Cyberlaw

Hinweis

Vorherige Archiv-Inhalte können – soweit vorhanden – über das historische Abbild der Fachgebietswebsite in 3. Ed. auf Cyberlexonomics abgerufen werden.

(A) Grundsätzlich: Weltrecht^2

Seit 2018 wird die „Vorlesung“ (cyberuniversitäre Veranstaltung, weil wenig vorgelesen wird) traditionell mit dem Videoclip „Slaughterbots“ eröffnet. Inzwischen handelt es sich bei den Slaughterbots – unbestreitbarermaßen – um Realität. Genauso wie die „Dragon Boat Show with 1500 drones in Shenzhen, China“ auf eine Drohnenwelt vorbereitet. Drohnenrechtsexpertise des Lehrstuhls ist inzwischen durch mehrere Veröffentlichungen nachgewiesen. Drohnenrecht ist auch Bestandteil von „Weltrecht^2“, der Agenda, die die Angebote der Staatsrechtslehrerin prägt. Die Agenda wurde im Dezember 2022 auf dem „World Congress of Constitutional Law“ in Südafrika präsentiert. Weltrecht^2 ist ein Tool, das letztlich der rechtswissenschaftlichen Recherche wie günstigstenfalls der Bewältigung der recht(swissenschaft)lichen Herausforderungen für eine „AI-driven world“ dienen soll. Dafür ist der LAW CONE – bestehend aus drei Ebenen (Traditional Law, Cyberlaw, AILAW), der temporale (Technik-)Rechtsvergleichung verlangt, von zentraler Bedeutung. Deswegen ist die Arbeit mit einer Rechtssammlung mit Schwerpunkt auf deutschem und unionalen Primärrecht prägend. Darüber hinaus werden Originalurteile der Rechtsprechung mit einem didaktischem Tool – Legal Visual Design (LVD) – erschlossen. Ziel der Veranstaltung ist die Etablierung einer innovativen Lehre und Forschung zur Verbesserung einer (technikbasierten) Welt – hier auf der Ebene von Digitalisierung und Automatisierung.

(B.I.) Speziell: Inhalt in Modulen der Vorlesung „Cyberlaw“ (2024):

Selbstverständlich erfolgt in den nächsten Jahren ein Update – Change Management. Weil es sich seit zwei Jahrzehnten um eine Pionierveranstaltung in Deutschland handelt, werden als Didaktikdemonstrator einige Module aufgeführt:

1. Kick-Off, Veranstaltungsstrategie: „Weltrecht^2“, Basics für Cyberlaw und AILAW

2. Deutsche primärrechtliche Prüfung: Rasterfahndung seit dem Volkszählungsurteil

3. GAU der Rechtswidrigkeit im deutschen und europäischen Cyberlaw: Vorratsdaten“speicherung“srecht seit 2006

4. „Informationstechnologisches Sicherheitsrecht“ – „Automatisierte Datenanalyse“ durch § 25a HSOG und „HessenDATA“, BVerfG, Urteil vom 16.02.2023

5. Recht auf Offline-Identität sowie Herausforderungen des „Mehrebenenmodells“, OLG Hamm, Urteil vom 29.06.2021

6. „AI Act“ – Europäisches Rechtsetzung(-sverfahren) & Herausforderungen

7. DEMONSTRATOR: Recht für eine „Drohnenwelt“

(B.II.) Speziell: Inhalt in Prosa

Cyberlaw (aus deutsch-europäischer Perspektive in den Jahren 2000 folgende) ist das Recht der Verteilung von Chancen und Risiken, Rechten und Pflichten im Cyberspace in Folge von Digitalisierung und teilweise Automatisierung. Hier wird unteranderem deutsches und europäisches Daten(schutz)recht (DMA/DSGVO/DSA/DGA/DA) punktuell in der Übung anhand von Fallstudien (sogenannte „PILOTEN" & „DEMONSTRATOREN“) vertieft. Neben der Fokussierung auf rechtliche Methodik und Dogmatik erfolgt eine Einführung in den deutschen Cyberlaw-Kanon mit Demonstratoren wie akustische Wohnraumüberwachung, Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, IT-Sicherheits- und Drohnenrecht.

A. Qualifikationsziele

(1) Es handelt sich um ein multidisziplinäres Angebot für Studierende, die kein traditionell juristisches Kompetenz- (Richter/(Staats-)Anwalt) und Kapazitätsportfolio (Vollzeitstudium) erstreben. Dennoch erwerben sie ein erstes Verständnis für

• grundlegende rechtliche Methodik und Dogmatik,

• rechtliche Fragestellungen aus dem Kanon modernen Informationsrechts (inklusive der Analyse),

• neue Fragestellungen aus einer zunehmend technikbasierten Welt.

(2) Selbstverständlich wird auch in eine „KI-Ko-Kreations-Wissenschaftsetikette“ eingeführt und der Einsatz von KIs wie deren Evaluierung erprobt (Didakti“KI“nkubator)

(3) Idealerweise entwickeln die Studierenden eine Rechtskultur, die sie befähigt, selbstbewusst („confident“ – Schwerpunkt: Zitieretikette), authentisch und aktuell mit Rechtstexten (Normen, Rechtsprechung, Verwaltungsentscheidungen) umzugehen und dieses Recht auch in der Informationstechnologie (etwa Privatheit als IT-Sicherheitsziel) zu implementieren.

(B.I.) Abstrakte Lernergebnisse

(1) Instrumentale Kompetenz: Die Absolventen integrieren Recht in ihre beruflichen, technischen und wirtschaftlichen Perspektiven.

(2) Systemische Kompetenz: Die Bedeutung des föderalen, sozialen und demokratischen Bundes- & Rechtsstaats (Art. 20, 23 Abs. 1 S. 3, 28, 79 Abs. 3 GG) sowie der Rechtsunion mit Anwendungsvorrang des unionalen Rechts geht in die persönliche und wissenschaftliche Perspektive der Cybercitizen ein.

(3) Kommunikative Kompetenz

Die Absolventen sind diskursfähig mit Juristen, mit denen sie zusammenarbeiten bzw. auswahlfähig bzgl. von Juristen, die sie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.

(B.II.) Konkrete Lernergebnisse

Cyberlaw, das Recht der Verteilung von Chancen und Risiken, Rechten und Pflichten im Cyberspace, ist Inhalt der integrierten Veranstaltung aus Vorlesung und Übung. Prägend für die Lehrperspektive ist „WELTRECHT^2“, „GLOBALMATRIX“ und „Mehrebenenmodell“. Hier wird deutsches und europäisches Daten(schutz)recht punktuell in der Übung anhand von Fallstudien (sogenannte „PILOTEN“ & „DEMONSTRATOREN“) vertieft. Neben der Fokussierung auf rechtliche Methodik und Dogmatik erfolgt eine Einführung in den Cyberlaw-Kanon mit Demonstratoren (Bundesverfassungserichtsentscheidungen) wie „automatisierte Datenanalyse“, „akustische Wohnraumüberwachung“, „Onlinedurchsuchung“, „Vorratsdatenspeicherung“ und Drohnenrecht. Idealerweise entwickeln die Studierenden eine Rechtskultur, die sie befähigt, selbstbewusst („confident" – Schwerpunkt: Zitieretikette), authentisch und aktuell mit Rechtstexten (Normen, Rechtsprechung, Verwaltungsentscheidungen) umzugehen und dieses Recht auch in der Informationstechnologie (Legality by Design) zu implementieren.

Die cyberuniversitäre Veranstaltung bereitet auch auf „Europäisches (KI-)Recht“, das Seminar „Legal Design for an „AI-driven world“ (Kurs-Nr. 01-44-0M01/6 sowie Kurs-Nr. 01-SV-0B01-va/01-SV-0M03-va von der gleichen Dozentin) und grundsätzlich (Legal) AIENCE vor. Im Unterschied zum "Europäischen (KI-)Recht“ (dort Automatisierung und Autonomisierung) ist der Fokus auf Digitalisierung und Automatisierung; im Unterschied zum Öffentlichen Recht (Rechts- & Juristenmanagement) (Kurs-Nr.: 01-44-0004-vu) handelt es sich um Cyberlaw-Fragen mit Ewigkeitspotenzial (nicht wie dort im Traditional Law).

Zu Weltrecht^2: Hierzu sind als Legal Open Source (L.O.S.) Publikationen zwei CyLaw-Reports verfügbar:

• CyLaw-Report XLIII: Oral Presentation: “Multidisciplinary Constitutional Law Scholarship from Germany and the EU”

• CyLaw-Report XLII: Paper: “Multidisciplinary Constitutional Law Scholarship from Germany and the EU”

Zum Drohnenrecht: Drohnen – Legalität, Wirtschaftlichkeit und Operationalität (Schmid/Toptaner et. al.), in: Chibanguza/Kuß/Steege (Hrsg.), Künstliche Intelligenz – Recht und Praxis automatisierter und autonomer Systeme, S. 472-553

Weitere Literatur wird in der Veranstaltung bekanntgegeben:

Für die Vorlesung und die Prüfung vorausgesetzte Rechtssammlung: Beck, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: GG, 71. Auflage. 2023, 14,90€

Stand 06/2024