Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement)

Termin WS 2019/2020, Dienstags, 15.10.2019 – 11.02.2020, 15:20 – 16:50 Uhr
Ort S1|03 123
Dozent/in Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)

Abstract zu Content, Audience, Time Management, Grid & Focus

Diese fünf Koordinaten sind für die Selektion und Präsentation der Professorin bestimmend:

(1) Content: Die Vorlesung Öffentliches Recht mit ihrer Fokussierung auf Rechts- und Juristenmanagement entspricht einer 15 Jahre alten Vorlesungstradition des Fachgebiets Öffentliches Recht an der Technischen Universität Darmstadt. Charakteristisch ist seit 2002 die Integration des europäischen „Mehrebenenmodells“ (eigene Terminologie, weil es in Anbetracht des Gutachtens des EuGH vom 18.12.2014, Rs. 2/13 und der Nichterfüllung von Art. 6 Abs. 2 EUV an der „Systemqualität“ derzeit mangelt) in die Vorlesung, weil es nicht allein um deutsches Öffentliches Recht, sondern um (Öffentliches) Recht in Deutschland geht (weitere Inhalte siehe unten). Ebenfalls traditionelles Kennzeichen der Vorlesung ist die didaktische Integration wie Interpretation von Filmen (seit 2003 etwa der Film von Regisseur Zhang Yimou „Die Geschichte der Qiu Ju“ interpretiert als „Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht“)

(2) Audience: Nach der Drei-Elemente-Lehre (Staatsgebiete, Staatsvolk, Staatsgewalt) wird ein „Cyberstate“* auch eine neue „Cyberpublic“ (Staatsvolk) haben. Diese allzeitig und allgegenwärtig technisch vernetzten Bürger** – „Cybercitizen“*** – sind Audience des Vorlesungsangebots an einer rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einer Technischen Universität. Diese Interaktionsfähigkeit der Studierenden führt auch zu neuen Erwartungen: Grundsätzlich erwartet der Lehrstuhl, dass die Studierenden mit Hilfe der in den nachfolgenden Veranstaltungsgrids zur Verfügung gestellten Materialien vorbereitet in der Veranstaltung erscheinen.

(3) Time Management: Dem Konzept der „flexible, sensible and sensitive solution“ (FS3) folgend, können sich im Verlauf des Semesters Änderungen der Vorlesungsagenda ergeben – diese spiegeln sich im „Vorlesungsgrid“ wieder. Aus diesem Grund empfiehlt es sich – insbesondere in der unmittelbaren Klausurvorbereitung – den aktuellen Status der Vorlesungsagenda zu überprüfen.

Status KW 50/2019: Eine zweite Version des Vorlesungs-Grids wird eingestellt.

Status KW 50/2019: Eine dritte Version des Vorlesungs-Grids wird eingestellt.

Status KW 2/2020: Eine vierte Version des Vorlesungs-Grids wird eingestellt.

Status KW 7/2020: Eine fünfte Version des Vorlesungs-Grids wird eingestellt.

Status KW 8/2020: Eine sechste Version des Vorlesungs-Grids wird eingestellt.

(4) Grid: Die traditionelle L.O.S.-Strategie (Legal Open Source) des Fachgebiets ist auch Grund für den Verzicht auf (passwortgeschützte) Moodleveröffentlichungen.

(5) Focus: Mit „FEX“ („für Experten“) und „FINT“ („für Interessierte“) gekennzeichnete Materialien dienen der Vertiefung sowie als Angebot für interessierte Mitglieder der Audience. Diese werden nicht in der Klausur unmittelbar abgefragt.

Weitere grundsätzliche Informationen zu Vorlesungsetikette, -strategie und zu erstrebten -outcomes finden Sie unten.

* Die Verwendung transsprachlicher Begriffe erfolgt in Großbuchstaben und ist ansonsten so nah wie möglich an die Schreibweise in der Originalsprache angelehnt – teilweise entgegen linguistischer Gepflogenheiten.

** Die Verwendung männlicher Sprache erfolgt im Interesse von Klarheit, Kürze und Einfachheit (KKE-Formel) verbunden mit der Bitte, nicht das grammatische Maskulinum auf das biologische Geschlecht zu reduzieren.

*** Die Konzeption des Cybercitizen – also des „Bürgers“ für die fünfte Dimension des Seins – ist Forschungsgegenstand und erschöpft sich gerade nicht im Bürger- und Deutschenbegriff des (Verfassungs-)Rechts (Art. 116 GG).

Datum Modul Inhalt Datei
15.10.2019 1 Grundlagen und Strategie der Vorlesung „Drohnen“-Intro

Grundlagen:Strategie: Lehr- und Lernvertrag (wird in neuem Tab geöffnet)

Prüfungstradition:
Klausur aus dem Sommersemester 2019 (wird in neuem Tab geöffnet)
22.10.2019 1
29.10.2019
1
05.11.2019
1 News: BVerfG, Urteil vom 05.11.2019, Az. 1 BvL 7/16 – „Hartz IV-Sanktionen“

Kürzung von Sozialleistungen bei Verletzungen der Mitwirkungspflicht des Antragstellers / Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG)?

§ 31a in Verbindung mit § 31 SGB II und § 31b SGB II

F.A.Z. vom 05.11.2019 (Marcus Jung), Karlsruhe kippt Hartz-Sanktionen (Zugriff nur aus dem Uninetz)
12.11.2019 2 Konkretisiertes Verwaltungs- und Verfassungsprozessrecht

Film: „Die Geschichte der Qui Ju“
„Cinematographisches“ Veranstaltungskonzept:
Filminterpretation
19.11.2019
2 „Die Geschichte der Qiu Ju“ – Teil 1 & Teil 2
Es erfolgt an dieser Stelle ein Verweis auf das Wintersemester 2015/2016, Veranstaltung am 17.11.2015. Aktualisiert wurde in der Vorlesung eine Auswahl getroffen.

Qui Ju Reallifeszenarien

FEX: § 35a VwVfG – „Cyberverwaltungsverfahren“
26.11.2019
3 „Cinematographisches“ Veranstaltungskonzept

Recht und/oder Gerechtigkeit und/oder Ethik im „Traditional Law“ der Realworld - Wahrheit um „jeden Preis“?
Film: „Der Fall Jakob von Metzler“ (Produzent: Nico Hofmann)

Chronologische Übersicht der gerichtlichen Entscheidungen (wird in neuem Tab geöffnet)

Ausgewählte Normen:
Art. 1 GG
Art. 2 GG
§ 136 StPO
§ 136a StPO
§ 260 StPO
§ 12 HSOG
§ 52 HSOG
§ 55 HSOG

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) – die Auswahl der Vorlesung: (wird in neuem Tab geöffnet)
Art. 3 EMRK
Art. 15 Abs. 1 und 2 EMRK
Art. 19 EMRK
Art. 34 EMRK
Art. 41 EMRK
Art. 43 EMRK

Rechercheleitfaden (wird in neuem Tab geöffnet) für die nur über 'juris' zugänglichen Materialien

(Global) News:
Formelle Rechtmäßigkeit – Kompetenz und Verfahren: Judge rules Mick Mulvaney is in charge of the CFPB, for now.
03.12.2019
3
10.12.2019
4 Zulässigkeit einer Individualbeschwerde vor dem EGMR
17.12.2019
5 Systematik des Grund- und Menschenrechtsschutzes im “Mehrebenenmodell“ (eigene Terminologie) Dr. S. Riebel, Das „Ringen“ um Kompetenzen (in der dritten Gewalt) im europäischen „Mehrebenenmodell“ (wird in neuem Tab geöffnet)
14.01.2020
5
21.01.2020
6 AI(Law) – „A Trustworthy AI“ for Europe in 2018 and 2019

(1) Definitionsherausforderungen – Zur Alternativlosigkeit der Entwicklung von AI-Kompetenz

(2) AI(Law) – Die Trias von „Recht, Ethik und Robustheit“ als (Rechts)Innovation?

(3) „Cinematographisches“ Veranstaltungskonzept

Vorausgesetzt wird, dass die Studierenden selbst den 44-minütigen Beitrag in der ARD-Mediathek abrufen. Eine Wiedergabe in Vorlesungssälen erscheint aufgrund von Umbaumaßnahmen untunlich.
Schmid: Grafik zum „AI-Framework“ (wird in neuem Tab geöffnet)

„Ethics Guidelines for Trustworthy AI“, Independent High Level Expert Group for AI (AI HLEG), 08.04.2019

FEX: Timeline von 6 weiteren ausgewählten AI Dokumenten:

ARD: „Der große Umbruch“

FINT zur Alternativlosigkeit: Kissel, „Wesen ohne Seele“, Darmstädter Echo vom 28.12.2019 (Abrufbar nur aus dem Uninetz)
28.01.2020 6 (4) FRA-Formula (eigene Terminologie) – Realtime: Rechtsdurchsetzung und -kontrolle (GoCore!) – der Konsultationsprozess einer „Assessment-List“ (AI HLEG)

(5) Rechtspersönlichkeit von AI? (AI HLEG)

(6) Traditional Law & Future Law – die Neukonzeption des Zurechnungs-, Haftungs- und Verantwortungsrechts: „Politik- und Investitionsempfehlungen“ (AI HLEG)
04.02.2020
7 FEX: FS³: Nach dem 31.01.2020 in Real Time (Demonstrator): Art. 50 AEUV – Ende und Zukunft des Austritts eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union ((Br-)Exit)? Art. 50 AEUV

FEX: UK Supreme Court Urteil v. 24.09.2019, [2019] UKSC 41 (wird in neuem Tab geöffnet)

Für Retrospektive:
Aktuelle Basics (I): BREXIT ? & ! (wird in neuem Tab geöffnet)
(Stand: Sommersemester 2017)
11.02.2020 8 Rerun und Outcome Prüfungstradition aus der Cyberlawvorlesung:
RER-Prüfung für ein hypothetisches „BRD-Dashcam“-Gesetz (wird in neuem Tab geöffnet)

Evidence: Dashcamvideo als Beweismittel? Darmstädter Echo, 04.02.2020, S.19, Eisenmann: „Umstrittenes Helferlein“
21.02.2020 Klausur,
08:00 Uhr, Raum S101/A1 (Audimax)
Bitte achten Sie darauf, eigenes Schreibpapier zur Bearbeitung mitzubringen.
I. Die Essentialia zum Besuch dieser Veranstaltung finden Sie unten unter IV. „In a Nutshell“: Six Basics.

II. Adressatenkonfiguration der integrierten Veranstaltung
Die aus Übung und Vorlesung bestehende Veranstaltung (integrierte Veranstaltung) wendet sich an Studierende, die kein traditionelles juristisches Kapazitäts- und Kompetenzportfolio (kein juristisches Hauptstudium, keine Karriere als Richter, Rechtsanwalt, …) erstreben. Sie bekennt sich deswegen
  • zum Verzicht auf Vollständigkeit (pars pro toto* und dem Verweis auf weiterführende Literatur),
  • zur Verpflichtung auf Methodentreue (die nahezu zeitlos ist),
  • zur Setzung von Schwerpunkten (um- und durchsetzungsorientierte Rechtslehre; Rechtsfragen des Mehrebenenmodells**) und
  • zur Präsentation junger Entscheidungen und/oder Gesetzgebung (die oft noch nicht von der Fachliteratur kommentiert sind).
Die Veranstaltung ist für die Studierenden der TUD „maßgeschneidert“. Deswegen findet sich für die Basics ein Verweis auf weiterführende (Kommentar-)Literatur.
Die Vorlesung verlangt keine juristischen Vorkenntnisse – erwartet aber qualitatives Engagement für Themen und Methodik des Cyberlaws. Sie versucht, die Studierenden bei ihrem Kenntnisstand abzuholen und sie nach dem Prinzip von Äquivalenz von Lehre und Prüfung zu guten Lernergebnissen zu motivieren.

III. What is it all about?
Unter Verzicht (was schon die Titel/Stunden-Relation für erfahrene Leser nahelegt) auf Vollständigkeit (hierzu wird auf Lehr- und Lernbücher verwiesen) wählt die Professorin folgende Matrix als Selektionskriterium:
  • Methodik,
  • Dogmatik,
  • Grundrechtsprüfung (FÖR-Terminologie: RER-Prüfung*** im Deutschen- und Europäischen Recht),
  • Verwaltungsprozess,
  • Verwaltungsverfahren und
  • Mehrebenenmodell** (es geht um Öffentliches Recht in Deutschland und nicht um deutsches Öffentliches Recht).
Diese Kenntnisse bereiten das Fundament für die zweite Säule, nämlich das Juristenmanagement. Studierende sollen mit der Denk- und Arbeitsweise von Juristen konfrontiert werden, um im weiteren Leben mit Juristen kommunikationsfähig und gegenüber Juristen evaluationsfähig zu werden. Um diese Kompetenz zu fördern, enthält die Veranstaltung regelmäßig mindestens ein aktuelles Modul, in dem in den Medien berichtete Rechtsentwicklungen oder aktuelle Entscheidungen zeitnah präsentiert und zur Diskussion gestellt werden (in der Vergangenheit etwa „Studiengebührenurteil“ des Hessischen Staatsgerichtshofs (StGH Hessen, Urt. v. 11.06.2008, Az. P.St. 2133 u.a.) oder aktuelle Entwicklungen im öffentlich-rechtlichen KPI-Law (Key Performace Indicator Law – eigene Terminologie V. Schmid) im deutschen und europäischen Vergaberecht (etwa die Tariftreueentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 11.07.2006, Az. 1 BvL 4/00) sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 03.04.2008, Rs. C- 346/06 und EuGH, Urt. v. 17.09.2002, Rs. C-513/99) – siehe inzwischen auch § 97 Abs. 3 GWB zu den vormals „vergabrechtsfremden Kriterien“).

IV. “In a Nutshell”: Six Basics

1. Inhalt der von Ihnen besuchten Veranstaltung:
Schwerpunkt der Vorlesung ist das „Rechts- und Juristenmanagement“ aus öffentlich-rechtlicher Perspektive – es geht also um rechtliche Herausforderungen im Bürger****-Staat-Verhältnis. Die Kernfragen von Rechtsmethodik und Rechtsdogmatik werden szenarienorientiert unter anderem mit vier Spielfilmen präsentiert, diskutiert und interpretiert („Die Geschichte der Qui Ju“ (1992), „Der Fall Jakob von Metzler“ (2012), „Terror – Ihr Urteil“ (2016) und „Democracy – Im Rausch der Daten“ (2015)). Zu diesen Kernfragen wie -antworten gehören: „Zulässigkeit & Begründetheit“, „Formelle & materielle Rechtmäßigkeit“, Ermittlung des Klagebegehrens (§ 88 VwGO), „Wahrheit um den Preis der Rechtswidrigkeit?“ (§ 136a StPO), „Mehrebenenmodell“ und Unterscheidung von „Recht in Deutschland“ und „deutschem Recht“, Rechtsordnungs- und Rechtsnormenhierarchien im deutschen und europäischen Recht sowie „rechtliche Disruption von Innovation“ (Vorratsdaten„speicherung“szenario 2006–2017). Zusammengefasst: In Ergänzung zu den Cyberlaw-Vorlesungen, die sich mit spezifischen Herausforderungen der um den Cyberspace ergänzten Realworld befassen (augmented reality), ist „Öffentliches Recht – Rechts- und Juristenmanagement“ eine Veranstaltung zu einigen „Ewigkeitsmerkmalen“ des Rechts“staats“ („…“, weil die Europäische Union keine Staatsqualität hat).
Vorlesungsdidaktik wie auch die Selektion des Klausur- und Vorlesungsstoffs sind von der „Impactambition“ – dem „Brückenbau“ zwischen Wissenschaft und Praxis – geprägt. Deshalb ist die integrierte Vorlesung (Vorlesung und Übung gehen ineinander über) taktischer Bestandteil eines bürger(rechts)wissenschaftlichen Projekts der Professorin, die sich in der digitalen Wissenschaftsstadt Darmstadt den Bildungsherausforderungen von Cybercitizens widmet. Gerade auch der Besuch von Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen – nicht nur am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – ist deswegen didaktisches Mittel.
Strategisch handelt es sich bei „Öffentliches Recht – Rechts- und Juristenmanagement“ um einen Beitrag zu einem Lehrangebot einer universellen (Technik-)Rechtsvorlesung. Dies kommt auch in der Erstellung von zwei Fragebögen zur Bedeutung des Rechts in 2017 (und ihrer Beantwortung durch über 200 Studierende) zum Ausdruck. Einzelheiten über das einheitliche Lehr- und Forschungskonzept (keine Wertung in der Reihenfolge) werden in der 2017 erfolgenden Veröffentlichung mit dem Titel „Viola Schmid zu ‚Recht‘ an der Technischen Universität Darmstadt für die Zukunft“ veröffentlicht.
2. Lehr- und Forschungsmaterialien finden Sie untenstehend.
3. Prüfungshilfen und Etikette: Unter Prüfungen sind allgemeine Prüfungshinweise sowie die Hilfsmitteletikette des Fachgebiets und ein Klausurenpool (mit Altklausuren) veröffentlicht.
4. Achtung: Wir bilden juristisch und nicht „nur“ „googlistisch“ aus. Deswegen legen wir auf die Authentizität von Internetquellen höchsten Wert.
Unter Recherchehinweise finden Sie Links zu authentischen Quellen für juristische Texte im Internet (auch wenn etwa in Deutschland bisher bei Gesetzen nur die Papierversion im Rechtssinne verbindlich ist (Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG)).
5. Lehrstuhlteam: Informationen zu Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard), sowie zum Lehrstuhlteam finden Sie hier.
6. Help:
(1) Die Kommunikationsstrategie ist mehrschichtig – Anliegen und Kritik von allgemeiner Bedeutung können in der Vorlesung direkt (face to face) geäußert werden. Darüber hinaus kann die unmittelbar kontaktiert werden. Ultima oder prima ratio (je nach Bedeutung des Anliegens) ist der Besuch am Lehrstuhl. Der Lehrstuhl ist ein „Walk in“ Lehrstuhl, der deswegen auf das formalisierte Angebot von Sprech“stunden“ verzichtet. Der Respekt der Studierenden hat diese Vorgehensweise seit über einem Jahrzehnt ermöglicht.
(2) „Disclaimer“: Zurzeit können wir die seit über einem Jahrzehnt gepflegte Tradition des Forumsangebots (Zitat: „Falls sich nach Lektüre dieser Einführung noch Fragen ergeben, zögern Sie bitte nicht, diese in unser Forum einzustellen. Vor allem dann, wenn es sich um Fragen handelt, die auch andere Studierende betreffen bzw. interessieren könnten.“) nicht anbieten. Wir bemühen uns kompensatorische Strategien anzubieten. Außerdem verzichtet das Fachgebiet aus Überzeugung und Kapazitätsmanagementgründen (seit 2015) auf eine parallele TU-interne (passwortgeschützte) Moodleveröffentlichung zur uneingeschränkten Internetpräsenz der Lehrinhalte. Seit 2002 finden sich (Quellen-)Nachweise zu den Lehrinhalten frei teilbar (sharing academia) im Internet (L.O.S. – Legal Open Source).

*Pars pro toto bedeutet sinngemäß: ein Teil, der für das Ganze steht. Demzufolge werden von der Professorin Szenarien, Rechtsprechungsbeispiele, Methoden und „Fragen“ ausgewählt (die hier so genannte „Selektionsentscheidung“), um induktiv die Konturierung eines Gesamtbildes – hier: eines Kanon des Cyberlaw – zu ermöglichen.
**Als „Mehrebenenmodell“ bezeichnet FÖR (Fachgebiet Öffentliches Recht) seine Globalisierungsperspektive. Die Devise wird mit der „TCA-Formel“, nämlich: „Think Globally, Consider the European Union and Act Locally“ umschrieben. Speziell im Bereich der dritten Gewalt sind (aus der Perspektive des Cyberlaw) hier solche Abgrenzungs- und Hierarchieherausforderungen feststellbar, die die begriffliche und herkömmliche Qualifizierung als „Mehrebenensystem“ in Frage stellen. Ein jüngeres Rechtsprechungsbeispiel ist die Kontroverse über die Eröffnung des Geltungsbereichs der Europäischen Grundrechtecharta (Art. 51 Abs. 1 S. 1 EU GR-Charta) und der Zuständigkeit des EuGH (EuGH, Urteil vom 26.02.2013, Rs. C-617/10 – „Schwedisches Steuerrecht“ und als „Replik“ BVerfG, Urteil vom 24.04.2013, Az.:1 BvR 1215/07 – „Antiterrordatei“).
***Es handelt sich um eine FÖR-Terminologie, die eine klassische Grundrechtsprüfung in eine Trias von Recht, Eingriff, Rechtfertigung kleidet.
**** Die Verwendung männlicher Sprache erfolgt im Interesse von Klarheit, Kürze und Einfachheit (KKE-Formel) verbunden mit der Bitte, nicht das grammatische Maskulinum auf das biologische Geschlecht zu reduzieren.

Mit der eigenen Terminologie “Fokusübertragung” (Viola Schmid) soll verdeutlicht werden, dass auf den Anspruch von Inhaltsidentität von deutscher und (hier) angelsächsischer Fassung ausdrücklich verzichtet wird. Eine „Übersetzung“ scheidet in der Rechtsvergleichung des Öfteren genauso wie bei einer „Übersetzung“ von Gedichten aus – deswegen wird hier der Begriff „Übertragung“ verwendet. Darüber hinaus wird für diese „Übertragung“ die Freiheit beansprucht, nur Kernelemente des Originalinhalts in deutscher Sprache zu erfassen und anzubieten. Grund für diese Beschränkung wie Fokussierung sind die zeitlichen und qualitativen Herausforderungen von Rechtsvergleichung, die – wie alle terminologischen Herausforderungen – nach Auffassung der Professorin den Weg zur Positionierung (und Lösung) nicht endgültig „verbauen“ sollen.

I. The Essentialia for participating in this course can be found under V. „In a Nutshell“: Six Basics.

II. Intended audience of the integrated course
The course, consisting of lectures and tutorials (integrated course), is aimed at students who do not aspire to a traditional legal capacity and competency portfolio (no legal education, no career as judge, lawyer, …). Therefore, the course
  • makes no claim to be complete (pars pro toto and the reference to further reading),
  • remains constant in methods (which is practically timeless),
  • sets priorities (enforcement-oriented jurisprudence, legal issues of the multi-level model).
The course is “tailored” for students at the TUD. Therefore, there is a reference to further (commentary) literature for the basics. Also, materials are accessible on the department homepage (module grid, see below). The course does not require a legal background – it does, however, require qualitative engage-ment for the topics and methodologies of public la was the origin of governance insruction and re-search. It attempts to pick up students at their current level of knowledge and to motivate them to (very) good learning outcomes in accordance with the principle of equivalence of instruction and ex-amination.

III. What is it all about?
Waiving any claims (as already suggested to experienced readers by the title/hours relation) to completeness (refer to text and work books), the professor selects the following matrix as the selection criteria:
  • Methodology,
  • Dogmatics,
  • Fundamental Rights Test (FÖR terminology: RER-Prüfung in German and European law),
  • Administrative process,
  • Administrative procedure and
  • Multilevel system (this is about Public Law in Germany, and not German Public Law).
This knowledge forms the foundation for the second pillar: jurist management. Students shall be con-fronted with the ways jurists think and work, in order to be able to communicate with and evaluate jurists later in life. To promote this skill, the course contains at least one topical module, in which a legislative development or current decision being reported in the media is presented and put forth for discussion (in the past, for example, the decision on student fees by the Hessian Constitutional Court or the decision on collective labor agreements by the European Court of Justice).
Two films will be used to illustrate the foundational questions: The question regarding the relationship between law and justice using the example of “Torture to Save Lives” („Torture to Save Lives“ and inadmissability of evidence in German and European law based on a case study in the years 2002–2012) and to represent the importance of administrative procedural law as concretized Constitutional law (The Story of the Qiuju, a film by director Zhang Yimou from 1992, winner of the Golden Lion).

IV. Learning Outcomes
Ideally, the students develop a legal culture that enables them to handle legal texts (standards, juris-diction, administrative decision) confidently (“confident” – focus: citation etiquette), authentically and topically. This understanding of the law should facilitate qualified contact with jurists, to communicate with jurists and to evaluate them. Particularly the selection (“if” decision) of a jurist, like the manner and content of inter-disciplinary communication (“how” decision) is a quality for overcoming future challenges.

V. “In a Nutshell”: Six Basics

1. Content of the course visited by you: See above.
2. Instructional and research materials can be found below.
3. Exam aids and etiquette for using aids: Under Exams there are general Exam details, and the Etiquette for using aids for the department, and an Exam pool (with old exams).
4. Note: We educate juristically and not “just” “google-istically”. Therefore, we emphasize the authenticity of Internet sources.
Under Research Notes you will find links to authentic sources for legal texts on the Internet (even though in Germany, laws heretofore are only binding in hard copy (Art 82 Par. 1 p. 1 GG)).
5. Department team: Information about Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard), as well as about the department team can be found here.
6. Help: For individual questions the professor’s is not the only way to reach us. We have a “walk-in” department – that means you can reach us in S1|03 306.

*Pars pro toto means, roughly translated: a part that stands for a whole. Accordingly, the professor selects scenarios, legislation examples, methods and „questions“ (called here „Selection Decisions“) to inductively facilitate a complete picture – here: a canon of Cyberlaw.
**FÖR (Fachgebiet Öffentliches Recht) defines “Multi-Level Model” as its globalization perspective. In particular, in the field of legislation, such distinction and hierarchy challenges are identifiable here (from the perspective of Cyberlaw), that question the conceptual and typical qualification of a “multi-level system.” A recent legislative example is the controversy regarding the opening of the scope of validity of the European Charter of Fundamental Rights (Art. 51 Par. 1 p. 1 EU GR-Charta) and the jurisdiction of the EuGH (EuGH, Verdict dated 26.02.2013, Rs. C-617/10 – “Swedish Tax Law” and as “Replication” BVerfG, Verdict dated 24.04.2013, Az.:1 BvR 1215/07


Prüfungshinweise: Bitte beachten Sie die allgemeinen Prüfungshinweise.
Termin: Siehe unter Aktuelles.
Anmeldung: Bitte melden Sie sich nach den Richtlinien Ihres Fachbereichs bei den zuständigen Prüfungsämtern an.
Klausurenpool: Unter Klausurenpool haben Sie die Möglichkeit den Aufbau von Klausuren betrachten zu können. Hingewiesen sei hier insbesondere darauf, dass die dort aufgeführten Klausuren den damaligen Stand der Lehrveranstaltungen darstellen und somit nur als Demonstrationsmaterialien angesehen werden dürfen.

Die Materialien der vergangenen Semestern stehen Ihnen unter Archiv: Öffentliches Recht I (Rechts- und Juristenmanagement) zur Verfügung.