Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement)
Termin WiSe 2024/2025 | Dienstags, 15:20 – 17:00 Uhr | Beginn: 22. Okt. 2024 , Ende: 11. Feb. 2025
Ort S1 03/123
Dozentin Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)

Lerninhalt

Schwerpunkt der Vorlesung ist das „Rechts- und Juristenmanagement„ aus öffentlich-rechtlicher Perspektive – es geht also um rechtliche Herausforderungen im Bürger*-Staat-Verhältnis. Die Kernfragen von Rechtsmethodik und Rechtsdogmatik werden szenarienorientiert unter anderem mit vier Spielfilmen präsentiert, diskutiert und interpretiert („Die Geschichte der Qui Ju“ (1992), „Der Fall Jakob von Metzler„ (2012), „Terror – Ihr Urteil“ (2016) und „Democracy – Im Rausch der Daten„ (2015)). Zu diesen Kernfragen wie -antworten gehören: „Zulässigkeit; Begründetheit“, „formelle; materielle Rechtmäßigkeit„, Ermittlung des Klagebegehrens (§ 88 VwGO), „Wahrheit um den Preis der Rechtswidrigkeit?“ (§ 136a StPO), Mehrebenenmodell und Unterscheidung von „Recht in Deutschland„ und „deutschem Recht“, Rechtsordnungs- und Rechtsnormenhierarchien im deutschen und europäischen Recht sowie „rechtliche Disruption von Innovation„. In Ergänzung zu den Cyberlaw- & AI-Veranstaltungen, die sich mit spezifischen Herausforderungen der um den Cyberspace ergänzten Realworld befassen (augmented & virtual reality) ist „Öffentliches Recht – Rechts- und Juristenmanagement“ eine cyberuniversitäre Veranstaltung zu einigen „Ewigkeitsmerkmalen“ des Rechts„staats“ („…“, weil die Europäische Union keine Staatsqualität hat).

Vorlesungsdidaktik wie auch die Selektion des Klausur- und Vorlesungsstoffs sind von der „Impactambition„ – dem „Brückenbau“ zwischen Wissenschaft und Praxis – geprägt. Deshalb ist die integrierte Vorlesung (Vorlesung und Übung gehen ineinander über) taktischer Bestandteil eines bürger(rechts)wissenschaftlichen Projekts der Professorin, die sich in der digitalen Wissenschaftsstadt Darmstadt den Bildungsherausforderungen von Cybercitizens widmet. Gerade auch der Besuch von Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen – nicht nur am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – ist deswegen didaktisches Mittel. Traditionell werden die Studierenden auch mit dem Weg zum Recht, dem (Verfassungs-)Prozessrecht, bekannt gemacht – nämlich der Unterscheidung von Zulässigkeit und Begründetheit. Zum cinematographischen Veranstaltungskonzept gehört etwa der Film: „Die Geschichte der Qiu Ju“ (1992).

Seit 2018 wird die Veranstaltung „Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement)“ traditionell mit dem Videoclip „Slaughterbots“ eröffnet. Inzwischen handelt es sich bei den Slaughterbots – unbestreitbarermaßen- um Realität. Strategisch handelt es sich bei „Öffentliches Recht – Rechts- und Juristenmanagement" um einen Beitrag zu einem Lehrangebot einer universellen (Technik-)Rechtsvorlesung, die

Bestandteil von „Weltrecht^2“ – der Agenda, die die Angebote der Staatsrechtslehrerin prägt – ist. Die Agenda wurde im Dezember 2022 auf dem „World Congress of Constitutional Law“ in Südafrika (Titel: „Transformations“) präsentiert.

Prägend für Weltrecht^2 ist der LAW CONE – bestehend aus drei Ebenen (Traditional Law, Cyberlaw, AILAW), der temporale (Technik-)Rechtsvergleichung verlangt, von zentraler Bedeutung. Deswegen ist die Arbeit mit einer Rechtssammlung mit Schwerpunkt auf deutschem und unionalen Primärrecht prägend. Darüber hinaus werden Originalurteile der Rechtsprechung mit einem didaktischem Tool – Legal Visual Design (LVD) – erschlossen.

Selbstverständlich erfolgt in den nächsten Jahren ein Update – Change Management. Weil es sich seit zwei Jahrzehnten um eine multidisziplinäre Pionierveranstaltung in Deutschland handelt, werden als Didaktikdemonstrator einige Module aufgeführt:

1. Kick-Off, Veranstaltungsstrategie: „Weltrecht^2“

2. Basics für Öffentliches Recht: Zulässigkeit – Der Weg der „Der Weg der Qiuju“

3. Basics für Öffentliches Recht: deutsch-europäisches „Mehrebenenmodell“

4. „CCAM“ – Klimaschutz & -anpassung (climate change mitigation & adaption) (BverfG, Beschluss v. 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18)

5. „Recht auf selbstbestimmtes Sterben, Sterbe- und Suizidhilfe“ (BverfG, Urteil des Zweiten Senats v. 26. Februar 2020 – 2BvR 2347/15)

6. Deutsches Recht und deutsche Gerichte über die „Drohnenwelt“

7. „AI Act“ – Europäische(s) Rechtsetzung(sverfahren) & Herausforderungen

"Weltrecht^2“ ist ein Tool, das die Bewältigung der recht(swissenschaft)lichen Herausforderungen für eine „AI-driven world“ ermöglichen soll. Die Besonderheit bei Öffentlichem Recht (Rechts- und Juristenmanagement) ist, dass auch diese Technologien für die Menschheitsagenda CCAM (climate change mitigation & adaption) in ihren (verfassungs-)rechtlichen Grundlagen wie in ihrem Potential konturiert werden sollen. Ziel der „Vorlesung“ ist die Etablierung einer innovativen Lehre zur Verbesserung der (technikbasierten) Welt. Traditionell sind zwei Gerichtsentscheidungen im Fokus dieser cyberuniversitären Veranstaltung:

• „CCAM“ – Klimaschutz & -anpassung (climate change mitigation & adaption) (BVerfG, Beschluss v. 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18) und

• „Recht auf selbstbestimmtes Sterben, Sterbe- und Suizidhilfe“ (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats v. 26. Februar 2020 – 2BvR 2347/15)

Beide Entscheidungen stehen für eine r(e)volutionäre Dogmatik des deutschen Verfassungsgerichts:

• Bei CCAM wird das Verfassungsrecht zum Schrittmacher einer „sozio-technischen Transformation“ „in nahezu allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen“ und bei

• „Recht auf selbstbestimmtes Sterben, Sterbe- und Suizidhilfe“ etabliert das BVerfG einen neuen Menschenwürdestandard wie -inhalt. Der Kontext mit einer „AI-driven world“ wird verdeutlicht: Von menschlicher Intelligenz wird vielleicht auch erwartet, dass sie Kompetenz für die Beendigung des (eigenen) Seins entwickelt. Auch steht die Entscheidung vielleicht für ein Recht auf Technikverzicht.

(1) Es handelt sich um ein multidisziplinäres Angebot für Studierende, die kein traditionell juristisches Kompetenz- (Richter/(Staats-)Anwalt) und Kapazitätsportfolio (Vollzeitstudium) erstreben. Dennoch erwerben sie ein erstes Verständnis für

• grundlegende rechtliche Methodik und Dogmatik,

• rechtliche Fragestellungen aus dem Kanon modernen Informationsrechts (inklusive der Analyse),

• neue Fragestellungen aus einer zunehmend technikbasierten Welt.

(2) Selbstverständlich wird auch eine „KI-Ko-Kreations-Wissenschaftsetikette“ eingeführt und der Einsatz von KIs wie deren Evaluierung erprobt (Didakti“KI“nkubator)

(3) Idealerweise entwickeln die Studierenden eine Rechtskultur, die sie befähigt, selbstbewusst („confident“ – Schwerpunkt: Zitieretikette), authentisch und aktuell mit Rechtstexten (Normen, Rechtsprechung, Verwaltungsentscheidungen) umzugehen und dieses Recht auch in der Informationstechnologie (etwa Privatheit als IT-Sicherheitsziel) zu implementieren.

(1) Instrumentale Kompetenz: Die Absolventen integrieren Recht in ihre beruflichen, technischen und wirtschaftlichen Perspektiven.

(2) Systemische Kompetenz: Die Bedeutung des föderalen, sozialen und demokratischen Bundes- & Rechtsstaats (Art. 20, 23 Abs. 1 S. 3, 28, 79 Abs. 3 GG) sowie der Rechtsunion mit Anwendungsvorrang des unionalen Rechts geht in die persönliche und wissenschaftliche Perspektive der Cyber Citizen ein.

(3) Kommunikative Kompetenz: Die Absolventen sind diskursfähig mit Juristen, mit denen sie zusammenarbeiten bzw. auswahlfähig bzgl. von Juristen, die sie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.

*„Die Verwendung männlicher Sprache erfolgt im Interesse von Klarheit, Kürze und Einfachheit (KKE-Formel). Eine Negation der Existenz weiblicher Kompetenz ist damit nicht verbunden – vielmehr die Bitte, das grammatische Maskulinum nicht auf das biologische Geschlecht zu reduzieren.“

Die cyberuniversitäre Veranstaltung bereitet auch auf „Europäisches (KI-)Recht“, das Seminar „Legal Design for an „AI-driven world“ (Kurs-Nr. 01-44-0M01/6 sowie Kurs-Nr. 01-SV-0B01-va/01-SV-0M03-va von der gleichen Dozentin) und grundsätzlich (Legal) AIENCE vor. Im Unterschied zum "Europäischen (KI-)Recht“, (dort Automatisierung und Autonomisierung) und zum „Cyberlaw“ (Digitalisierung und Automatisierung) ist der Fokus im Öffentlichen Recht (Rechts- & Juristenmanagement) (Kurs-Nr.: 01-44-0004-vu) auf Ewigkeitswerte im TRADITIONAL-, CYBER- & AILAW.