Traditionsbildung & „Herstory“
Das Doppelmodul basiert auf einer inzwischen 6-jährigen Erfahrung in der KI-Rechts-Lehre aus der „WELTRECHT^2“-Perspektive. Erfahrungsgemäß benötigt es vier Wochen, bis der multidisziplinäre, zukunftsrechtswissenschaftliche (R)Evolutionscharakter der Lehre und Forschung für die Studierenden als „roter Faden“ deutlich wird. Der Präsenzcharakter von „Vorlesung“ wie Übung, die auch „KIs“ integriert, verlangt nicht nur Mensch-Maschine-Kollaboration sondern auch Mensch-Mensch-Interaktion. Kennzeichnend ist die step-by-step-Strategie, die auf vorhergehenden Semestern zwar aufbaut – in jedem Semester aber neue aktuelle Schwerpunkte findet (GoCoRe!).
Europarecht – Rechts- und Juristenmanagement
| Termin | WisSe 2025/2026 | Dienstags, 12:35 – 14:15 Uhr | Beginn: 14. Okt. 2025 , Ende: 10. Feb. 2026 |
| Ort | S2 07/167 |
| Dozentin | Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) |
A Trustworthy AI for Europe
| Termin | WiSe 2025/2026 | Mittwochs, 13:30 – 15:10 Uhr | Beginn: 15. Okt. 2025 , Ende: 11. Feb. 2026 |
| Ort |
S1 03/116 am 15. Okt. 2025 S1 03/110 ab 22. Okt. 2025 |
| Dozentin | Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) |
Die Anfänge – Modulbogen aus 2020
Die Europäische Kommission beschrieb bereits 2018 die „Game-changing nature of AI“ („Artificial Intelligence for Europe“ COM(2018)237 final, 25.04. 2018, S. 4) und die „unabhängige Expertengruppe für KI“ („Independent High-Level Expert Group on Artificial Intelligence, AI HLEG) eine „AI-driven world“ („Policy and Investment Recommendations for Trustworthy AI“, 26.06.2019, S. 49). Damit ist klar: KI könnte ein „Treiber“ sein und die Welt wird sich verändern. Drei Wege – repräsentiert durch drei Rechtsordnungen (Volksrepublik China, Vereinigte Staaten von Amerika und Europäische Union- ohne Wertung in der Reihenfolge) – werden derzeit vielleicht „gepflastert“. Konsequent arbeitet die Kommission hierzu am Aufbau einer Marke – einer „vertrauenswürdigen KI für Europa“. Weil der europäische Binnenmarkt (Art. 26 Abs. 2 AEUV) mit 500 Millionen Menschen ein Faktor auch für die Weltwirtschaft ist, fokussiert sich die Vorlesung auf die europäische Perspektive aus Sicht des deutschen Rechts. Dieses „Terroir-Wissen“ ist Grundlage für die Beurteilung europäischer Rechtsentwicklungen, die seit 2017 fokussiert eine „AI augmented world“ (eigene Terminolige) zu definieren wie zu konturieren versuchen. Dewegen werden auch erste deutsche Ansätze (etwa Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz – Sieben datenschutzrechtliche Anforderungen, 03.04.2019, https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20190405_hambacher_erklaerung.pdf (13.01.2020)) in eine transsprachliche (englisch – deutsch und umgekehrt – bspw. austauschwürdige Verwendung der Terminologien KI und AI) Pionierveranstaltung integriert und so auch die Inhalte konturiert:
· Was weiß das Cyberlaw über KI und
· welche Bedeutung hat (Europa)Recht für KI
in der Gegenwart und in der Zukunft? Agenda dieser Pioniervorlesung ist zum einen die Vermittlung von Grundlagenwissen für die Entwicklung einer europäischen Rechtsperspektive und zum anderen die Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein für eine grundlegende Veränderung, die die Ergänzung der Menschheit wie der Mitwelt mit KI bedeuten könnte. Als zusammengesetztes Hauptwort trägt Europäisches(KI)Recht den zwei Modulen
· Europarecht – Rechts- und Juristenmanagement
· A Trustworthy AI for Europe
Rechnung.
Didaktische Ausgangsthese ist, dass KI rechtlich zunächst europäisch (v)erfasst werden sollte. Vor allem so können die Chancen einer Marke „A trustworthy AI for Europe“ (“Building Trust in Human-Centric Artificial Intelligence“, COM(2019)168 final, 08.04.2019, S. 10) auf dem Weltmarkt verwirklicht werden. Hierzu bedarf es vertiefter Kenntnisse des europäischen Digital Single Markets (basierend auf Art. 26 Abs. 2 AEUV) und der Rechtsordnungs- und Rechtsnormenhierarchieen europäischen Rechts aus der Perspektive (u.a.) des deutschen Grundgesetzes (Art. 23, 79 GG). In diesem Modulbestandteil werden deswegen Kernherausforderungen des gegenwärtigen und zukünftigen Unionsrechts bearbeitet. Hervorzuheben ist, dass es sich zum einen eine deutsch-europäische Perspektive und zum anderen um eine „Glocal“- Perspektive handelt. Damit ist die Information verbunden, dass insbesondere die „Deutsche Verfassungsidentität“ (Art. 79 Abs. 3, 23 Abs. 1 S. 3, 1 und 20 GG) in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zur Vorratsdatenspeicherung: BVerfG, Urteil vom 02.03.2010, 1 BvR 256/08, Rn. 218 (mit Verweis auf BVerfG, Urteil vom 30.06.2009, 2 BvE 2/08, Rn. 240) den Horizont für „Legal Design“ auf deutscher und europäischer Ebene öffnet. Die Grundlagen der Europäischen Union – vom Beitritt bis zum (BR)EXIT, von der Entstehung eines (digitalen) Binnenmarktes (Art. 26 AEUV), von der Bankenunion über Asset Purchase Programme bis zur Vorratsdaten“speicherung“ – werden unter Einbeziehung rechtlicher- und politscher Realtime Perspektiven präsentiert.
Darüber hinaus ist conditio sine qua non für eine europäische KI („AI for Europe“) Recherchekompetenz, die das „Update“ von in der Vorlesung vermittelten Rechtskenntnissen (auch in Zusammenarbeit mit Juristen*) ermöglicht (siehe (BR)EXIT, Stand 10.01.2020). Deswegen steht im Titel des ersten Moduls – Rechts- und Juristenmanagement.
*Die Verwendung männlicher Sprache erfolgt im Interesse von Klarheit, Kürze und Einfachheit (KKE-Formel) verbunden mit der Bitte, nicht das grammatische Maskulinum auf das biologische Geschlecht zu reduzieren.
GoCore! Agenda: Im Modulbestandteil „A Trustworthy AI for Europe“ stützt sich die Veranstaltung auf die Dokumente, die die Europäische Kommission wie auch die „unabhängige Exertengruppe für KI“ (AI HLEG), in 2017 folgende erarbeitet wie verabschiedet haben. Die Berücksichtigung von Mensch-Maschine-Interaktion in der Rechtswissenschaft wie im Recht ist „Neuland“. Eine rechtswissenschaftliche, regulative Perspektive allein reicht nicht aus – wie bereits im Cyberlaw bedarf es einer GoCore! Perspektive, die Governance und Compliance in Relation zu Regelungsstrategien (Regulation) setzt. Die Professorin ist Initiatorin einer solchen Forschungsinitiative (www.gocore.wi.tu-darmstadt.de (13.01.2020)). Im Kernbereich des Cyberlaw, nämlich der Erfindung wie Verwendung von sog. KI, gilt dies angesichts der gigantomatischen Herausforderungen und des verhältnismäßig begrenzten Zeit- und Kapazitätportfolios der Veranstaltung erst recht: „Roter Strick“ ist die GoCore! Devise und ein „roter Faden“ in diesem „Strick“ ist die 2018 durch eine von der Europäischen Kommission eingesetzte „unabhängige Expertengruppe für KI“ (AI HLEG) veröffentlichte LER-Formula / RER-Formel (lawful, ethical, robust).
KI-Recht: Konsequent ist vorhersehbar, dass sich etwa mit „Legal Tech“ nicht nur das Recht allein verändern wird, sondern dass Recht im Cyberspace und „angesichts“ KI vielleicht eine neue „DNA“ aufweist, die „Ethik“ und „Robustheit“ heißen. Dies ist jedenfalls das (rechtlich unverbindlich bis softlaw) Konzept einer 52-köpfigen „unabhängigen Expertengruppe für KI“ (AI HLEG (wird in neuem Tab geöffnet)), die in einer baldigen Veröffentlichung der Professorin (2020) (wird in neuem Tab geöffnet) als „LER-Formula“ (lawful, ethical, robust) bezeichnet wird. Nicht nur diese Konturierung von Rechtmäßigkeit durch die Trias „LER“ könnte wegweisend werden, sondern auch der von der Wiege bis zur Bahre reichende Ansatz für eine „KI getriebene Welt“. Zum „Framework“ einer „Trustworthy AI for Europe“ sollen „Foundations“, „Realisation“ und „Assessment“ gehören („FRA- Formula“ – eigene Terminologie). Damit ist deutlich, dass die Anwendungsorientierung (sektorspezifisch in der Vorlesung Legal Tech) integraler Bestandteil der Forschungs- wie Lehragenda ist.
KI-Recht in der Praxis: Weil die Grundlagen für eine „AI augmented world“ (eigene Terminologie) aus rechtlicher Perspektive in der BRD nicht geklärt sind (so wesentliche Fragen wie Zurechnung, Verantwortung, Haftung, Rechtspersönlichkeit von KI-Entitäten, „Dateneigentum“ – siehe die Legal Tech-Herausforderung in OLG Brandenburg, Urteil v. 06.11.2019, Az. 4 U 123/19) und 2017 folgend die Europäische Kommission (und die von ihre eingesetzte AI HLEG) grundlegende Änderungen des bestehenden Rechts ankündigen (insbesondere zur Haftung) wird die europäische Ebene für diese Pioniervorlesung zum KI Recht gewählt. So sind Anfang 2020 weder die „Politik- und Investitionsempfehlungen“ abgeschlossen, noch eine endgültige „Assessment-List“ für europäische KI erstellt. Ziel ist es, mit den Studierenden ein Realtime Erlebnis hinsichtlich der rechtlichen (V-)Erfassung einer (KI)Welt zu teilen.
Didaktik & Audience: Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche, integrierte Vorlesung. Sie hat einen Vorlesungsteil, der interaktiv in einer Übung vertieft und verbreitert wird. Dogmatik, Methodik und um Cyberlaw ergänztes Recherchewissen muss vermittelt werden, um den Vorlesungserfolg zu gewährleisten – recherche- und rechtsevaluationskompetente Studierende, die auch nach Semesterende zu Updates der Thematik befähigt sind (Time Management). Ziel ist die Kompetenz der Studierenden, KI-Unionsrecht aus BRD Perspektive zu verstehen, zu recherchieren und globale Rechtskompetenz (unter anderem von Juristen mit deutsch-europäischem Kompotenzportfolio) besser evaluieren zu können. Die Veranstaltung bietet insofern einen Beitrag zur Brückenbildung zwischen unterschiedlichtsten Akteuren in der Gewissheit, dass mit dieser Innovation in Kooperation wie Konkurrenz die Chance für die Bewältigung globaler, sozialer und technischer KI-Herausforderungen vergrößert werden.
Wesentliche Informationen aus dem Sommersemester 2025
Das Fachgebiet Öffentliches Recht freut sich über Ihr Interesse und fügt nur zur vertiefenden Information die Eingangsmitteilung aus TUCaN aus dem Sommersemester 2025 bei (Traditionsbildung).
So what?
Es geht um Weltverbesserung durch den Einsatz von Technologien und/oder das Assessment der rechtlichen Grenzen der technischen Use-Cases und Opportunities. Zugrundegelegt wird eine WELTRECHT^2-Perspektive, die durch Nachhaltigkeit durch Technologie und nachhaltiges Recht gekennzeichnet ist. Der avisierte DidaktiKInkubator im Sommersemester 2025 ist deswegen eine Legal-Tech-AI, die auch Nachhaltigkeitsbilanzen der Prompts enthält.
MaMa (Malfunction Management)*:
Es erfolgt eine ausdrückliche Distanzierung von der Veröffentlichung über TUCaN für das WiSe 2024/2025. Auch die derzeitige (Stand 27.02.2025) TUCaN Veröffentlichung mit Auszügen aus dem Modulhandbuch befindet sich in Überarbeitung. Deswegen erfolgt die ergänzende Vorveröffentlichung auch über Moodle und die Fachgebietswebsite. Dieses klare Bekenntnis für Suboptimalität einer Veröffentlichung entspricht dem CREDO der Autorin in Malfunction Management (MaMa).
*„MaMa“ ist ein Neologismus der Autorin, der angesichts der Herausforderungen der digitalen Transformation für die deutsche Rechtsprechung – von der Justiz zur E-Justiz – 2014 konturiert wurde. Auch rückblickend lässt sich festhalten: Die Forderung nach Malfunction-Management als Rechtsprinzip wie –anspruch hat den test of time („tot“) bestanden. So war etwa auch das deutsche Bundesverwaltungsgericht im April 2023 für mehrere Tage nicht mit dem elektronischen Gerichts- und Verordnungspostfach (EGVP) erreichbar. Siehe für zukunfts(rechts)wissenschaftliches Legal Design in 2014: Schmid zu § 55a und § 173 VwGO in: Sodan/Ziekow (Hrsg.), Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Auflage 2014, § 55a Rn. 26, 38, 39, 64, 87,121; § 173 Rn. 19 Fn. 44.
Auch im Sommersemester 2025 bietet das Fachgebiet Öffentliches Recht das Modul „Europäisches (KI) Recht“ an. Bei dem Doppelmodul handelt es sich um Pionierlehre im „Innovationsrecht“ (eigene Terminologie). Die Mitwirkung der Studierenden wie Doktoranden** ist essentiell – für Kritik, die immer Voraussetzung für Verbesserung ist – ist Viola Schmid erreichbar: schmid@cylaw.tu-darmstadt.de
I. Makro-Planung, LAW CONE & Status 2025
Seit 2024 und dem „AI Act“ (Regulation (EU) 2024/1689 vom 13.06.2024) können den Studierenden Rechtskenntnisse aus drei Ebenen eines „LAW CONES“ vermittelt werden (TRADITIONAL LAW, CYBERLAW, AILAW, Abbildung, in: Schmid, Weltrecht^2 Backbone Documents“ – here “Paper“: “Multidisciplinary Constitutional Law Scholarship from Germany and the EU” submitted to World Congress of Constitutional Law in Dec. 2022 (doi: 10.26083/tuprints-00023166) und auf Slide 14 in “Recht(swissenschaft)liche Herausforderungen einer „KI-und insb. Drohnenwelt (wird in neuem Tab geöffnet)“ im Rahmen der Ringvorlesung „Datenschutz und Datensicherheit“ der Fachschaft Informatik, 13.07.2021, Goethe Universität Frankfurt am Main). Die 14 Präsenztermine im KI-Recht („A trustworthy AI for Europe“) werden in zwei Blöcke geteilt: (1) Basics & Classics und (2) DEMONSTRATOREN. Die Rechtsperspektive ist deutsch-europäisch – die Forschungs- und Didaktikperspektive der Professorin weltrechtlich (WELTRECHT^2). Die 14 Präsenztermine im Europarecht (Europarecht – Rechts- und Juristenmanagement) dienen der Rechtsbildung der Studierenden im deutschen öffentlichen Recht und Europarecht, die Voraussetzung für das Verständnis und die Einordnung von KI-Recht sind. Unter “Einordnung“ wird hier die Fähigkeit verstanden, Wesentliches zu erkennen, zu adressieren und selbstständig „upzudaten“.
II. Technik wozu? Für Nachhaltigkeit!
Es handelt sich bei dem Modul „Europäisches (KI) Recht“ seit dem Sommersemester 2020 um eine Pioniervorlesung, die die Vorlesungstraditionen des Fachgebiets Öffentliches Recht im Europarecht und im Cyberlaw fortsetzt. Wie bereits beim Vorgänger von Professorin Schmid, Professor Dr. Adalbert Podlech, geht es um die Herausforderung von Evolution, Revolution, Formation (Formatierung) und Transformation durch die Technikbasierung von „sämtlichen Wirtschaftsabläufen und Praktiken der Lebensführung“ (Climate Change Adaption & Mitigation I for Future Generations [ccamfg] - Beschluss des BVerfG vom 24.03.2021 BvR 2656/18, Rn. 121). Aus (zukunfts)- und (r)evolutionsrechtswissenschaftlicher Perspektive werden die (öffentlich)-rechtlichen Mindeststandards der „Jetzt-Zeit“ gelehrt. Dabei kann der Lehrstuhl auf umfangreiche Vorarbeiten, die in einem Rahmen beigeschattiert wiedergegeben werden, zurückgreifen. Hervorzuheben ist, dass Viola Schmid immer versucht ihren Lebens-Bias zu berücksichtigen – und nicht die Gegenwart als Zukunft fortzuschreiben.
Mit dem im Kraft treten der „KI-Verordnung“ zum 13.06.2024 und der teilweisen Geltung zum 02.02.2025 ist das Veranstaltungskonzept aus 2020 genauso visionär gewesen wie 2025 zu aktualisieren. Die Herausforderung für menschliche Würde und Identität (Art. 1, Art. 79 Abs. 3, Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG) durch die Konkurrenz von „KI-Maschinen“ ist von der Professorin lange vorhergesehen worden.[1] Regelmäßig seit einer Dekade leitet sie die Veranstaltungen mit der Frage ein „Was ist der Unterschied zwischen mir und einem ‚Robo-Prof?'“. Spätestens seit dem Einfluss von u.a. ChatGPT auf die Science stellt sich die große Frage nach der SC(AI)ENCE.
Am 02.10.2024 musste sich auch der damalige Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Herr Olaf Scholz, dokumentiert durch eine Cyberquelle dieser Frage nach dem Unterschied von „Robo-Kanzler“ und ihm stellen (Focus Online, Bürger schlägt Scholz zynisch vor, KI-Double zu nutzen – der kontert bissig, https://www.focus.de/politik/deutschland/nicht-jeder-witz-ist-gut-buerger-schlaegt-scholz-zynisch-vor-ki-double-einzusetzen-der-kontert-bitterernst_id_260362785.html). Es geht also auch um AI vs. Humanity. Das Doppelmodul widmet sich diesen Herausforderungen – von der SC(AI)ENCE bis zur „Robo-Repräsentationspolitik“ – mit Hinter- und Vordergrundrecherchen im Europa- und KI-Recht.
Seit Wintersemester 2024/2025 wird in der „Übung“ nicht nur eine „(N)Etikette“ für die Integration von KI-Generaten entwickelt, getestet und demonstriert, sondern auch KIs werden beispielsweise mit der Thematik „Was ich (als Cybercitizen) über die KI-VO wissen sollte“ herausgefordert und gefördert. Legal Prompt Engineering, wie die Evaluation der KI-Generate werden und wurden mit Studierenden unterschiedlichster Fachrichtungen (von der Cognitive Science über die (Wirtschafts)Informatik…) projektiert wie eingeübt. Diese Konsultation unterschiedlicher KIs ist derzeit bereits in wissenschaftspopulären Artikeln Standard (Gastbeitrag von Oliver Vetter und Peter Buxmann in der F.A.Z. vom 18.02.2025, Künstliche Intelligenz würde rot oder grün wählen, S. 8).
Die rechtswissenschaftliche Arbeit im Sommersemester 2025 plant den Einsatz eines „KI-Systems“, das nicht nur speziell in Bezug auf die KI-VO trainiert ist, sondern auch eine Nachhaltigkeitsbilanz von Prompts und Antworten anbietet (Kontakt mit Anbieter etabliert). Es handelt sich damit um einen „DidaktiKInkubator“, der geeignet ist über die wenigen vorhandenen Kommentare und Lehrbücher hinaus aktuelle Informationen zu generieren. DEMONSTRATOR: Die Guidelines der Kommission zu „KI-Systemen“ vom 29.07.2025 (C(2025) 5053 final) sind in diesen Werken nicht enthalten. Die Notwendigkeit kontinuierlich Updates ergibt sich auch aus Rn. 64, Satz 2 der nicht-bindenden Guidelines, die in einer zentralen Frage gerade keine Stellung nehmen: „The analysis on the differences between AI systems and general-purpose AI models is outside the scope of these Guidelines.”
Strategie der Veranstaltungen ist die von der Professorin entwickelte WELTRECHT^2-Methodik, die bisher in Legal Open Source Veröffentlichungen skizziert wird und in den Veranstaltungen weiter erprobt wird. Der Veranstaltungshorizont reicht damit über unionale Märkte deutlich hinaus.
Nachdem die Erprobung des Veranstaltungskonzepts seit 2020 mit deutschsprachigem Schwerpunkt erfolgte – werden – beginnend mit dem Wintersemester 2024/2025 nicht nur sog. AI-Übersetzungstechnologien integriert, sondern es wird auch (bei qualifizierter Nachfrage) eine englischsprachige Prüfung angeboten. Für das Sommersemester 2025 wird von den Studierenden Transsprachlichkeit (Deutsch/Englisch) erwartet. Auch weil US-amerikanisches KI-Recht vorhersehbar einzubeziehen ist.
Seit dem Sommersemester 2024 wird das cinematografische Vortragskonzept mit dem Kurz-film „Slaughterbots“ durch eine auch in Kunstmagazinen gelobte Drohnenmobilität ergänzt: „The first M-drone light show in 2024 dragon year“. 1500 Drohnen müssen autonom fliegen – für „Remote Pilots/Fernpiloten“ gibt es keinen Platz.
Europäisches (KI) Recht setzt nicht den Besuch der Cyberveranstaltungen „Cyberlaw“ und „Öffentliches Recht“ zwingend voraus. Für eine Audience, die an ganzheitlichen Informationen interessiert ist (FEX – Für Experten) wird im Folgenden der Modulhandbogen zu „Cyberlaw“ geteilt:PDF des Modulhandbogens zu „Cyberlaw“ (Stand 06/2024) (wird in neuem Tab geöffnet)
Prüfung
Prüfungstermin
Die Prüfung für die Veranstaltung Europäisches (KI) Recht findet am Fr., 27 Feb. 2026 von 9:00 – 11:30 Uhr in Raum S103/126 statt.
Die Lehre wird von einem „Lehr- und Lernvertrag“ begleitet und ist „kollaborativ“. Lernprodukte beinhalten Formatvorlagen wie „Studierendenprotokolle“ oder Lehrprodukte wie „Dialogfolien“. Ein weiteres didaktisches Tool ist das „Legal Visual Design“ (LVD), das die Strukturierung insb. von Gerichtsentscheidungen mit teilweise dreistelliger Seitenzahl ermöglicht. Da die Lehre zum Teil auch „Forschungsneuland“ spiegelt (etwa Europäisches KI-Recht) sind auch die Prüfungsformate für unterschiedliche (cyber)universitäre Veranstaltungen spezifisch konturiert. Grundsätzlich suchen auch die Prüfungsformate der transdisziplinären Ausrichtung der Lehre zu entsprechen. Konsequent wird die Hilfsmitteletikette zeitnah im Semester mit den ausgewählten Hilfsmitteln – je nach Aktualität und Preiswürdigkeit – bekanntgegeben. Einige Basisinformationen werden im Folgenden aufgeführt.
Seit 2020 nutzt der Lehrstuhl eine Legal Visual Design (LVD) Strategie um Rechtstexte zu analysieren, zu „filtrieren“ und zu evaluieren.
- Die LVD-Hilfsmitteletikette erlaubt farbige Markierungen wie auch Reiter nach Belieben.
- Nicht gestattet sind Kommentare und Verweisungen (auf andere Artikel oder §§).
- Hervorzuheben ist: Aufgrund der neuen Didaktik sollte es den Studierenden möglich sein, auch in der Vorlesung nicht behandelte Vorschriften zu finden.
Archiv
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