Transnationales Umwelt- und Technikrecht

Termin Blockveranstaltung,
Kick-off am 20.10.2017, 13:00 Uhr
Ort S1|03 306
Dozentin Frau Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)

Abstract zu Content, Audience, Time Management, Grid & Focus

Diese fünf Koordinaten sind für die Selektion und Präsentation der Professorin bestimmend:

(1) Content: Die integrierte Veranstaltung, die aus Vorlesung und Übung besteht, verfügt über eine transnationale (europäische) und methodische Perspektive. Die Basiskenntnisse (siehe dazu auch umfassender die Vorlesungen „Öffentliches Recht – Rechts- und Juristenmanagement“ und „Europarecht“) werden anhand von case studies aus dem Umwelt- und Technikrecht (in der Vergangenheit etwa Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Umweltinformations- und Umweltauditrecht, Flora-Fauna-Habitatrecht, Notifizierungrecht, Energierecht, Emmissionszertifikatehandelsrecht) dargestellt und vertieft. Lehrziel ist die Vermittlung der Kenntnis umwelt- und technikrechtlicher Prinzipien. Ergänzt wird die integrierte Veranstaltung durch ein aktuelles Modul, das neue Rechtsentwicklungen aufnimmt. Im Wintersemester 2017/2018 gibt es vier Schwerpunkte: Zum Ersten die umweltrechtlichen Herausforderungen bei „Diesel-Autos“, zum Zweiten die Durchsetzung von (immissions-)rechtlichen Schutzpflichten durch Fahrverbote und zum Dritten die rechtlichen Voraussetzungen von Elektromobilität. Ein „Evergreen“ ist der vierte Schwerpunkt, nämlich die Berücksichtigung umweltbezogener Kriterien bei der Vergabe von Aufträgen der „öffentlichen Hand“ (§ 97 Abs. 3 GWB). Es handelt sich insoweit um öffentlich-rechtliches KPI-Law (Key Performace Indicator Law – eigene Terminologie V. Schmid), das Kernforschungen in der Schnittmenge Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (LEXONOMICS*) verlangt und auch im Rahmen der Forschungsinitiative „GoCore!“ präsentiert wird. Im Zentrum steht die Frage nach einem neuen Staatsbild, das in einer vergaberechtlichen Kommentierung als innovationsfreundlichen und -begünstigenden „lead customer“ bezeichnet wird und die Entstehung eines Pioniermarkts, „lead market“ fördern soll (Opitz in: Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 1: GWB, 3. Aufl. 2017, § 97 Abs. 3, Rn. 17). Idealiter soll diese Neuorientierung zu einer besseren Verfolgung des Staatsziels des Schutzes natürlicher Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) befähigen (vgl. auch das Portal des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern (BMI) – Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung „www.nachhaltig-beschaffen.info“).

(2) Audience: Nach der Drei-Elemente-Lehre (Staatsgebiete, Staatsvolk, Staatsgewalt) wird ein „Cyberstate“ auch eine neue „Cyberpublic“ (Staatsvolk) haben. Diese allzeitig und allgegenwärtig technisch vernetzten „Bürger“** – „Cybercitizen“*** – sind Audience des Vorlesungsangebots an einer rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einer Technischen Universität. Diese Interaktionsfähigkeit der Studierenden führt auch zu neuen Erwartungen: Grundsätzlich erwartet der Lehrstuhl, dass die Studierenden mit Hilfe der in den nachfolgenden Veranstaltungsgrids zur Verfügung gestellten Materialien vorbereitet in der Veranstaltung erscheinen. Speziell für das KPI-Law (Key Performace Indicator Law – eigene Terminologie V. Schmid) ab WS 2017/2018 wird mit der Einführung eines Wettbewerbsregisters (BGBl. 2017 Teil I Nr. 52, S. 2739 ff.) eine weitere Planke in das Segelschiff „Cyberstate“ eingebaut (siehe die Schiffsmetapher auf der Homepage des Fachgebiets).

(3) Time Management: Dem Konzept der „flexible, sensible and sensitive solution“ (FS3) folgend, können sich im Verlauf des Semesters Änderungen der Vorlesungsagenda ergeben – diese spiegeln sich im „Vorlesungsgrid“ wieder. Aus diesem Grund empfiehlt es sich – insbesondere in der unmittelbaren Klausurvorbereitung – den aktuellen Status der Vorlesungsagenda zu überprüfen.

(4) Grid: Die traditionelle L.O.S.-Strategie (Legal Open Source) des Fachgebiets ist auch Grund für den Verzicht auf (passwortgeschützte) Moodleveröffentlichungen.

(5) Focus: Mit „FEX“ („für Experten“) und „FINT“ („für Interessierte“) gekennzeichnete Materialien dienen der Vertiefung sowie als Angebot für interessierte Mitglieder der Audience. Diese werden nicht in der Klausur unmittelbar abgefragt.

Weitere grundsätzliche Informationen zu Vorlesungsetikette, -strategie und zu erstrebten -outcomes finden Sie unten.

* „Die lateinische LEX steht auch für die Verwurzelung des (TRADITIONAL) LAW in der Rechtsgeschichte. Das angelsächsische ECONOMICS weist auf das Zusammenwirken von Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in der Zukunft hin.“ Schmid, „CYBERLEXONOMICS“ – eine Forschungsperspektive, http://www.cyberlexonomics.de/ (17.10.2017).

** Die Verwendung männlicher Sprache erfolgt im Interesse von Klarheit, Kürze und Einfachheit (KKE-Formel) verbunden mit der Bitte, nicht das grammatische Maskulinum auf das biologische Geschlecht zu reduzieren.

*** Die Konzeption des Cybercitizen – also des „Bürgers“ für die fünfte Dimension des Seins – ist Forschungsgegenstand und erschöpft sich gerade nicht im Bürger- und Deutschenbegriff des (Verfassungs-)Rechts (Art. 116 GG).

Datum Modul Inhalt Datei
20.10.2017 Kick-off Vorstellung des Vorlesungskonzepts und Festlegung der weiteren Termine
I. Die Essentialia zum Besuch dieser Veranstaltung finden Sie unten unter V. „In a Nutshell“: Six Basics.

II. Adressatenkonfiguration der integrierten Veranstaltung
Die aus Übung und Vorlesung bestehende Veranstaltung (integrierte Veranstaltung) wendet sich an Studierende, die kein traditionelles juristisches Kapazitäts- und Kompetenzportfolio (kein juristisches Hauptstudium, keine Karriere als Richter, Rechtsanwalt, …) erstreben. Sie bekennt sich deswegen
  • zum Verzicht auf Vollständigkeit (pars pro toto* und dem Verweis auf weiterführende Literatur),
  • zur Verpflichtung auf Methodentreue (die nahezu zeitlos ist),
  • zur Setzung von Schwerpunkten (um- und durchsetzungsorientierte Rechtslehre; Rechtsfragen des Mehrebenenmodells**),
  • zur Präsentation junger Entscheidungen und/oder Gesetzgebung (die oft noch nicht von der Fachliteratur kommentiert sind),
  • unter Zugrundelegung einer globalen Perspektive. Maßgebend ist die „TCA-Formel“, nämlich: „Think Globally, Consider the European Union and Act Locally“. Perspektivisch ist die Globalisierung bei jedem Szenario gedanklich zu integrieren („Think Globally“). Am Ende der Veranstaltung ist auch ein wirtschaftsvölkerrechtliches Szenario konzipiert, das diese Perspektive in ein Tun überführt („Act Globally“).
Die Veranstaltung ist für die Studierenden der TUD „maßgeschneidert“. Deswegen findet sich für die Basics ein Verweis auf weiterführende (Kommentar-)Literatur.
Die Vorlesung verlangt keine juristischen Vorkenntnisse – erwartet aber qualitatives Engagement für Themen und Methodik des Cyberlaws. Sie versucht, die Studierenden bei ihrem Kenntnisstand abzuholen und sie nach dem Prinzip von Äquivalenz von Lehre und Prüfung zu guten Lernergebnissen zu motivieren.

III. What is it all about?
Die integrierte Veranstaltung, die aus Vorlesung und Übung besteht, hat einen transnationalen (europäischen) und methodischen Schwerpunkt. Die Basiskenntnisse werden anhand von case studies aus dem Umwelt- und Technikrecht (etwa Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Umweltinformations- und Umweltauditrecht, Flora-Fauna-Habitatrecht, Notifizierungrecht, Energierecht, Emmissionszertifikatehandelsrecht) dargestellt und vertieft. Lehrziel ist die Vermittlung der Kenntnis umwelt- und technikrechtlicher Prinzipien. Ein Aufbaumodul wählt thematische Schwerpunkte.

IV. Lernergebnisse/Learning Outcomes
Idealerweise entwickeln die Studierenden auch eine Rechtskultur, die sie befähigt, selbstbewusst („confident“ – Schwerpunkt: Zitieretikette), authentisch und aktuell mit Rechtstexten (Normen, Rechtsprechung, Verwaltungsentscheidungen) umzugehen und dieses Recht durch technologische Innovation und Tradition umzusetzen. Gerade an einer Technischen Universität in der Lehre vor und mit zukünftigen Ingenieuren bietet sich eine originäre Realisierung des umweltrechtlichen Vorbeugeprinzips*** an. Ein weiteres Ziel ist die Förderung der Kommunikations- und Evaluationsfähigkeit dieser Studierenden mit und gegenüber von Juristen. Es ist die Überzeugung des Lehrstuhls, dass die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen multidisziplinäre Kompetenz verlangen.

V. “In a Nutshell”: Six Basics

1. Inhalt: Im Wintersemester 2017/2018 gibt es vier Schwerpunkte. Zum Ersten die umweltrechtlichen Herausforderungen bei „Diesel-Autos“, zum Zweiten die Durchsetzung von (immissions-)rechtlichen Schutzpflichten durch Fahrverbote und zum Dritten die rechtlichen Voraussetzungen von Elektromobilität. Ein „Evergreen“ ist der vierte Schwerpunkt, nämlich die Berücksichtigung umweltbezogener Kriterien bei der Vergabe von Aufträgen der „öffentlichen Hand“ (§ 97 Abs. 3 GWB). Es handelt sich insoweit um öffentlich-rechtliches KPI-Law (Key Performace Indicator Law – eigene Terminologie V. Schmid), das Kernforschungen in der Schnittmenge Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (LEXONOMICS****) verlangt und auch im Rahmen der Forschungsinitiative „GoCore!“ präsentiert wird. Im Zentrum steht die Frage nach einem neuen Staatsbild, das in einer vergaberechtlichen Kommentierung als innovationsfreundlichen und -begünstigenden „lead customer“ bezeichnet wird und die Entstehung eines Pioniermarkts, „lead market“ fördern soll (Opitz in: Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 1: GWB, 3. Aufl. 2017, § 97 Abs. 3, Rn. 17). Idealiter soll diese Neuorientierung zu einer besseren Verfolgung des Staatsziels des Schutzes natürlicher Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) befähigen (vgl. auch das Portal des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern (BMI) – Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung „www.nachhaltig-beschaffen.info“).
2. Lehr- und Forschungsmaterialien finden Sie untenstehend.
3. Prüfungshilfen und Etikette: Unter Prüfungen sind allgemeine Prüfungshinweise sowie die Hilfsmitteletikette des Fachgebiets und ein Klausurenpool (mit Altklausuren) veröffentlicht.
4. Achtung: Wir bilden juristisch und nicht „nur“ „googlistisch“ aus. Deswegen legen wir auf die Authentizität von Internetquellen höchsten Wert.
Unter Recherchehinweise finden Sie Links zu authentischen Quellen für juristische Texte im Internet (auch wenn etwa in Deutschland bisher bei Gesetzen nur die Papierversion im Rechtssinne verbindlich ist (Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG)).
5. Lehrstuhlteam: Informationen zu Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard), sowie zum Lehrstuhlteam finden Sie hier.
6. Help:
(1) Die Kommunikationsstrategie ist mehrschichtig – Anliegen und Kritik von allgemeiner Bedeutung können in der Vorlesung direkt (face to face) geäußert werden. Darüber hinaus kann die unmittelbar kontaktiert werden. Ultima oder prima ratio (je nach Bedeutung des Anliegens) ist der Besuch am Lehrstuhl. Der Lehrstuhl ist ein „Walk in“ Lehrstuhl, der deswegen auf das formalisierte Angebot von Sprech“stunden“ verzichtet. Der Respekt der Studierenden hat diese Vorgehensweise seit über einem Jahrzehnt ermöglicht.
(2) „Disclaimer“: Zurzeit können wir die seit über einem Jahrzehnt gepflegte Tradition des Forumsangebots (Zitat: „Falls sich nach Lektüre dieser Einführung noch Fragen ergeben, zögern Sie bitte nicht, diese in unser Forum einzustellen. Vor allem dann, wenn es sich um Fragen handelt, die auch andere Studierende betreffen bzw. interessieren könnten.“) nicht anbieten. Wir bemühen uns kompensatorische Strategien anzubieten. Außerdem verzichtet das Fachgebiet aus Überzeugung und Kapazitätsmanagementgründen (seit 2015) auf eine parallele TU-interne (passwortgeschützte) Moodleveröffentlichung zur uneingeschränkten Internetpräsenz der Lehrinhalte. Seit 2002 finden sich (Quellen-)Nachweise zu den Lehrinhalten frei teilbar (sharing academia) im Internet (L.O.S. – Legal Open Source).

* Pars pro toto bedeutet sinngemäß: ein Teil, der für das Ganze steht. Demzufolge werden von der Professorin Szenarien, Rechtsprechungsbeispiele, Methoden und „Fragen“ ausgewählt (die hier so genannte „Selektionsentscheidung“), um induktiv die Konturierung eines Gesamtbildes – hier: eines Kanon des Cyberlaw – zu ermöglichen.
** Als „Mehrebenenmodell“ bezeichnet FÖR (Fachgebiet Öffentliches Recht) seine Globalisierungsperspektive. Die Devise wird mit der „TCA-Formel“, nämlich: „Think Globally, Consider the European Union and Act Locally“ umschrieben. Speziell im Bereich der dritten Gewalt sind (aus der Perspektive des Cyberlaw) hier solche Abgrenzungs- und Hierarchieherausforderungen feststellbar, die die begriffliche und herkömmliche Qualifizierung als „Mehrebenensystem“ in Frage stellen. Ein jüngeres Rechtsprechungsbeispiel ist die Kontroverse über die Eröffnung des Geltungsbereichs der Europäischen Grundrechtecharta (Art. 51 Abs. 1 S. 1 EU GR-Charta) und der Zuständigkeit des EuGH (EuGH, Urteil vom 26.02.2013, Rs. C-617/10 – „Schwedisches Steuerrecht“ und als „Replik“ BVerfG, Urteil vom 24.04.2013, Az.:1 BvR 1215/07 – „Antiterrordatei“).
*** Vgl. Art. 191 Abs. 2 S. 2: Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip.

**** „Die lateinische LEX steht auch für die Verwurzelung des (TRADITIONAL) LAW in der Rechtsgeschichte. Das angelsächsische ECONOMICS weist auf das Zusammenwirken von Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in der Zukunft hin.“ Schmid, „CYBERLEXONO-MICS“ – eine Forschungsperspektive, http://www.cyberlexonomics.de/ (17.10.2017).
Mit der eigenen Terminologie “Fokusübertragung” (Viola Schmid) soll verdeutlicht werden, dass auf den Anspruch von Inhaltsidentität von deutscher und (hier) angelsächsischer Fassung ausdrücklich verzichtet wird. Eine „Übersetzung“ scheidet in der Rechtsvergleichung des Öfteren genauso wie bei einer „Übersetzung“ von Gedichten aus – deswegen wird hier der Begriff „Übertragung“ verwendet. Darüber hinaus wird für diese „Übertragung“ die Freiheit beansprucht, nur Kernelemente des Originalinhalts in deutscher Sprache zu erfassen und anzubieten. Grund für diese Beschränkung wie Fokussierung sind die zeitlichen und qualitativen Herausforderungen von Rechtsvergleichung, die – wie alle terminologischen Herausforderungen – nach Auffassung der Professorin den Weg zur Positionierung (und Lösung) nicht endgültig „verbauen“ sollen.

I. The Essentialia for participating in this course can be found under V. „In a Nutshell“: Six Basics

II. Intended audience of the integrated course
The course, consisting of lectures and tutorials (integrated course), is aimed at students who do not aspire to a traditional legal capacity and competency portfolio (no legal education, no career as judge, lawyer, …). Therefore, the course
  • makes no claim to be complete (pars pro toto* and the reference to further reading),
  • remains constant in methods (which is practically timeless),
  • sets priorities (enforcementoriented jurisprudence, legal issues of the multi-level model** ) and
  • presents recent decisions and/or legislation (which are often not yet commented on in the lit-erature) and
  • lays the foundation of a global perspective. Standard is the “TCA Formula”, specifically: “Think Globally, Consider the European Union and Act Locally”. Globalization should be integrated into the considerations for each scenario. (“Think Globally”). At the end of the course, an economic legal scenario is conceived that transfers this perspective into action (“Act Globally”).
The course is “tailored” for students at the TUD. Therefore, there is a reference to further (commentary) literature for the basics. Also, materials are accessible on the department homepage (module grid, see below).The course does not require a legal background – it does, however, require qualitative engagement for the topics and methodologies of environmental and technology law. It attempts to pick up students at their current level of knowledge and to motivate them to (very) good learning outcomes in accordance with the principle of equivalence of instruction and examination. The principle of the “flexible, sensible and sensitive solution” supports the didactics of the lecture. In practice, this means that a qualitative focus is the comprehension of the students and not the presentation of a high quantity of material.

III. What is it all about?
The integrated course, which consists of lecture and tutorials, has a transnational (European) and methodical focus. The basic information will be presented and explored on the basis of case studies in environmental and technology law (for example emission control law, waste legislation, environmental information and audit law, flora-fauna-habitat law, notification law, energy law, emission certificate trade law). The instructional goal is to convey knowledge of the principles of environmental and technology law. An advanced module selects thematic focuses: in Winter Semester 2013/14, the focus will be energy (industry) law. The title is: Looking to the past opens perspectives for the future – Verdicts on A³ (Der Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg (The withdrawal from the withdrawal from the withdrawal)). The basic and advanced modules are rounded out with a “current scenario.” This third module is meant as an example for “Glocalization.” In Winter Semester 2013/14 this is the decision of the Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) dated 05.09.2013, Az. 7 C 21.12, which deals with the introduction of an “environmental zone” in Darmstadt.

IV. Learning Outcomes
Ideally, the students develop a legal culture that enables them to handle legal texts (standards, juris-diction, administrative decision) confidently (“confident” – focus: citation etiquette), authentically and topically, and to implement these laws with technological innovation and tradition. Particularly at a technical university, teaching future engineers lends itself to an original realization of environmental law’s precautionary principle . An additional goal is to promote communication and evaluation abili-ties of these students with, and in the face of jurists. It is the opinion of the department that the current and future challenges require multi-disciplinary competencies.

V. “In a Nutshell”: Six Basics

1. Content of the course visited by you: See above.
2. Instructional and research materials can be found below.
3. Exam aids and etiquette for using aids: Under Exams there are general Exam details, and the Etiquette for using aids for the department, and an Exam pool (with old exams).
4. Note: We educate juristically and not “just” “google-istically”. Therefore, we emphasize the authenticity of Internet sources.
Under Research Notes you will find links to authentic sources for legal texts on the Internet (even though in Germany, laws heretofore are only binding in hard copy (Art 82 Par. 1 p. 1 GG)).
5. Department team: Information about Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard), as well as about the department team can be found here.
6. Help: For individual questions the professor’s is not the only way to reach us. We have a “walk-in” department – that means you can reach us in S1|03 306.

* Pars pro toto means, roughly translated: a part that stands for a whole. Accordingly, the professor selects scenarios, legislation examples, methods and „questions“ (called here „Selection Decisions“) to inductively facilitate a complete picture – here: a canon of Cyberlaw.
** FÖR (Fachgebiet Öffentliches Recht) defines “Multi-Level Model” as its globalization perspective. In particular, in the field of legislation, such distinction and hierarchy challenges are identifiable here (from the perspective of Cyberlaw), that question the conceptual and typical qualification of a “multi-level system.” A recent legislative example is the controversy regarding the opening of the scope of validity of the European Charter of Fundamental Rights (Art. 51 Par. 1 p. 1 EU GR-Charta) and the jurisdiction of the EuGH (EuGH, Verdict dated 26.02.2013, Rs. C-617/10 – “Swedish Tax Law” and as “Replication” BVerfG, Verdict dated 24.04.2013, Az.:1 BvR 1215/07