Seminar „Rechtswidrigkeit – So what?“

Das Fachgebiet bietet im Wintersemester 2010/2011 ein Seminar mit dem Titel „Rechtswidrigkeit – so what?“ an. Das Seminar befasst sich mit Strategien der Feststellung „ob“ Rechtswidrigkeit vorliegt, und – so die Rechtswidrigkeit bekannt ist – „wie“ diese Erkenntnisse verwertet werden können.

Das Seminar wendet sich an Bachelor- und Masterstudierende und analysiert zwei Fragenkomplexe:
1. Welche Strategien erlaubt das Recht zur Feststellung der Rechtswidrigkeit von Handlungen? Darf also ein Verdächtiger in einer Klinik akustisch abgehört werden, damit aufgrund des Inhalts des Selbstgesprächs der Verdacht eines Tötungsdelikts belegt werden kann (sogenannte „Hörfalle“)?
2. Welche Konsequenzen sieht das Rechtssystem vor, wenn Private oder der Staat rechtswidrig gehandelt haben? Wenn also eindeutig erwiesen ist, dass eine Kassiererin einen Pfandbon unterschlagen hat – darf der Arbeitgeber ihr kündigen (sogenannter Fall Emmely)? Darf der Staat Informationen, die durch sogenannte Rettungsfolter erlangt wurden, für die Strafverfolgung eines Tötungsdelikts verwenden (Fall Gäfgen)?
Zusammenfassend geht es also um das Recht der Surveillance-Strategien und um das Recht der Beweisverwertung wie der Nichtbeweisverwertung (Beweisverwertungsverbote).

Eine Liste der Seminarthemen finden Sie hier (wird in neuem Tab geöffnet) .

Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Formalia und Ablauf des Seminars.
Außerdem weisen wir auf die Zitieretikette und Recherchehinweise des Lehrstuhls hin.

Mittelfristiges Ziel ist die Erstellung eines studentischen Law Reviews (Projekttitel Darmstädter Cyberscript on Cyberlaw (DCSCL)), in dem unter anderem Studierende der (Wirtschafts-)Informatik aktuelle Entscheidungen und Szenarien präsentieren (als Nichtjuristen und im Format der Cylaw-Reports). Ein Beispiel einer erfolgreichen Seminararbeit liegt mit dem ersten studentischen Cylaw-Report I von Hanno Baur zur Haftung des Admin-C (wird in neuem Tab geöffnet) (2009) vor.

Die Seminarteilnehmer sollen dieses Forum für Fragestellungen von allgemeinem Interesse, die nicht nur die eigene Arbeit betreffen, benutzen und sich hier über aktuelle Hinweise des Fachgebiets Öffentliches Recht zum Seminar informieren.
Das Forum sollte von den Seminarteilnehmern insbesondere aber auch genutzt werden, um sich in der Vorbereitung auf die jeweiligen Präsentationstermine über die betreffenden Seminararbeiten zu informieren. Die Bearbeiter willigen ein, dass die Seminararbeiten passwortgeschützt für ein Semester auf der Seminarplattfom anonymisiert (ohne Namen und Matrikelummer) zur Verfügung stehen. Das Fachgebiet Öffentliches Recht geht davon aus, dass die im Forum eingestellten Seminarbeiträge von den anderen Seminarteilnehmern mit einem Höchstmaß an Respekt und Vertraulichkeit behandelt werden und Nichtseminarteilnehmern nicht ohne Einwilligung zur Verfügung gestellt werden.