Kapazitäts- und Kompetenzportfolio (kein juristisches Hauptstudium, keine Karriere als Richter, Rechtsanwalt…) erstreben. Sie bekennt sich deswegen

 zum Verzicht auf Vollständigkeit (pars pro toto* und dem Verweis auf weiterführende Literatur),
 zur Verpflichtung auf Methodentreue (die nahezu zeitlos ist),
 zur Setzung von Schwerpunkten (um- und durchsetzungsorientierte Rechtslehre; Rechtsfragen des Mehrebenenmodells** ) und
 zur Präsentation junger Entscheidungen und/oder Gesetzgebung (die oft noch nicht von der Fachliteratur kommentiert sind).

Die Veranstaltung ist für die Studierenden der TUD „maßgeschneidert“. Deswegen findet sich für die Basics ein Verweis auf weiterführende (Kommentar-)Literatur.
Die Vorlesung verlangt keine juristischen Vorkenntnisse – erwartet aber qualitatives Engagement für Themen und Methodik des Cyberlaws. Sie versucht die Studierenden bei ihrem Kenntnisstand abzuholen und sie nach dem Prinzip von Äquivalenz von Lehre und Prüfung zu guten Lernergebnissen zu motivieren.


III. What is it all about?
Unter Verzicht (was schon die Titel/Stunden-Relation für erfahrene Leser nahelegt) auf Vollständigkeit (hierzu wird auf Lehr- und Lernbücher verwiesen) wählt die Professorin folgende Matrix als Selektionskriterium:

 Methodik,
 Dogmatik,
 Grundrechtsprüfung (FÖR-Terminologie: RER-Prüfung*** im Deutschen- und Europäischen Recht),
 Verwaltungsprozess,
 Verwaltungsverfahren und
 Mehrebenenmodell** (es geht um Öffentliches Recht in Deutschland und nicht um deutsches Öffentliches Recht).

Diese Kenntnisse bereiten das Fundament für die Zweite Säule, nämlich das Juristenmanagement. Studierende sollen mit der Denk- und Arbeitsweise von Juristen konfrontiert werden, um im weiteren Leben mit Juristen kommunikationsfähig und gegenüber Juristen evaluationsfähig zu werden. Um diese Kompetenz zu fördern, enthält die Veranstaltung regelmäßig mindestens ein aktuelles Modul, in dem in den Medien berichtete Rechtsentwicklungen oder aktuelle Entscheidungen zeitnah präsentiert und zur Diskussion gestellt werden (in der Vergangenheit etwa „Studiengebührenurteil“ des Hessischen Verfassungsgerichtshofs oder Tariftreueentscheidung des Europäischen Gerichtshofs).
Instrumental werden auch zwei Filme eingesetzt, die grundlegende Fragen illustrieren: Nämlich zum einen die Frage nach dem Verhältnis von Recht zu Gerechtigkeit am Exempel der „Rettungsfolter“ („Rettungsfolter“ und Beweisverwertungsverbot im deutschen und europäischen Recht anhand eines Fallbeispiels in den Jahren 2002 – 2012) und zum anderen für die Darstellung der Bedeutung von Verwaltungsprozessrecht als konkretisiertem Verfassungsrecht (Die Geschichte der Qiuju, ein Film von Regisseur Zhang Yimou aus dem Jahre 1992, Gewinner des Goldenen Löwen).

IV. Lernergebnisse/Learning Outcomes
Idealerweise entwickeln die Studierenden auch eine Rechtskultur, die sie befähigt, selbstbewusst („confident“ – Schwerpunkt: Zitieretikette), authentisch und aktuell mit Rechtstexten (Normen, Rechtsprechung, Verwaltungsentscheidungen) umzugehen. Dieses Rechtsverständnis soll es Ihnen ermöglichen in qualifizierten Kontakt mit Juristen zu treten, mit diesen zu kommunizieren und diese zu evalu-ieren. Gerade die Auswahl („Ob-Entscheidung“) eines Juristen wie die Art und der Inhalt der disziplinübergreifenden Kommunikation („Wie-Entscheidung“) ist Qualitätschance für die Bewältigung zukünftiger Herausforderungen.

V. “In a Nutshell”: Six Basics
1. Inhalt: der von Ihnen besuchten Veranstaltung:
Siehe oben unter I. und II.
2. Lehr- und Forschungsmaterialien zu „Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement“ finden sie untenstehend.
3. Prüfungshilfen und Etikette: Unter Prüfungen sind allgemeine Prüfungshinweise, sowie die Hilfsmitteletikette des Fachgebiets und ein Klausurenpool (mit Altklausuren) veröffentlicht.
4. Achtung: Wir bilden juristisch und nicht „nur“ „googlistisch“ aus. Deswegen legen wir auf die Authentizität von Internetquellen höchsten Wert.
Unter Recherchehinweise finden Sie Links zu authentischen Quellen für juristische Texte im Internet (auch wenn etwa in Deutschland bisher bei Gesetzen nur die Papierversion im Rechtssinne verbindlich ist (Art 82 Abs. 1 S. 1 GG)).
5. Lehrstuhlteam: Informationen zu Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard), sowie zum Lehrstuhlteam finden Sie hier.
6. Help: Falls sich nach Lektüre dieser Einführung noch Fragen ergeben, zögern Sie bitte nicht, diese in unser Forum einzustellen. Vor allem dann, wenn es sich um Fragen handelt, die auch andere Studierende betreffen bzw. interessieren könnten. Für einzelne Fragen steht nicht nur die zur Verfügung. Wir haben auch einen „Walk-In-Lehrstuhl“ – das heißt, während der Sekretariatsöffnungszeiten können Sie uns auch in S1|03 306 erreichen.

*Pars pro toto bedeutet sinngemäß: ein Teil, der für das Ganze steht. Demzufolge werden von der Professorin Szenarien, Rechtsprechungsbeispiele, Methoden und „Fragen“ ausgewählt (die hier so genannte „Selektionsentscheidung“), um induktiv die Konturierung eines Gesamtbildes – hier: eines Kanon des Cyberlaw – zu ermöglichen.
**Als „Mehrebenenmodell“ bezeichnet FÖR (Fachgebiet Öffentliches Recht) seine Globalisierungs-perspektive. Die Devise in 2013 wird mit der „TCA-Formel“, nämlich: „Think Globally, Consider the European Union and Act Locally“ umschrieben. Speziell im Bereich der dritten Gewalt sind (aus der Perspektive des Cyberlaw) hier solche Abgrenzungs- und Hierarchieherausforderungen feststellbar, die die begriffliche und herkömmliche Qualifizierung als „Mehrebenensystem“ in Frage stellen. Ein jüngeres Rechtsprechungsbeispiel ist die Kontroverse über die Eröffnung des Geltungsbereichs der Europäischen Grundrechtecharta (Art. 51 Abs. 1 S. 1 EU GR-Charta) und der Zuständigkeit des EuGH (EuGH, Urteil vom 26.02.2013, Rs. C-617/10 – „Schwedisches Steuerrecht“ und als „Replik“ BVerfG, Urteil vom 24.04.2013, Az.:1 BvR 1215/07 – „Antiterrordatei“).
***Es handelt sich um eine FÖR-Terminologie, die eine klassische Grundrechtsprüfung in eine Trias von Recht, Eingriff, Rechtfertigung kleidet.