Europarecht - Rechts- und Juristenmanagement als Modulbestandteil von Europäischem (KI-)Recht
Termin SoSe 2021 | Dienstags, 9:50 – 11:30 Uhr | Beginn: 20.04.2021, Ende: 13.07.2021
Ort Cyberspace nach vorheriger Einladung zu Zoom-Meetings über TUCaN und Moodle.
Dozent Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)

Inhalt von Europäischem (KI-)Recht

Die Pioniervorlesung besteht aus zwei cyberuniversitären Veranstaltungen: dem KI- (A Trustworthy AI for Europe, mittwochs) und dem Europarechtsteil (Europarecht – Rechts- und Juristenmanagement, dienstags). Kennzeichnend ist, dass beide Veranstaltungen sich ergänzen: Im Europarecht werden die Rechtskenntnisse vermittelt, die die Einordnung der „KI Fundamente“ in rechtlicher Perspektive erlauben. Also etwa: welche Bedeutung hat das „Recht auf Vergessenwerden“ in der Rechtsprechung des EUGH und des BVerfG und der EU-DSGVO für die Quantität und Qualität der „KI Daten“?

Es handelt sich seit dem Sommersemester 2020 um eine Pioniervorlesung, die die Vorlesungstraditionen des Fachgebiets Öffentliches Recht im Europarecht und im Cyberlaw fortsetzt. Diese Kurzbeschreibung wird durch einen jeweils aktualisierten Veranstaltungstext (Time Management) – Langversion – im Rahmen der Legal Open Source (L.O.S.) Strategie ergänzt.

Europarecht – Rechts- und Juristenmanagement

In einer quantitativen Betrachtung sollte die „Geltung„ von Recht in 27 EU-Mitgliedsstaaten und für 446 Millionen Unionsbürger* Kernausbildungsmaterie sämtlicher Studierender und Cybercitizen sein. Konsequent setzt die zweiteilige Veranstaltung die Vorlesungen der Professorin zu Europarecht des letzten Jahrzehnts fort.

A Trustworthy AI for Europe

In einer qualitativen Betrachtung ist die Befassung mit Künstlicher Intelligenz (KI) jedenfalls 2020 alternativlos. Eine „KI getriebene Welt“ („Policy and Investment Recommendations for Trustworthy AI„, 26.06.2019, S. 49), die den Wettbewerb zwischen menschlicher und künstlicher Intelligenz auch rechtlich eröffnet, sollte Kernausbildungsmaterie sämtlicher Studierender und Cybercitizen sein. Die KI-Rechtsvorlesung befasst sich mit einer Kernmaterie des Cyberlaw (GoCore! – www.gocore.wi.tu-darmstadt.de (19.02.2020)) und setzt insofern die jahrzehntelange Vorlesungstradition des Fachgebiets Öffentliches Recht zu „Informations- und Datenschutzrecht“ und „Cyberlaw I & II„ fort.

Die Kombination beider Veranstaltungsteile – „A Trustworthy AI for Europe“ und „Europarecht – Rechts- und Juristenmanagement„ – ist aus drei Gründen zwingend: Zum einen will die Europäische Kommission den Binnenmarkt der Vergangenheit (Art. 26 Abs. 2 AEUV) um einen Binnenmarkt der „Datenwirtschaft“ ergänzen. Zum Zweiten ist die Bildung einer Weltmarke „A trustworthy AI for Europe“ („Building Trust in Human-Centric Artificial Intelligence“ COM(2019)168 final 08.04.2019, S. 10) erklärtes Programm. Und zum Dritten verlangt die Europäische „LER-Formula„ für KI („lawful, ethical, robust“ entwickelt von einer von der Europäischen Kommission eingesetzten „Hochrangigen Unabhängigen Expertengruppe für KI" (AI HLEG)) eine transdisziplinäre KI-Lehre und -Wissenschaft, die an einer wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einer Technischen Universität selbstverständlich werden sollte.

Die Europäische Kommission beschrieb bereits 2018 die „Game-changing nature of AI“ („Artificial Intelligence for Europe“ COM(2018)237 final, 25.04. 2018, S. 4) und die „unabhängige Expertengruppe für KI“ („Independent High-Level Expert Group on Artificial Intelligence, AI HLEG) eine „AI-driven world“ („Policy and Investment Recommendations for Trustworthy AI“, 26.06.2019, S. 49). Damit ist klar: KI könnte ein „Treiber“ sein und die Welt wird sich verändern. Drei Wege – repräsentiert durch drei Rechtsordnungen (Volksrepublik China, Vereinigte Staaten von Amerika und Europäische Union- ohne Wertung in der Reihenfolge) – werden derzeit vielleicht „gepflastert“. Konsequent arbeitet die Kommission hierzu am Aufbau einer Marke – einer „vertrauenswürdigen KI für Europa“. Weil der europäische Binnenmarkt (Art. 26 Abs. 2 AEUV) mit 500 Millionen Menschen ein Faktor auch für die Weltwirtschaft ist, fokussiert sich die Vorlesung auf die europäische Perspektive aus Sicht des deutschen Rechts. Dieses „Terroir-Wissen“ ist Grundlage für die Beurteilung europäischer Rechtsentwicklungen, die seit 2017 fokussiert eine „AI augmented world“ (eigene Terminolige) zu definieren wie zu konturieren versuchen. Dewegen werden auch erste deutsche Ansätze (etwa Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz – Sieben datenschutzrechtliche Anforderungen, 03.04.2019, (13.01.2020)) in eine transsprachliche (englisch – deutsch und umgekehrt – bspw. austauschwürdige Verwendung der Terminologien KI und AI) Pionierveranstaltung integriert und so auch die Inhalte konturiert:

  • Was weiß das Cyberlaw über KI und
  • welche Bedeutung hat (Europa)Recht für KI

in der Gegenwart und in der Zukunft? Agenda dieser Pioniervorlesung ist zum einen die Vermittlung von Grundlagenwissen für die Entwicklung einer europäischen Rechtsperspektive und zum anderen die Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein für eine grundlegende Veränderung, die die Ergänzung der Menschheit wie der Mitwelt mit KI bedeuten könnte. Als zusammengesetztes Hauptwort trägt Europäisches(KI)Recht den zwei Modulen

  • Europarecht – Rechts- und Juristenmanagement
  • A Trustworthy AI for Europe

Rechnung.

Europarecht – Rechts- und Juristenmanagement:

Didaktische Ausgangsthese ist, dass KI rechtlich zunächst europäisch (v)erfasst werden sollte. Vor allem so können die Chancen einer Marke „A trustworthy AI for Europe“ (“Building Trust in Human-Centric Artificial Intelligence“ COM(2019)168 final 08.04.2019, S. 10) auf dem Weltmarkt verwirklicht werden. Hierzu bedarf es vertiefter Kenntnisse des europäischen Digital Single Markets (basierend auf Art. 26 Abs. 2 AEUV) und der Rechtsordnungs- und Rechtsnormenhierarchieen europäischen Rechts aus der Perspektive (u.a.) des deutschen Grundgesetzes (Art. 23, 79 GG). In diesem Modulbestandteil werden deswegen Kernherausforderungen des gegenwärtigen und zukünftigen Unionsrechts bearbeitet. Hervorzuheben ist, dass es sich zum einen eine deutsch-europäische Perspektive und zum anderen um eine „Glocal“- Perspektive handelt. Damit ist die Information verbunden, dass insbesondere die „Deutsche Verfassungsidentität“ (Art. 79 Abs. 3, 23 Abs. 1 S. 3, 1 und 20 GG) in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zur Vorratsdatenspeicherung: BVerfG, Urteil vom 02.03.2010, 1 BvR 256/08, Rn. 218 (mit Verweis auf BVerfG, Urteil vom 30.06.2009 2 BvE 2/08 Rn. 240) den Horizont für „Legal Design“ auf deutscher und europäischer Ebene öffnet. Die Grundlagen der Europäischen Union – vom Beitritt bis zum (BR)EXIT, von der Entstehung eines (digitalen) Binnenmarktes (Art. 26 AEUV), von der Bankenunion über Asset Purchase Programme bis zur Vorratsdaten“speicherung“ – werden unter Einbeziehung rechtlicher- und politscher Realtime Perspektiven präsentiert.

Darüber hinaus ist conditio sine qua non für eine europäische KI („AI for Europe“) Recherchekompetenz, die das „Update“ von in der Vorlesung vermittelten Rechtskenntnissen (auch in Zusammenarbeit mit Juristen*) ermöglicht (siehe (BR)EXIT, Stand 10.01.2020). Deswegen steht im Titel des ersten Moduls – Rechts- und Juristenmanagement.

A Trustworthy AI for Europe

GoCore! Agenda: Im Modulbestandteil „A Trustworthy AI for Europe“ stützt sich die Veranstaltung auf die Dokumente, die die Europäische Kommission wie auch die „unabhängige Exertengruppe für KI“ (AI HLEG), in 2017 folgende erarbeitet wie verabschiedet haben. Die Berücksichtigung von Mensch-Maschine-Interaktion in der Rechtswissenschaft wie im Recht ist „Neuland“. Eine rechtswissenschaftliche, regulative Perspektive allein reicht nicht aus – wie bereits im Cyberlaw bedarf es einer GoCore! Perspektive, die Governance und Compliance in Relation zu Regelungsstrategien (Regulation) setzt. Die Professorin ist Initiatorin einer solchen Forschungsinitiative (www.gocore.wi.tu-darmstadt.de (13.01.2020)). Im Kernbereich des Cyberlaw, nämlich der Erfindung wie Verwendung von sog. KI, gilt dies angesichts der gigantomatischen Herausforderungen und des verhältnismäßig begrenzten Zeit- und Kapazitätportfolios der Veranstaltung erst recht: „Roter Strick“ ist die GoCore! Devise und ein „roter Faden“ in diesem „Strick“ ist die 2018 durch eine von der Europäischen Kommission eingesetzte „unabhängige Expertengruppe für KI“ (AI HLEG) veröffentlichte LER-Formula / RER-Formel (lawful, ethical, robust).

KI-Recht: Konsequent ist vorhersehbar, dass sich etwa mit „Legal Tech“ nicht nur das Recht allein verändern wird, sondern dass Recht im Cyberspace und „angesichts“ KI vielleicht eine neue „DNA“ aufweist, die „Ethik“ und „Robustheit“ heißen. Dies ist jedenfalls das (rechtlich unverbindlich bis softlaw) Konzept einer 52-köpfigen „unabhängigen Expertengruppe für KI“ (AI HLEG), die in einer baldigen Veröffentlichung der Professorin (2020) als „LER-Formula“ (lawful, ethical, robust) bezeichnet wird. Nicht nur diese Konturierung von Rechtmäßigkeit durch die Trias „LER“ könnte wegweisend werden, sondern auch der von der Wiege bis zur Bahre reichende Ansatz für eine „KI getriebene Welt“. Zum „Framework“ einer „Trustworthy AI for Europe“ sollen „Foundations“, „Realisation“ und „Assessment“ gehören („FRA- Formula“ – eigene Terminologie). Damit ist deutlich, dass die Anwendungsorientierung (sektorspezifisch in der Vorlesung Legal Tech) integraler Bestandteil der Forschungs- wie Lehragenda ist.

KI-Recht in der Praxis: Weil die Grundlagen für eine „AI augmented world“ (eigene Terminologie) aus rechtlicher Perspektive in der BRD nicht geklärt sind (so wesentliche Fragen wie Zurechnung, Verantwortung, Haftung, Rechtspersönlichkeit von KI-Entitäten, „Dateneigentum“ – siehe die Legal Tech-Herausforderung in OLG Brandenburg, Urteil v. 06.11.2019, Az. 4 U 123/19) und 2017 folgend die Europäische Kommission (und die von ihre eingesetzte AI HLEG) grundlegende Änderungen des bestehenden Rechts ankündigen (insbesondere zur Haftung) wird die europäische Ebene für diese Pioniervorlesung zum KI Recht gewählt. So sind Anfang 2020 weder die „Politik- und Investitionsempfehlungen“ abgeschlossen, noch eine endgültige „Assessment-List“ für europäische KI erstellt. Ziel ist es, mit den Studierenden ein Realtime Erlebnis hinsichtlich der rechtlichen (V-)Erfassung einer (KI)Welt zu teilen.

Didaktik & Audience: Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche, integrierte Vorlesung. Sie hat einen Vorlesungsteil, der interaktiv in einer Übung vertieft und verbreitert wird. Dogmatik, Methodik und um Cyberlaw ergänztes Recherchewissen muss vermittelt werden, um den Vorlesungserfolg zu gewährleisten – recherche- und rechtsevaluationskompetente Studierende, die auch nach Semesterende zu Updates der Thematik befähigt sind (Time Management). Ziel ist die Kompetenz der Studierenden, KI-Unionsrecht aus BRD Perspektive zu verstehen, zu recherchieren und globale Rechtskompetenz (unter anderem von Juristen mit deutsch-europäischem Kompotenzportfolio) besser evaluieren zu können. Die Veranstaltung bietet insofern einen Beitrag zur Brückenbildung zwischen unterschiedlichtsten Akteuren in der Gewissheit, dass mit dieser Innovation in Kooperation wie Konkurrenz die Chance für die Bewältigung globaler, sozialer und technischer KI-Herausforderungen vergrößert werden.

KI-Rechts Vorlesungstradition seit 2019

Die Professorin wirkt seit 2019 an KI-Rechtsveranstaltungen mit. Bereits 2019 abgeprüft wurden folgende fünf Aufgaben:

1. Explain why in an „AI-driven world” (EGPaIRfTAI-I-2019, p. 49.) legal and ethical perspectives alone might not suffice.

2. Explain the importance and meaning of the “FRA-Formula” according to the Deliverables of the Independent High-Level Expert Group on AI.

3. Are you convinced of the effectiveness of the “4-ethical principles” and “7-key requirements” for AI?

4. Why is the legislative power the first power in the Federal Republic of Germany as well as in the United Kingdom?

5. Besides tasks 1-4: According to your prioritization, in a global perspective, what are the core challenges of an “AI-driven world”?

Literatur

Als Grundlagenliteratur zum Modul Europarecht – Rechts- und Juristenmanagement wird auf das Vorlesungsgrid auf der Homepage des Fachgebiets Öffentliches Recht zur Vorgängervorlesung „Europarecht“ bis zum Sommersemester 2018 verwiesen. Angesichts des bevorstehenden Austritts (Art. 50 AEUV) des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Stand 10.01.2020) sind grundlegende Veränderungen nicht nur des Rechts der Europäischen Union sondern auch des Rechts in Europa („Europäisches Recht“) zu erwarten. Als Change-Management-Strategie unterbleibt deswegen der Verweis auf existierende europarechtliche Lehrbruchliteratur. Weitere Literatur wird in Realtime in der Veranstaltung bekanntgegeben.

Als Grundlagenliteratur zum Modul A Trustworthy AI for Europe werden einige Pionierveröffentlichungen der Professorin beginnend 2020 in chronologischer Reihenfolge aufgeführt. Weitere Literatur ist bereits auf der Homepage des Fachgebiets Öffentliches Recht zu finden und wird in Realtime in der Veranstaltung bekanntgegeben.

*Die Verwendung männlicher Sprache erfolgt im Interesse von Klarheit, Kürze und Einfachheit (KKE-Formel) verbunden mit der Bitte, nicht das grammatische Maskulinum auf das biologische Geschlecht zu reduzieren.

Change Management

Das Sommersemester 2021 – beginnend in der KW 16 – ist das dritte „Corona-Semester“ des Fachgebiets. Die didaktische Konzeption der Kombination von cyberuniversitären, nicht aufgezeichneten, Veranstaltungen wie Modulen zum selbstgesteuerten Lernen wird beibehalten. Kennzeichnend ist das Change Management, weil die Homepage im Sommersemester ins Responsive Webdesign überführt wird. Demzufolge finden sich die „Vorlesungsgrids“ in PDF Veröffentlichungen, welche die traditionellen Lehrgrids ersetzen. Prägend ist eine Globalperspektive, die durch (rechtliche) Realperspektiven (insbesondere Prozessrecht, Return on Investment, Benefit-Cost Ratio) ergänzt werden. Ein Strategiemix aus nachhaltiger Dogmatik und aktueller und/oder wegweisender Rechtsprechung wird angekündigt wie versprochen.

„Time Management“ im Sommer 2021

Gegenwart und Zukunft – unsere Mitwelt – werden durch den aktuellen Corona-Virus wie auch die Chancen künstlicher Intelligenz (inklusive „künstlicher Rationalität“ und „digitaler Transformation“) herausgefordert. In vielfacher Weise verlangt auch das Sommersemester 2021 Change- und Innovationsmanagement. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien folgende Agenden präsentiert – wie auch die Voraussage gewagt: Für die digitale Transformation handelt es sich um eine Zeitenwende, weil digitale Lehrangebote nicht mehr optional und Desiderata sind, sondern – so die Lehre nicht verschoben werden soll – „alternativlos“.

(1.) Inhaltliche Agenda ist die Vermittlung von Change Management- wie Rechtsvergleichungs- und Globalrechtskenntnissen um Wissen über „Postcoronaeconomics“ und (Corona-)Law aus deutsch-europäischer Perspektive zu generieren.

(2.) Personale Agenda ist die Weiterentwicklung von Lehrstuhlpersonal wie Studierenden. Konzepte des selbstgesteuerten Lernens verlangen überdurchschnittliches Engagement, gerade der Studierenden.

(3.) Mediale (Vermittlungs-)Angebote verlangen die Vertrauenswürdigkeit von Lehrenden wie Lernenden – etwa, dass Urheber- und Datenschutzrechte beim Streaming respektiert werden.

(4.) Die traditionelle FS³ (flexible, sensitive and sensible solution) Agenda des Lehrstuhls ist auch hochschulrechtlich gefragt: Das Prinzip der Chancengleichheit (auch im Verhältnis zu vergangenen Studierendengenerationen) ist auch angesichts der medialen Veränderung des Lehrangebots zu wahren. Es wird versichert: Innovations- und Veränderungsmanagement werden nicht zu einer prüfungsrechtlichen Benachteiligung der Studierenden des Sommersemesters führen.

(5.) Lehrinkubatoren und Lehrinnovation sollen kollaborativ (mit Feedback der Studierenden) verwirklicht und gelebt werden. Deswegen stellt die Professorin ihre E-Mail-Adresse für Kritik zur Verfügung: .

(6.) Der Lehrstuhl verfolgt traditionell eine Legal Open Source (L.O.S.) Strategie mit Modulgrids, Powerpoint-Präsentationen und Rechtsquellen im Internet. Für das Sommersemester 2021 werden diese Modulgrids in Realtime in PDF aufgefüllt.

Prüfung

Prüfungshinweise: Bitte beachten Sie die allgemeinen Prüfungshinweise sowie die aktuellen Informationen für Studierende des Dezernat II in Covid-19 Zeiten
Termin / Raum: Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen der Termine in TUCaN sowie weitere Informationen kurz vor der Prüfung unter Aktuelles
Anmeldung: Bitte melden Sie sich über TUCaN zur Prüfung an.
Klausurenpool: Unter Klausurenpool haben Sie die Möglichkeit den Aufbau von Klausuren betrachten zu können. Hingewiesen sei hier insbesondere darauf, dass die dort aufgeführten Klausuren den damaligen Stand der Lehrveranstaltungen darstellen und somit nur als Demonstrationsmaterialien angesehen werden dürfen.

Archiv

Die Materialien der vergangenen Semestern stehen Ihnen unter Archiv: Europarecht I zur Verfügung.