Öffentliches Recht I (Rechts- und Juristenmanagement)

Termin dienstags, 18.10.2016 – 07.02.2017, 16:15 – 17:55 Uhr
Ort S1 03 | 221
Dozent/in Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)

I. Didaktisches Konzept: Lehr- und Lernvertrag mit FS³

Grundsätzlich erwartet der Lehrstuhl, dass die Studierenden mit Hilfe der in den nach- folgenden Veranstaltungsgrids zur Verfügung gestellten Materialien vorbereitet in der Veranstaltung erscheinen. Dem Konzept der „flexible, sensible and sensitive solution“ (FS3) folgend, können sich im Verlauf des Semesters Änderungen der Vorlesungsagenda ergeben – diese spiegeln sich im „Vorlesungsgrid“ wieder. Aus diesem Grund empfiehlt es sich – insbesondere in der unmittelbaren Klausurvorbereitung – den aktuellen Status der Vorlesungsagenda zu überprüfen.

II. FS³ im Wintersemester 2016/2017

Im Wintersemester 2016/2017 führt die Umsetzung von FS³ nach einer einvernehmlichen Entscheidung von Professorin und Studierenden am 13.12.2106 zu einer grundlegenden Umstrukturierung der integrierten Veranstaltung. Grund ist die Aktualität wie Bedeutung der BVerfG-Entscheidung zur „Beschleunigung des Atomausstiegs“, Az. 1 BvR 2821/11 u.a. vom 06.12.2016. Die Entscheidungsverkündung war Ziel einer Exkursion der Studierenden der TU zum BVerfG in Karlsruhe. Die grundlegende und wegweisende Bedeutung der Entscheidung ist mindestens dreifach, weil sie Informationen enthält zu:

(1) Der erstmaligen Zubilligung einer Grundrechts- und Verfassungsbeschwerdeberechtigung (Art. 19 Abs. 3 GG) für juristische Personen, die im Eigentum eines ausländischen Staates stehen.
(2) Marktregulierungen und Marktbeendigungen nicht in Folge geänderter objektiver Erkenntnisse, sondern in Folge geänderter subjektiver Bewertungen und (Nicht-)Akzeptanzannahmen.
(3) Inhalts- und Schrankenbestimmungen (Art. 14 Abs. 1, 2 GG) bei „Changemanagement“ (Ausstiegs- und Übergangsregelungen) bezüglich Hochrisikotechnologie.

Exkursion wie Inhalt der Entscheidung führen zur Ersetzung der zu Vorlesungsbeginn im Grid präsentierten Module 3 bis 6 (Mehrebenenmodell) und zum Entfall des Moduls 7 (Recht und/oder Gerechtigkeit? „Der Fall Jakob von Metzler“).

III. Glossar

Mit „FEX“ („für Experten“) und „FINT“ („für Interessierte“) gekennzeichnete Materialien dienen der Vertiefung sowie als Angebot für interessierte Mitglieder der Audience. Diese werden nicht in der Klausur unmittelbar abgefragt.
Mit FS3 (Konzept der „flexible, sensible and sensitive solution“) werden Änderungen in der Vorlesungsagenda gekennzeichnet.

IV. Derzeit keine parallele Moodlepräsenz

Die Details der Präsentations- und Kommunikationsstrategie des Lehrstuhls – auch zum derzeitigen (seit 2015) Verzicht auf eine (passwortgeschützte) parallele Moodlepräsenz – finden Sie unten (Punkt V.6.)

Weitere grundsätzliche Informationen zu Vorlesungsetikette, -strategie und zu erstrebten -outcomes finden Sie unten.

Datum Modul Inhalt Datei
18.10.2016 1 Grundlagen und Strategie der Vorlesung Grundlagen:
Basics für das Öffentliche Recht (wird in neuem Tab geöffnet)
(Rückverweisung auf WS 2015/2016 mit Ankündigung der Aktualisierung im laufenden Semester)

Work in Progress (WiP): Leading Cases (II) (wird in neuem Tab geöffnet) zum Projekt
„Eine neue Perspektive auf Rechtswissenschaft“- „Schockwerbungsszenario“
(Rückverweisung auf WS 2015/2016 mit Ankündigung der Aktualisierung im laufenden Semester)

Terminologische Basics (I): „Zulässigkeit“ & Begründetheit (wird in neuem Tab geöffnet)

WiP: Terminologische Basics (II): „Subsumtion“

WiP: Terminologische Basics (III): „Time Management von Rechtsschutz“

Strategie: Lehr- und Lernvertrag (wird in neuem Tab geöffnet)

News:
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§§ 32; 93d Abs. 2 BVerfGG) in Bezug auf internationale Harmonisierung und Staatshaftung – Step: Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA)
BVerfG, mündliche Verhandlung am 12.10.2016 und Urt. v. 13.10.2016, Az. 2 BvR 1368/16 u.a. (Pressemitteilung, Press Release)

Gesetz: (aktualisiert: 23.01.2017)
Normenbooklet (wird in neuem Tab geöffnet)
25.10.2016 1 FS³: Filmbesprechung
„Terror – Ihr Urteil“
BVerfG, Urt. v. 15.02.2006, Az. 1 BvR 357/05
01.11.2016 1
08.11.2016 1
15.11.2016 1
22.11.2016 1
29.11.2016 2 Vorbereitung der Exkursion zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 06.12.2016 zur Urteilsverkündung im Verfahren „Beschleunigung des Atomausstiegs“, Az. 1 BvR 2821/11 u.a. (A3-Szenario) BVerfG, Beschl. v. 08.08.1978, Az. 2 BvL 8/77 – Kalkar I

BVerfG, Urt. v. 22.05.1990, Az. 2 BvG 1/88 – Kalkar II

BVerfG, Urt. v. 19.02.2002, Az. 2 BvG 2/00 – Atomkonsens

Pressemitteilung des BVerfG v. 28.10.2016 zur Urteilsverkündung im Verfahren „Beschleunigung des Atomausstiegs“, Az. 1 BvR 2821/11 u.a.

Terminologische Basics (I): „Zulässigkeit“ & Begründetheit (wird in neuem Tab geöffnet)

FEX / FINT:
BVerwG, Beschl. v. 20.12.2013, Az. 7 B 18.13 und Az. 7 B 19.13 („Biblis und A³“)
05.12.2016 2 Ersatztermin für den 29.11.2016:
Mo., 05.12.2016, von 13:30 – 15:10 Uhr, Raum S2|07 109
06.12.2016 3 „Die Geschichte der Qiu Ju“ Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht Präsentation des Films „Die Geschichte der Qiu Ju“ (Hongkong 1992, Regie: Zhang Yimou)
13.12.2016 3 „Die Geschichte der Qiu Ju“ – Teil 1 (wird in neuem Tab geöffnet) (Rückverweisung auf WS 2015/2016)

„Die Geschichte der Qiu Ju“ – Teil 2 (wird in neuem Tab geöffnet) (Rückverweisung auf WS 2015/2016)

Qui Ju Reallifeszenarien (wird in neuem Tab geöffnet)(Rückverweisung auf WS 2015/2016)
20.12.2016 3
10.01.2017 4 Aktuelles Modul:
„Postfaktizität“ einer Hochrisikotechnologie (friedliche Nutzung der Kernenergie) im Spiegel der Kernenergieverfassungsrechtsgeschichte und der Entscheidung des BVerfG vom 06.12.2016, Az. 1 BvR 2821/11 u.a. – „Beschleunigung des Atomausstiegs“ (A³-Szenario)
BVerfG, Urt. v. 06.12.2016, Az. 1 BvR 2821/11 u.a. – „Beschleunigung des Atomausstiegs“ (A³-Szenario)

Normenextrakt (wird in neuem Tab geöffnet) aus BVerfG, Urt. v. 06.12.2016, Az. 1 BvR 2821/11 u.a. – „Beschleunigung des Atomausstiegs“ (A³-Szenario)
17.01.2017 4
24.01.2017 Besprechung einer Probeklausur Probeklausur (wird in neuem Tab geöffnet)

Normenbooklet (wird in neuem Tab geöffnet)
31.01.2017 4
07.02.2017 4
Fr., 17.02.2017 Klausur Die Klausur „Öffentliches Recht“ findet von 08:00 – 09:30 Uhr in Raum S2|02 C205 statt.
I. Die Essentialia zum Besuch dieser Veranstaltung finden Sie unten unter V. „In a Nutshell“: Six Basics

II. Adressatenkonfiguration der integrierten Veranstaltung
Die aus Übung und Vorlesung bestehende Veranstaltung (integrierte Veranstaltung) wendet sich an Studierende, die kein traditionelles juristisches Kapazitäts- und Kompetenzportfolio (kein juristisches Hauptstudium, keine Karriere als Richter, Rechtsanwalt…) erstreben. Sie bekennt sich deswegen

 zum Verzicht auf Vollständigkeit (pars pro toto* und dem Verweis auf weiterführende Literatur),
 zur Verpflichtung auf Methodentreue (die nahezu zeitlos ist),
 zur Setzung von Schwerpunkten (um- und durchsetzungsorientierte Rechtslehre; Rechtsfragen des Mehrebenenmodells** ) und
 zur Präsentation junger Entscheidungen und/oder Gesetzgebung (die oft noch nicht von der Fachliteratur kommentiert sind).

Die Veranstaltung ist für die Studierenden der TUD „maßgeschneidert“. Deswegen findet sich für die Basics ein Verweis auf weiterführende (Kommentar-)Literatur.
Die Vorlesung verlangt keine juristischen Vorkenntnisse – erwartet aber qualitatives Engagement für Themen und Methodik des Cyberlaws. Sie versucht die Studierenden bei ihrem Kenntnisstand abzuholen und sie nach dem Prinzip von Äquivalenz von Lehre und Prüfung zu guten Lernergebnissen zu motivieren.

III. What is it all about?
Unter Verzicht (was schon die Titel/Stunden-Relation für erfahrene Leser nahelegt) auf Vollständigkeit (hierzu wird auf Lehr- und Lernbücher verwiesen) wählt die Professorin folgende Matrix als Selektionskriterium:

 Methodik,
 Dogmatik,
 Grundrechtsprüfung (FÖR-Terminologie: RER-Prüfung*** im Deutschen- und Europäischen Recht),
 Verwaltungsprozess,
 Verwaltungsverfahren und
 Mehrebenenmodell** (es geht um Öffentliches Recht in Deutschland und nicht um deutsches Öffentliches Recht).

Diese Kenntnisse bereiten das Fundament für die Zweite Säule, nämlich das Juristenmanagement. Studierende sollen mit der Denk- und Arbeitsweise von Juristen konfrontiert werden, um im weiteren Leben mit Juristen kommunikationsfähig und gegenüber Juristen evaluationsfähig zu werden. Um diese Kompetenz zu fördern, enthält die Veranstaltung regelmäßig mindestens ein aktuelles Modul, in dem in den Medien berichtete Rechtsentwicklungen oder aktuelle Entscheidungen zeitnah präsentiert und zur Diskussion gestellt werden (in der Vergangenheit etwa „Studiengebührenurteil“ des Hessischen Verfassungsgerichtshofs oder Tariftreueentscheidung des Europäischen Gerichtshofs).
Instrumental werden auch zwei Filme eingesetzt, die grundlegende Fragen illustrieren: Nämlich zum einen die Frage nach dem Verhältnis von Recht zu Gerechtigkeit am Exempel der „Rettungsfolter“ („Rettungsfolter“ und Beweisverwertungsverbot im deutschen und europäischen Recht anhand eines Fallbeispiels in den Jahren 2002 – 2012) und zum anderen für die Darstellung der Bedeutung von Verwaltungsprozessrecht als konkretisiertem Verfassungsrecht (Die Geschichte der Qiuju, ein Film von Regisseur Zhang Yimou aus dem Jahre 1992, Gewinner des Goldenen Löwen).

IV. Lernergebnisse/Learning Outcomes
Idealerweise entwickeln die Studierenden auch eine Rechtskultur, die sie befähigt, selbstbewusst („confident“ – Schwerpunkt: Zitieretikette), authentisch und aktuell mit Rechtstexten (Normen, Rechtsprechung, Verwaltungsentscheidungen) umzugehen. Dieses Rechtsverständnis soll es Ihnen ermöglichen in qualifizierten Kontakt mit Juristen zu treten, mit diesen zu kommunizieren und diese zu evalu-ieren. Gerade die Auswahl („Ob-Entscheidung“) eines Juristen wie die Art und der Inhalt der disziplinübergreifenden Kommunikation („Wie-Entscheidung“) ist Qualitätschance für die Bewältigung zukünftiger Herausforderungen.

V. “In a Nutshell”: Six Basics
1. Inhalt: der von Ihnen besuchten Veranstaltung:
Siehe oben unter I. und II.
2. Lehr- und Forschungsmaterialien zu „Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement“ finden sie untenstehend.
3. Prüfungshilfen und Etikette: Unter Prüfungen sind allgemeine Prüfungshinweise, sowie die Hilfsmitteletikette des Fachgebiets und ein Klausurenpool (mit Altklausuren) veröffentlicht.
4. Achtung: Wir bilden juristisch und nicht „nur“ „googlistisch“ aus. Deswegen legen wir auf die Authentizität von Internetquellen höchsten Wert.
Unter Recherchehinweise finden Sie Links zu authentischen Quellen für juristische Texte im Internet (auch wenn etwa in Deutschland bisher bei Gesetzen nur die Papierversion im Rechtssinne verbindlich ist (Art 82 Abs. 1 S. 1 GG)).
5. Lehrstuhlteam: Informationen zu Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard), sowie zum Lehrstuhlteam finden Sie hier.
6. Help: Für einzelne Fragen steht nicht nur die zur Verfügung. Wir haben auch einen „Walk-In-Lehrstuhl“ – das heißt, Sie können uns auch in S1|03 306 erreichen.
„Disclaimer“: Zurzeit können wir die seit über einem Jahrzehnt gepflegte Tradition des Forumsangebots (Zitat: „Falls sich nach Lektüre dieser Einführung noch Fragen ergeben, zögern Sie bitte nicht, diese in unser Forum einzustellen. Vor allem dann, wenn es sich um Fragen handelt, die auch andere Studierende betreffen bzw. interessieren könnten.“) nicht anbieten. Wir bemühen uns kompensatorische Strategien anzubieten: Die Präsentations- und Kommunikationsstrategie des Lehrstuhls ist vielfältig. Die zur Verfügung gestellten Materialien stehen als „Legal Open Source“ Projekt (L.O.S.) frei verfügbar im Netz. Auf eine (passwortgeschützte) parallele Moodlepräsenz wird derzeit verzichtet. Die Kommunikationsstrategie ist mehrschichtig – Anliegen und Kritik von allgemeiner Bedeutung können in der Vorlesung direkt (face to face) geäußert werden. Darüber hinaus kann die Professorin per unmittelbar kontaktiert werden. Ultima oder prima ratio (je nach Bedeutung des Anliegens) ist der Besuch am Lehrstuhl. Der Lehrstuhl ist ein „Walk in“ Lehrstuhl, der deswegen auf das formalisierte Angebot von Sprech“stunden“ verzichtet. Der Respekt der Studierenden hat diese Vorgehensweise seit über einem Jahrzehnt ermöglicht.

*Pars pro toto bedeutet sinngemäß: ein Teil, der für das Ganze steht. Demzufolge werden von der Professorin Szenarien, Rechtsprechungsbeispiele, Methoden und „Fragen“ ausgewählt (die hier so genannte „Selektionsentscheidung“), um induktiv die Konturierung eines Gesamtbildes – hier: eines Kanon des Cyberlaw – zu ermöglichen.
**Als „Mehrebenenmodell“ bezeichnet FÖR (Fachgebiet Öffentliches Recht) seine Globalisierungs-perspektive. Die Devise wird mit der „TCA-Formel“, nämlich: „Think Globally, Consider the European Union and Act Locally“ umschrieben. Speziell im Bereich der dritten Gewalt sind (aus der Perspektive des Cyberlaw) hier solche Abgrenzungs- und Hierarchieherausforderungen feststellbar, die die begriffliche und herkömmliche Qualifizierung als „Mehrebenensystem“ in Frage stellen. Ein jüngeres Rechtsprechungsbeispiel ist die Kontroverse über die Eröffnung des Geltungsbereichs der Europäischen Grundrechtecharta (Art. 51 Abs. 1 S. 1 EU GR-Charta) und der Zuständigkeit des EuGH (EuGH, Urteil vom 26.02.2013, Rs. C-617/10 – „Schwedisches Steuerrecht“ und als „Replik“ BVerfG, Urteil vom 24.04.2013, Az.:1 BvR 1215/07 – „Antiterrordatei“).
***Es handelt sich um eine FÖR-Terminologie, die eine klassische Grundrechtsprüfung in eine Trias von Recht, Eingriff, Rechtfertigung kleidet.

I. The Essentialia for participating in this course can be found under V. „In a Nutshell“: Six Basics

II. Intended audience of the integrated course
The course, consisting of lectures and tutorials (integrated course), is aimed at students who do not aspire to a traditional legal capacity and competency portfolio (no legal education, no career as judge, lawyer…). Therefore, the course

 makes no claim to be complete (pars pro toto and the reference to further reading),
 remains constant in methods (which is practically timeless),
 sets priorities (enforcement-oriented jurisprudence, legal issues of the multi-level model )
The course is “tailored” for students at the TUD. Therefore, there is a reference to further (commen-tary) literature for the basics. Also, materials are accessible on the department homepage (module grid, see below). The course does not require a legal background – it does, however, require qualitative engage-ment for the topics and methodologies of public la was the origin of governance insruction and re-search. It attempts to pick up students at their current level of knowledge and to motivate them to (very) good learning outcomes in accordance with the principle of equivalence of instruction and ex-amination.

III. What is it all about?
Waiving any claims (as already suggested to experienced readers by the title/hours relation) to com-pleteness (refer to text and work books), the professor selects the following matrix as the selection criteria:
 Methodology,
 Dogmatics,
 Fundamental Rights Test (FÖR terminology: RER-Prüfung in German and European law),
 Administrative process,
 Administrative procedure and
 Multi-level system (this is about Public Law in Germany, and not German Public Law).

This knowledge forms the foundation for the second pillar: jurist management. Students shall be con-fronted with the ways jurists think and work, in order to be able to communicate with and evaluate jurists later in life. To promote this skill, the course contains at least one topical module, in which a legislative development or current decision being reported in the media is presented and put forth for discussion (in the past, for example, the decision on student fees by the Hessian Constitutional Court or the decision on collective labor agreements by the European Court of Justice).
Two films will be used to illustrate the foundational questions: The question regarding the relationship between law and justice using the example of “Torture to Save Lives” („Torture to Save Lives“ and inadmissability of evidence in German and European law based on a case study in the years 2002 – 2012) and to represent the importance of administrative procedural law as concretized Constitutional law (The Story of the Qiuju, a film by director Zhang Yimou from 1992, winner of the Golden Lion).

IV. Learning Outcomes
Ideally, the students develop a legal culture that enables them to handle legal texts (standards, juris-diction, administrative decision) confidently (“confident” – focus: citation etiquette), authentically and topically. This understanding of the law should facilitate qualified contact with jurists, to communicate with jurists and to evaluate them. Particularly the selection (“if” decision) of a jurist, like the manner and content of inter-disciplinary communication (“how” decision) is a quality for overcoming future challenges.

V. “In a Nutshell”: Six Basics

1. Content: of the course visited by you:
See above under I. and II.
2. Instructional and research materials for “Cyberlaw I” can be found below.
3. Exam aids and etiquette for using aids: Under Exams there are general Exam details, and the Etiquette for using aids for the department, and an Exam pool (with old exams).
4. Note: We educate juristically and not “just” “google-istically”. Therefore, we emphasize the authenticity of Internet sources.
Under Research Notes you will find links to authentic sources for legal texts on the Internet (even though in Germany, laws heretofore are only binding in hard copy (Art 82 Par. 1 p. 1 GG)).
5. Department team: Information about Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard), as well as about the department team can be found here.
6. Help: If there are still questions after reading this introduction, with reference to the department homepage, do not hesitate to submit these questions to our forum, especially if you have questions that might interest or concern other students. For individual questions, the professor’s is not the only way to reach us. We have a “walk-in” department – that means you can reach us in S1|03 306.

*Pars pro toto means, roughly translated: a part that stands for a whole. Accordingly, the professor selects scenarios, legislation examples, methods and „questions“ (called here „Selection Decisions“) to inductively facilitate a complete picture – here: a canon of Cyberlaw.
**FÖR (Fachgebiet Öffentliches Recht) defines “Multi-Level Model” as its globalization perspective. In particular, in the field of legislation, such distinction and hierarchy challenges are identifiable here (from the perspective of Cyberlaw), that question the conceptual and typical qualification of a “multi-level system.” A recent legislative example is the controversy regarding the opening of the scope of validity of the European Charter of Fundamental Rights (Art. 51 Par. 1 p. 1 EU GR-Charta) and the jurisdiction of the EuGH (EuGH, Verdict dated 26.02.2013, Rs. C-617/10 – “Swedish Tax Law” and as “Replication” BVerfG, Verdict dated 24.04.2013, Az.:1 BvR 1215/07


Prüfungshinweise: Bitte beachten Sie die allgemeinen Prüfungshinweise.
Termin: siehe unter Aktuelles
Anmeldung: Bitte melden Sie sich nach den Richtlinien Ihres Fachbereichs bei den zuständigen Prüfungsämtern an.
Klausurenpool: Unter Klausurenpool haben Sie die Möglichkeit den Aufbau von Klausuren betrachten zu können. Hingewiesen sei hier insbesondere darauf, dass die dort aufgeführten Klausuren den damaligen Stand der Lehrveranstaltungen darstellen und somit nur als Demonstrationsmaterialien angesehen werden dürfen.

Die Materialien der vergangenen Semestern stehen Ihnen unter Archiv: Öffentliches Recht I (Rechts- und Juristenmanagement) zur Verfügung.