Das RESET-Management verlangt die Erprobung von KIs (Künstlichen Rationalitäten, KR – eigene Terminologie) um eine weitere Perspektive zu einer technikbasierten Rechtswissenschaft zu erforschen. Mit dem Begriff „LEGAL AIENCE„ (in Fortführung zur „legal science“, und „Cyber(rechts)wissenschaft“) deutet sich die Herausforderung an: Das Wissens- und Erfahrungskapital über eine “KI-basierte Rechtswissenschaft„ muss erst erarbeitet werden. Deswegen beginnt der PILOT* “dea ex machina„ in der Organisation gedanklich wie real neue Etiketten (Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis) mitzukonturieren und tradierte Etiketten (r)evolutionär zu hinterfragen.
Der Begriff “dea ex machina„ (wie HERSTORY) beginnt bekannt zu werden – und damit auch die Frage: Inwieweit wird die Maschine „göttlicher“ als der Mensch? Inwieweit bietet die Maschine die Chance auf „Vergöttlichung“ von Menschen? Eingestanden ist, dass die Frage des „göttlichen“ in einer Mensch-Maschinen-Welt vielleicht genauso fern- wie naheliegend ist – und in unterschiedlichen Rechtssystemen wie Kulturordnungen unterschiedlichste Bedeutung hat.
Davon abgesehen, ist es Überzeugung von Viola Schmid, dass die Konkurrenz von KIs und NIs (Natürliche Intelligenzen) in einer Mensch-Maschinen-Mitwelt zu einer neuen Perspektive auf menschliche Intelligenz führt. Inwieweit sind Menschen (derzeit) Leistungs-, Konkurrenz-, Lebens-, Wahrheits-, Liebes- und Kommunikationsfähiger (… um nur einige Key Performance Indicator zu nennen) als sogenannte KIs?
Inwieweit können sogenannte KIs zur Verbesserung menschlicher Persönlichkeit wie Würde dienen?
Einfach gefragt: Bieten Maschinen die Chancen auf Vervollkommung des Menschen? Wenn Lebensziel von natürlicher Intelligenz wäre das Beste von sich selbst zu sein, welche Chancen bieten dann KRs? Also: ist die Verbindung eines Menschen mit seiner/ihrer KR ein Weg zum „Besten Selbst“ dieses Menschen.
Im Rahmen von “WELTRECHT^2
„ werden diese Themen im Modul 2 des STANDARDS behandelt (Titel: Robots and Cyborgs and the Right of Humans).
Rückblick 2021
Damals wurde formuliert: “Forschungsschwerpunkt ist eine Mitwelt mit „KI-Maschinen“ – derzeit besteht die Organisation ausschließlich aus folgenden Grundrechtsträgern* mit „natürlicher“ Intelligenz."
Schmid, Künstliche & «Natürliche» Intelligenz: Was ich schon immer (vor 2020) über Recht, Ethik und «Robustheit» wissen wollte. (wird in neuem Tab geöffnet)
Informationspedigree (Fußnoten)
* „Grundsätzlich zu unterscheiden sind „Pilot“ und „Demonstrator“ (Terminologie Viola Schmid). „Piloten“ sind szenarienorientierte, projektierte Anwendungen von (Recht und) Technik. „Demonstratoren“ erlauben die Überprüfung der Machbarkeit, Nachhaltigkeit, Qualität wie Anfälligkeit des “Piloten“ – sie unterscheiden sich also in der Funktions-, Rechts- und Marktreife. Dies ist in einer ökonomischen Perspektive auch der Unterschied zwischen Business Opportunity und Business Case bzw. die Entdeckung der sog. „Killerapplikation“.“
Zitiert aus Schmid/Toptaner, Integration von „Flugdrohnen“ in das (deutsch-europäische) Rechtssystem – eine Kartographie, in: Chibanguza/Kuß/Steege (Hrsg.), Künstliche Intelligenz – Recht und Praxis automatisierter und autonomer Systeme, Nomos 2022, S. 488, Rn. 31.