Zukunfts(rechts)wissenschaftliches Seminar: "An AI-driven world"

Timeline im Sommersemester 2025

Do., 24.04.2025 09:50 – 14:15 Uhr S115/133 „Kick-off“
Do., 08.05.2025 09:50 – 14:15 Uhr S422/6 Cyberlaw und AI-Law Einführung durch die Professorin & Rechercheworkshop „Recht in einer Globalmatrix“

Mo., 26.05.2025

09:50 – 14:15 Uhr
S422/6 „What? How? Why?“
Mo., 23.06.2025
10:00 – 14:00 Uhr
tbd. Besprechungs-/ Tutoring Termin
Mi., 09.07.2025 bis 09:00 Uhr - Digitale Abgabe der Seminararbeit und Zugang der Peer-Review Aufgabe
Mo., 14.07.2025 bis 09:00 Uhr - Digitale Abgabe der Peer-Reviews
Mi., 16.07.2025 bis 12:00 Uhr - Postalische Abgabe der Seminararbeit
Fr, 18. Jul. 2025 9:50 – 17:00 Uhr S422/6 Seminarblock
Sa, 19. Jul. 2025 09:50 – 17:00 Uhr S422/6 Seminarblock
Das Seminar wurde erstmalig im Sommersemester 2020 begleitet von der Europäischen KI-Rechtsvorlesung der Professorin angeboten. Der damalige Text lautete:
„Die Befassung mit AI ist genauso alternativlos, wie variantenreicht. Der folgende Themenkatalog ist nicht abschließend – das Seminar ist offen für Themenvorschläge der Studierenden.
A. Grundlagen
1. Was ist AI? – Die Definitionsfrage
2. (Rechts)Geschichte der AI
3. “A trustworthy AI for Europe„
4. EU-Expertengruppe für AI: “lawful, Ethical and RObust AI („LER-Formula“)
5. EU-Expertengruppe für AI: Foundations, Realisation, Assessment („FRA-Formula“)
6. EU-Expertengruppe für AI: 7-Key Requirements
C. Herausforderungen (der Regulierung)
1. Haftung for AI?
2. Kommunikation von AI?
3. Akzeptanz von AI?
4. Wettbewerb Mensch-Maschine?
5. Menschenähnlichkeit der Maschine – Avatare & Androide?
6. Rechtspersönlichkeit für AI?
7. Geschäftsfähigkeit für AI?
8. Dateneigentum (von AI)?"
Der Kanon der Themen, die nachhaltig in den kollaborativen KI (Rechts)Seminaren behandelt werden, beginnt sich seit 2020 fortzuschreiben. Die Themen aus dem Wintersemester 2021/2022 werden als Erfahrungskapital geteilt:

B. Chancen einer „AI-Augmented-World“
1. Automatisiertes Fliegen?
2. Automatisiertes Fahren?
3. Automatisiertes Heilen?
4. Automatisiertes Geld?
5. Automatisierte Menschen?
6. Automatisierte Polizisten (Predictive Policing)?
7. Automatisierte Behörden?
8. Automatisierte Regierungen?
9. Automatisierte Bildung?

Als Update setit dem Wintersemester 2020/2021 drängten sich folgende Schwerpunkte aus Sicht der Professorin etwa damals auf:
„D. Drone Law“:
  • Registrierung und Genehmigung von Drohnen im US-amerikanischen Bundesrecht
  • Schadensersatzansprüche bei Drohnenfotos im Garten von Personen derZeitgeschichte (Lebensumgebung der Familie Sussex)
  • Recht der Detektion und Abwehr von Drohnen (inklusive Notwehr, Notstand, Nothilfe)

E. Legal Tech
  • „Videoverhandlungen“ und „-vernehmungen“ §§(102a VwGO, 128a ZPO; 247a StPO)
  • E-Justiz als Privatwirtschaft – von der rechtlichen Eröffnung von „Märkten“ mit Benutzungszwang
  • Schwierigkeiten mit dem beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) – ohne Ende? [FAZ v. 02.09.2020, S. 16]
  • AI in der Justiz – der „Robojudge“?
  • AI in der Justiz – der „Robolawyer“?"
Themenvergabe Die Anmeldung für das Seminar erfolgt zunächst über TUCaN, eventuelle Restplätze können nach Beendigung des Anmeldeverfahrens über den Lehrstuhl angefragt werden.
Kick-Off Die Kick-Off-Veranstaltung bietet eine Einführung in das Themengebiet mit Vorstellung einer strukturierten Themenauswahl. Seminarteilnehmer können eigene Themenvorschläge einbringen. Es erfolgt die Gruppeneinteilung und Vergabe der Themen.
„WHW“ („What“, How“, „Why“) Die Präsentationen der Seminarteilnehmer im WHW-Termin („What“, How“, „Why“) beantwortet die Fragen
(1) was ist das Seminarforschungsvorhaben („What“)
(2) wie ist die geplante Methodik („How“) und
(3) warum wurden die Schwerpunkte bei der Seminarbearbeitung gewählt („Why“).

Die zeitliche Beschränkung von 5 Minuten für Einzelbearbeitungen, 8 Minuten für Doppelbearbeitungen und 13 Minuten für Dreiergruppen ist bindend. Für die Wahl der Art des Vortrags, ob als Power-Point-Präsentation, mit Charts oder einer Matrix, wird wissenschaftliche Freiheit gewährleistet.
Die Präsentationsfolien/Dokumente müssen vor Beginn der „WHW“-Veranstaltung dem Lehrstuhlteam digital übermittelt worden sein.
Besprechungs- und Tutoringtermin Im Besprechungs-/Tutoringtermin haben die Seminarteilnehmer die Möglichkeit, mit der Betreuung mögliche Fragestellungen zu klären und Feedback zur Arbeit zu erhalten. Die Zusendung einer Gliederung vorab oder des zu besprechenden Teils könnte den Prozess effizienter und zielführender gestalten. Slots werden bekanntgegeben.
Schriftliche Ausarbeitung Bitte beachten Sie bei Erstellung Ihrer schriftlichen Ausarbeitung die Hinweise zu Seminararbeiten sowie die Zitieretikette des Lehrstuhls. Eine Formatvorlage wird zur Verfügung gestellt. Es erfolgt hier der Hinweis zur Basisrecherche .
Einreichung der Seminararbeit Die Frist der Einreichung der Seminararbeit in elektronischer und in Druckversion wird im Seminar bekannt gegeben. Ein Selbstbearbeitungsvermerk ist in allen Versionen Ihrer Abgabe (elektronisch und postalisch) einzufügen und zu unterschreiben.
Peer-Review Eine persönliche wie sachliche Herausforderung ist regelmäßig die Erstellung eines maximal 2-seitigen Peer-Reviews, der von den Studierenden in Einzelarbeit verlangt, dass sie einen anderen Seminarbeitrag analysieren, kritisieren und (so möglich) durch „Input“ verbessern. Die Gestaltung des Peer-Reviews ist eine von fünf Seminarleistungen (neben „WHW“-Präsentation und Ausarbeitung, schriftliche Ausarbeitung der Seminararbeit, mündliche Präsentation und Seminarmitarbeit). Zweck des Reviews ist die Qualitätserhöhung des Seminars, indem als First Audience dem Verfasser der Arbeit eine Resonanz mit Verbesserungsvorschlägen und konstruktiver Kritik gegeben wird. Eine Struktur/Formatvorlage wird bewusst nicht vorgegeben, sondern bewertet, wie die Studierenden glauben, sich einander bei der Erarbeitung des bestmöglichen Seminarergebnisses unterstützen zu können. Eine Löschung der Ihnen zugesandten Arbeiten nach Seminarende wird vorausgesetzt. Die Frist des Peer-Reviews wird im Seminar bekannt gegeben.
Die evtl. unterschiedliche Seitenzahl von Einzel- und Gruppenbearbeitungen wird bei der Bewertung berücksichtigt.
Seminarblock Beim Seminarblock werden alle Seminararbeiten in einer 20- bzw. bei 2 Bearbeitern 30-minütigen bwz. bei Dreiergruppen in einer 45-minütigen Präsentation vorgetragen mit anschließenden Fragen/Feedback der Betreuung sowie Fragen/Stellungnahme der anderen Seminarteilnehmer.
Die Präsentationsfolien/Dokumente müssen vor Beginn des Seminarblocks dem Lehrstuhl digital übermittelt worden sein.
Einreichung der überarbeiteten Seminararbeit Nicht verpflichtend – aber nach Rücksprache mit der Betreuung prinzipiell möglich – ist eine Nachbesserung/Veränderung der schriftlichen Seminararbeit nach dem Seminarblock. So soll im Innovationsrecht dem gemeinsamen Wachstumsprozess – Schaffen von Wissen – bestmöglich Rechnung getragen werden.