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Seit 2002 steht Frau Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) dem Fachgebiet Öffentliches Recht an der Technischen Universität Darmstadt vor. Die Technizität der Universität Darmstadt bestimmt sowohl die Art der Präsentation wie die Inhalte von Forschung und Lehre des Lehrstuhls. Im Zentrum steht die Entwicklung des Cyberlaw aus einer deutschen, europäischen und globalen Perspektive. Erste Arbeiten zum RFID-Recht sind in den letzten Jahren erschienen – das Lehrbuch ist in Vorbereitung. Von zentraler Bedeutung sind die Studierenden, die als Studierende der Informatik und Wirtschaftsinformatik an die rechtswissenschaftlichen Fragestellungen der digitalen Vernetzung herangeführt werden sollen. Der Lehrstuhl bedient sich einer Open-Source-Strategie (Legal Open Source: L.O.S.) und stellt zukünftig klassische Entscheidungen und Entwicklungen des Cyberlaw in der Form von CyLaw-Reports zur Verfügung. Als Grundlagenfächer bedient der Lehrstuhl Studierende der Geisteswissenschaften mit der Lehre im Öffentlichen Recht und Europarecht. Im Öffentlichen Recht besteht ein weiterer Schwerpunkt im Energierecht, zu dem auch wissenschaftliche Arbeiten vergeben werden.

Das „Öffentliche Recht“ an der Technischen Universität Darmstadt blickt auf eine große Tradition im Informations- und Datenschutzrecht zurück. Nicht nur war Hessen das erste Land weltweit, dass 1970 ein Datenschutzgesetz verabschiedete. Sondern auch der erste Lehrstuhlinhaber, Adalbert Podlech, trug mit seiner Beteiligung am Rechtsstreit über die Volkszählung vor dem Bundesverfassungsgericht 1983 zur Konturierung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in Deutschland bei. Seit der Berufung von Frau Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. zum 1.9.2002 versucht der Lehrstuhl an diese große Tradition anzuknüpfen, Arbeiten zur Verwendung elektronischer Dokumente in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (2006, 2002) und zu datenschutzrechtlichen Aspekten von RFID-tags (2005) sind bereits erschienen. Einen Grundlagenbeitrag liefert die Beantwortung der Frage „Cyberlaw – Eine neue Disziplin im Recht?“ (2003). Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekts SicAri (eine Sicherheitsarchitektur für die ubiquitäre Nutzung des Internets) werden so genannte "CyLaw-Reports erstellt, die dem Aufbau eines Cyberlaw-Casebooks (2005, 2006) dienen.

Die Technizität der Technischen Universität ist aber nicht nur für die Themenwahl kausal, sondern auch für die Wahl der Präsentationsform der Lehre. Die Erst-Semester-Vorlesung “Grundzüge des Öffentlichen Rechts„ (in Zukunft: Legal Research and Legal Resources (Rechts- und Juristenmanagement) sowie die Hauptstudiumsvorlesungen “Informations- und Datenschutzrecht I und II„ wurden in den Semestern 2003 bis 2005 in E-Learning-Management-Systemen (WebCT) organisiert. In diesen passwortgeschützten Umgebungen erarbeitete FÖR (Fachgebiet Öffentliches Recht) mit den Studierenden Online-Lehr- und Lern-Angebote, die “Interactive Studies of Jurisprudence„ (ISJ) ermöglichten. Erreichbar wurden diese Visionen durch die Teilnahme von FÖR an einem E-Learning-Wettbewerb 2003 , der mit der Präsentation der Ergebnisse am 17.2.2004 abschloss.

Grundsätzlich versucht der Lehrstuhl sich mit der Perspektive des “Legal Realism in Data Privacy and IT-Security-Law" (IT'S LAW) in die Forschung im Informations- und Datenschutzrecht einzubringen. FÖR will mit seinen Angeboten (im Cyberspace) – für deren Inhalte auch angesichts der Sicherheitsrisiken keine Haftung übernommen bzw. Gewähr gegeben wird – erforschen (Art. 5 Abs. 3 GG), welche (Nicht-)Steuerungschancen und -funktionen Recht in diesem von der Technik geschaffenen Raum entfalten kann, soll und wird. Fokus dieser Forschungen sind Grundlagen- und Anwendungsszenarien, die gegenwärtig am Lehrstuhl konzipiert, erforscht und erlebt werden.

Neben dem Informations- und Datenschutzrecht bietet der Lehrstuhl Vorlesungen und Übungen zum Öffentlichen Recht, insbesondere zum Umwelt- und Technikrecht (einschließlich des Energierechts) an. Die Perspektive ist durch Transnationalität und Praxisnähe gekennzeichnet.

Das „Öffentliche Recht“ an der Technischen Universität Darmstadt ist im Cyberspace „veröffentlichtes Recht“. Getreu den Worten eines Rechtsphilosophen, der schon vor Jahrhunderten darauf hinwies, dass die Befolgung des Rechts seine Kenntnis voraussetzt, will FÖR das geltende Recht mit den Studierenden, die Nicht-Juristen sind, teilen. Seit der Berufung von Frau Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. zum 1.9.2002 präsentiert FÖR Lehr- und Forschungsangebote wie -ergebnisse im Internet. Die rechtswissenschaftlichen Themen, denen sich das FÖR-Team wie seine Studierenden widmen, sind durch die Technizität einer Technischen Universität vorgegeben:

  • zum einen das Umwelt- und Technikrecht und
  • zum anderen das Cyberlaw.

Auf diesen thematischen Säulen ruht der Lehrstuhl in Lehre und Forschung. Die Technizität der Technischen Universität ist aber nicht nur für die Themenwahl kausal, sondern auch für die Wahl der Präsentationsform der Lehre. Die Erst-Semester-Vorlesung „Grundzüge des Öffentlichen Rechts“ (in Zukunft: Legal Research and Legal Resources (Rechts- und Juristenmanagement) sowie die Hauptstudiumsvorlesungen „Informations- und Datenschutzrecht I und II“ sind seit dem Wintersemester 2003 in E-Learning-Management-Systemen (WebCT) organisiert. In diesen (vorläufig) passwortgeschützten Umgebungen erarbeitet FÖR mit den Studierenden Online-Lehr- und Lern-Angebote, die – wenn unsere Visionen weiter Gestalt annehmen – „Interactive Studies of Jurisprudence“ (ISJ) ermöglichen sollen. Erreichbar wurden diese Visionen durch die Teilnahme von FÖR an einem E-Learning-Wettbewerb 2003, der mit der Präsentation der Ergebnisse am 17.2.2004 abschloss. FÖR bittet (die Studierenden) um Verständnis, dass für einen geisteswissenschaftlichen Lehrstuhl E-Teaching eine große Herausforderung ist, und wir diese vorläufigen Arbeitsergebnisse mit der Bitte um einen fairen Umgang nur in passwortgeschützen Umgebungen anbieten wollen. Dies gilt vorläufig auch für die zwei – erst im Aufbau befindlichen – „Verlagsportale“, nämlich das

  • Darmstädter Cyberscript on Cyberlaw (DCSCL) und das
  • Darmstädter Cyberscript on Energylaw (DCSEL).

Diese Angebote sollen die zwei Säulen des Lehrstuhls durch Arbeiten der Studierenden und Mitarbeiter schmücken. So werden hier in Zukunft nicht nur die Seminarprojekte vorgestellt, sondern auch die Seminar-, Studien-, und Doktorarbeiten „geteilt“. Sinn dieser forschungs- wie lehrorientierten Portale ist es, sich den FÖR-Forschungsdisziplinen, die sich durch große Herausforderungen an die Dynamik wie den Grundlagenmut der Bearbeiter/innen („Viola Schmid, Cyberlaw – eine neue Disziplin im Recht?“ in Jahrbuch des Umwelt- und Technikrechts 2003 , S.449 ff.) kennzeichnen lassen, mit qualitätvoller Kultur zu nähern. Teil dieser Kultur, die FÖR mit dem englischen Begriff „SHARE“ verbindet, sind seine Legal Open Sources (L.O.S.). So gibt es zur Unterstützung der zwei aktuellen Lehr- und Forschungsprojekte

  • im Umwelt- und Technikrecht seit WS 2003/2004 das „Emissionszertifikatehandelsrecht“
  • im Informations- und Datenschutzrecht das IT-Security-Law (IT-S-LAW)

zwei Gesetzessammlungen, die als „living documents“ mit der Cyberpublic geteilt werden:

Bei SicAri handelt es sich um ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Projekt, das bis 2007 eine Sicherheitsarchitektur für die ubiquitäre Nutzung des Internets erforschen soll.

Die Internationalität der FÖR-Lehr- und Forschungsgebiete deutet sich schon in der – vielleicht für den Geschmack einzelner Leser – kritikbedürftigen Anglisierung dieses Textes an. In der Tat will FÖR in der Zukunft Angebote für diesen Rechts- und Sprachraum erarbeiten. Ein erster Schritt ist 2005 der Beitrag zu den „Legal Challenges of RFID (Radio Frequency Identification)“ , der in eine Veröffentlichung für den US-amerikanischen Markt aufgenommen wurde.

Auch mit dieser Internationalität der Perspektive versucht der Lehrstuhl sich in die Entwicklung des Datenschutz- und IT-Sicherheitsrechts einzubringen. Eine weitere Perspektive ist die des „Legal Realism in Data Privacy and IT-Security-Law“. FÖR will mit seinen Angeboten (im Cyberspace) – für deren Inhalte auch angesichts der Sicherheitsrisiken keine Haftung übernommen bzw. Gewähr gegeben wird – erforschen (Art. 5 Abs. 3 GG), welche (Nicht-)Steuerungschancen und -funktionen Recht in diesem von der Technik geschaffenen Raum entfalten kann, soll und wird. Fokus dieser Forschungen sind Grundlagen- und Anwendungsszenarien, die gegenwärtig am Lehrstuhl konzipiert, erforscht und erlebt werden.

A. Lehre

Das Fachgebiet ist neben den beiden Fachgebieten „Deutsches und Internationales Öffentliches und Privates Baurecht“ (Prof. Dr. Axel Wirth) und „Deutsches und Europäisches Finanz- und Steuerrecht“ (Prof. Dr. Susanne Sieker) für die Ausbildung im öffentlichen Recht zuständig. Im wesentlichen können drei Gruppen von Studenten unterschieden werden: Zum einen die Wirtschaftsingenieure des Fachbereichs 1, zum zweiten die Nebenfach(Magister)studenten aus den Fachbereichen 2 und 3 (etwa Lehramtskandidaten) und zum dritten die Informatiker des Fachbereichs 20. Die Vielzahl der Studieninteressen wie der Materien, die herkömmlich als „öffentliches Recht“ bezeichnet werden, verlangen nach einer thematischen Auswahl in Forschung und Lehre. Für eine technische Universität bieten sich in der Zukunft zwei Schwerpunkte an – nämlich das öffentliche Wirtschafts- und das Technikrecht.

  • Öffentliches Wirtschaftsrecht. Welche Befugnisse hat der Staat (Gerichte, Behörden, Parlamente) in der Wirtschaftspolitik und welche Rechte haben die Marktbeteiligten (Anbieter, Konkurrenten und Verbraucher)? Welches Wirt-schafts(verwaltungs-)recht existiert?
  • Technikrecht. Welche Befugnisse hat der Staat bei der (De-)Regulierung der Technik und welche Rechte haben die Marktbeteiligten und Marktbetroffenen (Schutz der Sicherheit der Allgemeinheit; Stichwort: Technikfolgenabschätzung). Unter Technikrecht wird hier unter anderem auch das Umweltrecht verstanden, das die Folgen von Technik umweltverträglich zu gestalten sucht. Andere Spezialmaterien sind das Informations- und Datenschutzrecht sowie das Energierecht.

Die thematische Fokussierung wird in zwei Ausbildungsstufen verfolgt: nämlich bei der Vermittlung von Grund- und Spezialkenntnissen.

  • Grundkenntnisse. Zu der Vermittlung von Grundkenntnissen gehören die Grundzüge des Verfassungsrechts und des (Wirtschafts-)Verwaltungsrechts etwa in der Vorlesung „Grundzüge des öffentlichen Rechts“.
  • Spezialkenntnisse. Hierzu zählen Vorlesungen im Informations- und Datenschutzrecht oder im Umwelt- und Planungsrecht. Im Mittelpunkt dieser Angebote sollen auch die Gestaltungsmöglichkeiten der Bürger (Umweltaudit, Informationsfreiheitsgesetze, Handel von Emissionszertikaten, Umweltzeichen („Blauer Engel“, Biosiegel, Mediationen) und nicht nur die traditionellen Handlungsformen der Verwaltung stehen.

Ziel der Veranstaltungen ist es, Wirtschaftsingenieure, Lehramtskandidaten und Informatiker im öffentlichen Recht kommunikations- , lern- und lehrfähig zu machen. Um nur ein Beispiel zu nennen: So müssen etwa Wirtschaftsingenieure an verantwortlicher Stelle sowohl in mittelständischen Unternehmen als auch bei den „big players“ rechtliche Risiken eines Projekts evaluieren und so gut wie möglich kalkulieren können. Didaktisch ist anzustreben, dass die Veranstaltungen des Fachgebiets nach dem Baukastenprinzip aufeinanderaufbauen und sich ergänzen. Eine besondere Herausforderung stellt sich mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union. Infolge der europäischen Einigung gibt es ein „öffentliches Recht in Deutschland“ und nicht mehr nur „deutsches öffentliches Recht“. Die Vermittlung von europarechtlichen Grund- und Spezial-kenntnissen ist deshalb unerläßlich. Es geht wie bei den „Grundzügeveranstaltungen zum öffentlichen Recht“ um die selektive Vermittlung von Detailwissen, die Vorstellung der Strukturen supranationaler Rechtssysteme, die Vermittlung effizienter Suchstrategien und eines „Gefühls“ für den Blickwinkel des (Gemeinschafts-)Rechts (anhand von Prinzipien des Gemeinschaftsrechts wie etwa „effet utile“ und der primärrechtlichen Grundfreiheiten).

B. Forschung

Die mittelfristigen Forschungs- und Tätigkeitschwerpunkte des Fachgebiets konzentrieren sich auf zwei Rechtskomplexe, nämlich das „Cyberlaw“ und das Energierecht„. Der Begriff “Cyberlaw" ist konkretisierungsbedürftig: es handelt sich um einen Oberbegriff für Medien-, Telekommunikations-, Internet-, Datensicherheits- und -schutzrecht. Allein die Nennung dieser Materien verdeutlicht die wirtschaftliche und technische Bedeutung. Die Kombination mit dem Energierecht ist zweckmäßig, weil es sich ebenfalls um (leitungsgebundenes) Infrastrukturrecht handelt und sich in einer rechtlichen Betrachtung vergleichbare Fragen bei der De- oder Reregulierung von Märkten insbesondere im Europarecht stellen.