Europäisches (KI) Recht

Das Pionierdoppelmodul im "Innovationsrecht" seit dem Sommersemester 2020 besteht aus zwei cyberuniversitären Veranstaltungen: dem KI- (A Trustworthy AI for Europe) und dem Europarechtsteil (Europarecht – Rechts- und Juristenmanagement).

Europarecht – Rechts- und Juristenmanagement

Termin SoSe 2025 | Dienstags, 09:50- 11:30 Uhr | Beginn: 22. Apr. 2025, Ende: 22. Jul. 2025
Ort S1 03/107
Dozentin Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)

A Trustworthy AI for Europe

Termin SoSe 2025 | Mittwochs, 14:25 – 16:05 Uhr | Beginn: 23. Apr. 2025, Ende: 23 Jul. 2025
Ort S1 13/118
Dozentin Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)

Doppelmodulbeschreibung

So what?

Es geht um Weltverbesserung durch den Einsatz von Technologien und/oder das Assessment der rechtlichen Grenzen der technischen Use-Cases und Opportunities. Zugrundegelegt wird eine WELTRECHT^2-Perspektive, die durch Nachhaltigkeit durch Technologie und nachhaltiges Recht gekennzeichnet ist. Der avisierte DidaktiKInkubator im Sommersemester 2025 ist deswegen eine Legal-Tech-AI, die auch Nachhaltigkeitsbilanzen der Prompts enthält.

MaMa (Malfunction Management)*:

Es erfolgt eine ausdrückliche Distanzierung von der Veröffentlichung über TUCaN für das WiSe 2024/2025. Auch die derzeitige (Stand 27.02.2025) TUCaN Veröffentlichung mit Auszügen aus dem Modulhandbuch befindet sich in Überarbeitung. Deswegen erfolgt die ergänzende Vorveröffentlichung auch über Moodle und die Fachgebietswebsite. Dieses klare Bekenntnis für Suboptimalität einer Veröffentlichung entspricht dem CREDO der Autorin in Malfunction Management (MaMa).

*„MaMa“ ist ein Neologismus der Autorin, der angesichts der Herausforderungen der digitalen Transformation für die deutsche Rechtsprechung – von der Justiz zur E-Justiz – 2014 konturiert wurde. Auch rückblickend lässt sich festhalten: Die Forderung nach Malfunction-Management als Rechtsprinzip wie –anspruch hat den test of time („tot“) bestanden. So war etwa auch das deutsche Bundesverwaltungsgericht im April 2023 für mehrere Tage nicht mit dem elektronischen Gerichts- und Verordnungspostfach (EGVP) erreichbar. Siehe für zukunfts(rechts)wissenschaftliches Legal Design in 2014: Schmid zu § 55a und § 173 VwGO in: Sodan/Ziekow (Hrsg.), Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Auflage 2014, § 55a Rn. 26, 38, 39, 64, 87,121; § 173 Rn. 19 Fn. 44.

Auch im Sommersemester 2025 bietet das Fachgebiet Öffentliches Recht das Modul „Europäisches (KI) Recht“ an. Bei dem Doppelmodul handelt es sich um Pionierlehre im „Innovationsrecht“ (eigene Terminologie). Die Mitwirkung der Studierenden wie Doktoranden** ist essentiell – für Kritik, die immer Voraussetzung für Verbesserung ist – ist Viola Schmid erreichbar: schmid@cylaw.tu-darmstadt.de

In einer quantitativen Betrachtung sollte die „Geltung" von Recht in 27 EU-Mitgliedsstaaten und für 446 Millionen Unionsbürger Kernausbildungsmaterie sämtlicher Studierender und Cyber Citizen sein. Konsequent setzt die zweiteilige Veranstaltung die Vorlesungen der Professorin zu Europarecht des letzten Jahrzehnts fort.

Das Modul besteht aus der Veranstaltung „Europarecht (Recht- & Juristenmanagement)“ sowie „A Trustworthy AI for Europe“. Beide Bestandteile ergänzen sich – deswegen erfolgt auch eine parallele Veröffentlichung bei Moodle. Überzeugung ist, dass jedes Europarechtslehrbuch ohne KI-Recht und jedes KI-Rechtslehrbuch ohne Vermittlung aktueller unionsrechtlicher und deutscher (verfassungs)rechtlicher Entwicklungen in 2024 als unvollständig zu bezeichnen ist. Die Erweiterung des (digitalen) Binnenmarkts (Art. 26 Abs. 2 AEUV) um KIs ist so bedeutsam für die Überlebenschancen der Wirtschaft, der Staaten und der Menschen in der Europäischen Union, dass auch 2025 dieses Postulat erhoben werden kann („sine qua non“-Verhältnis).

Aus rechtswissenschaftlicher Perspektive ist spätestens mit dem „AI Act“ aus 2024 (Verordnung (EU) 2024/1689) und der Biden-Executive-Order aus 2023 festzuhalten: Es handelt sich um eine neue Rechtsdisziplin im Werden. Besondere Bedeutung haben erste Gerichtsentscheidungen – unionale wie deutsche. Aus einer bottom-up-Perspektive ist etwa auch die potenziell wegweisende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuvor Automated Dataanalysis I/HessenDATA, Urteil des BVerfG vom 16.02.2023 – 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20 und zuletzt Bundeskriminalamtgesetz II, Urteil des BVerfG vom 01.10.2024 – 1 BvR 1160/19) verständig einzubeziehen.

Seit Wintersemester 2024/2025 wird in der „Übung“ nicht nur eine „(N)Etikette“ für die Integration von KI-Generaten entwickelt, getestet und demonstriert, sondern auch KIs werden beispielsweise mit der Thematik „Was ich (als Cybercitizen) über die KI-VO wissen sollte“ herausgefordert und gefördert. Legal Prompt Engineering, wie die Evaluation der KI-Generate werden und wurden mit Studierenden unterschiedlichster Fachrichtungen (von der Cognitive Science über die (Wirtschafts)Informatik…) projektiert wie eingeübt. Diese Konsultation unterschiedlicher KIs ist derzeit bereits in wissenschaftspopulären Artikeln Standard (Gastbeitrag von Oliver Vetter und Peter Buxmann in der F.A.Z. vom 18.02.2025, Künstliche Intelligenz würde rot oder grün wählen, S. 8).

Die rechtswissenschaftliche Arbeit im Sommersemester 2025 plant den Einsatz eines „KI-Systems“, das nicht nur speziell in Bezug auf die KI-VO trainiert ist, sondern auch eine Nachhaltigkeitsbilanz von Prompts und Antworten anbietet (Kontakt mit Anbieter etabliert). Es handelt sich damit um einen „DidaktiKInkubator“, der geeignet ist über die wenigen vorhandenen Kommentare und Lehrbücher hinaus aktuelle Informationen zu generieren. DEMONSTRATOR: Die Guidelines der Kommission zu „KI-Systemen“ vom 06.02.2025 (C(2025) 924 final) sind in diesen Werken nicht enthalten. Die Notwendigkeit kontinuierlich Updates ergibt sich auch aus Rn. 64, Satz 2 der nicht-bindenden Guidelines, die in einer zentralen Frage gerade keine Stellung nehmen: „The analysis on the differences between AI systems and general-purpose AI models is outside the scope of these Guidelines.”

I. Makro-Planung, LAW CONE & Status 2025

Seit 2024 und dem „AI Act“ (Regulation (EU) 2024/1689 vom 13.06.2024) können den Studierenden Rechtskenntnisse aus drei Ebenen eines „LAW CONES“ vermittelt werden (TRADITIONAL LAW, CYBERLAW, AILAW, Abbildung, in: Schmid, Weltrecht^2 Backbone Documents“ – here “Paper“: “Multidisciplinary Constitutional Law Scholarship from Germany and the EU” submitted to World Congress of Constitutional Law in Dec. 2022. doi: 10.26083/tuprints-00023166 und auf Slide 14 in “Recht(swissenschaft)liche Herausforderungen einer „KI-und insb. Drohnenwelt (wird in neuem Tab geöffnet)“ im Rahmen der Ringvorlesung „Datenschutz und Datensicherheit“ der Fachschaft Informatik, 13.07.2021, Goethe Universität Frankfurt am Main). Die 14 Präsenztermine im KI-Recht („A trustworthy AI for Europe“) werden in zwei Blöcke geteilt: (1) Basics & Classics und (2) DEMONSTRATOREN. Die Rechtsperspektive ist deutsch-europäisch – die Forschungs- und Didaktikperspektive der Professorin weltrechtlich (WELTRECHT^2). Die 14 Präsenztermine im Europarecht (Europarecht – Rechts- und Juristenmanagement) dienen der Rechtsbildung der Studierenden im deutschen öffentlichen Recht und Europarecht, die Voraussetzung für das Verständnis und die Einordnung von KI-Recht sind. Unter “Einordnung“ wird hier die Fähigkeit verstanden, Wesentliches zu erkennen, zu adressieren und selbstständig „upzudaten“.

II. Technik wozu? Für Nachhaltigkeit!

Es handelt sich bei dem Modul „Europäisches (KI) Recht“ seit dem Sommersemester 2020 um eine Pioniervorlesung, die die Vorlesungstraditionen des Fachgebiets Öffentliches Recht im Europarecht und im Cyberlaw fortsetzt. Wie bereits beim Vorgänger von Professorin Schmid, Professor Dr. Adalbert Podlech, geht es um die Herausforderung von Evolution, Revolution, Formation (Formatierung) und Transformation durch die Technikbasierung von „sämtlichen Wirtschaftsabläufen und Praktiken der Lebensführung“ (Climate Change Adaption & Mitigation I for Future Generations [CCAMFG] – Beschluss des BVerfG vom 24.03.2021 BvR 2656/18, Rn. 121). Aus (zukunfts)- und (r)evolutionsrechtswissenschaftlicher Perspektive werden die (öffentlich)-rechtlichen Mindeststandards der „Jetzt-Zeit“ gelehrt. Dabei kann der Lehrstuhl auf umfangreiche Vorarbeiten, die in einem Rahmen beigeschattiert wiedergegeben werden, zurückgreifen. Hervorzuheben ist, dass Viola Schmid immer versucht ihren Lebens-Bias zu berücksichtigen – und nicht die Gegenwart als Zukunft fortzuschreiben.

Mit dem im Kraft treten der „KI-Verordnung“ zum 13.06.2024 und der teilweisen Geltung zum 02.02.2025 ist das Veranstaltungskonzept aus 2020 genauso visionär gewesen wie 2025 zu aktualisieren. Die Herausforderung für menschliche Würde und Identität (Art. 1, Art. 79 Abs. 3, Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG) durch die Konkurrenz von „KI-Maschinen“ ist von der Professorin lange vorhergesehen worden.[2] Regelmäßig seit einer Dekade leitet sie die Veranstaltungen mit der Frage ein „Was ist der Unterschied zwischen mir und einem ‚Robo-Prof?“. Spätestens seit dem Einfluss von u.a. ChatGPT auf die Science stellt sich die große Frage nach der SC(AI)ENCE.

Am 02.10.2024 musste sich auch der damalige Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Herr Olaf Scholz, dokumentiert durch eine Cyberquelle dieser Frage nach dem Unterschied von „Robo-Kanzler“ und ihm stellen (Focus Online, Bürger schlägt Scholz zynisch vor, KI-Double zu nutzen – der kontert bissig). Es geht also auch um AI vs. Humanity. Das Doppelmodul widmet sich diesen Herausforderungen – von der SC(AI)ENCE bis zur „Robo-Repräsentationspolitik“ – mit Hinter- und Vordergrundrecherchen im Europa- und KI-Recht.

Strategie der Veranstaltungen ist die von der Professorin entwickelte WELTRECHT^2-Methodik, die bisher in Legal Open Source Veröffentlichungen skizziert wird und in den Veranstaltungen weiter erprobt wird. Der Veranstaltungshorizont reicht damit über unionale Märkte deutlich hinaus.

Nachdem die Erprobung des Veranstaltungskonzepts seit 2020 mit deutschsprachigem Schwerpunkt erfolgte – werden – beginnend mit dem Wintersemester 2024/2025 nicht nur sog. AI-Übersetzungstechnologien integriert, sondern es wird auch (bei qualifizierter Nachfrage) eine englischsprachige Prüfung angeboten.

„Seit 2018 wird die „Vorlesung“ traditionell mit dem Videoclip „Slaughterbots“ eröffnet. Inzwischen handelt es sich bei den Slaughterbots – unbestreitbarermaßen- um Realität. Drohnenrecht ist auch Bestandteil von „Weltrecht^2“, der Agenda, die die Angebote der Professorin prägt. Auch die Vorlesungen „Cyberlaw I und II“ sind Arbeitsergebnisse von „Weltrecht^2“. Das Projekt wurde im Dezember 2022 auf dem „World Congress of Constitutional Law“ in Südafrika präsentiert. (…)“**

Seit dem Sommersemester 2024 wird das cinematografische Vortragskonzept mit dem Kurzfilm „Slaughterbots“ durch eine auch in Kunstmagazinen gelobte Drohnenmobilität ergänzt: „The first M-drone light show in 2024 dragon year“. 1500 Drohnen müssen autonom fliegen – für „Remote Pilots/Fernpiloten“ gibt es keinen Platz.

**So bereits in den Cyberlaw Modulinformationen im WiSe 2023/2024 veröffentlicht.

Entnommen aus den TUCaN Veranstaltungsdetails wird aus der Pionierveranstaltung 2020 geteilt:

„Die Kombination beider Veranstaltungsteile – „A Trustworthy AI for Europe„ und „Europarecht – Rechts- und Juristenmanagement“ – ist aus drei Gründen zwingend: Zum einen will die Europäische Kommission den Binnenmarkt der Vergangenheit (Art. 26 Abs. 2 AEUV) um einen Binnenmarkt der „Datenwirtschaft„ ergänzen. Zum Zweiten ist die Bildung einer Weltmarke „A trustworthy AI for Europe“ („Building Trust in Human-Centric Artificial Intelligence“ COM(2019)168 final 08.04.2019, S. 10) erklärtes Programm. Und zum Dritten verlangt die Europäische „LER-Formula„ für KI („lawful, ethical, robust“ entwickelt von einer von der Europäischen Kommission eingesetzten „Hochrangigen Unabhängigen Expertengruppe für KI" (AI HLEG)) eine multidisziplinäre (terminologische Änderung von „trans-“ zu „multi-“ in 2024) KI-Lehre und -Wissenschaft, die an einer wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einer Technischen Universität selbstverständlich werden sollte.“

Europäisches (KI) Recht setzt nicht den Besuch der Cyberveranstaltungen „Cyberlaw“ und „Öffentliches Recht“ zwingend voraus. Für eine Audience, die an ganzheitlichen Informationen interessiert ist (FEX – Für Experten) wird im Folgenden der Modulhandbogen zu „Cyberlaw“ geteilt:

Die Materialien der vergangenen Semestern stehen Ihnen unter Archiv zur Verfügung.