Europarecht - Rechts- und Juristenmanagement als Modulbestandteil von Europäischem (KI) Recht
Termin SoSe 2022 | Dienstags, 9:50 – 11:30 Uhr | Beginn: 12.04.2022, Ende: 12.07.2022
Ort S103/107
Dozentin Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)

Das Sommersemester 2022 stellt sowohl das (Europa)Recht wie das Legal Design „Künstlicher Intelligenzen*“ vor größten Herausforderungen. Darmstadt befindet sich auf dem 49. Breitengrad und Kiew auf dem 50. Breitengrad und die Entfernung von Darmstadt nach Kiew entspricht etwa der Entfernung von Darmstadt nach Madrid. Seit Februar 2022 muss sich das deutsch-europäische Recht auf Menschen „einstimmen“, die erneut vor „Kriegshandlungen“ auf dem europäischen Kontinent auch nach Deutschland flüchten. Die Wahrung wie Verteidigung des deutschen Rechtstaates wie der europäischen „Rechtsunion“ (eigene Terminologie) ist deswegen von zentraler Bedeutung auch für diese Menschen – und insoweit ist auch der Einsatz von „Künstliche Intelligenz für die Landesverteidigung“ (F.A.Z. vom 31.01.2022, S. 18 – abrufbar über das Uninetz) nicht mehr ohne sicherheitsinformationstechnologischen Realitätsbezug. Ganz grundsätzlich stellt sich insbesondere in diesen Zeiten (Time Management) die Frage der Durchsetzungschancen von Recht. Insbesondere im Veranstaltungsmodul Europarecht – Rechts- und Juristenmanagement werden deshalb die Vertragsverletzungsverfahren 2021 gegen die Bundesrepublik Deutschland** und die Vertragsverletzungsverfahren etwa gegen die Republik Polen*** aus den Jahren 2019 ff. Raum einnehmen. Damit verbunden sind die Thematiken der Verhängung von Zwangsgeldern – ihre erstmalige Eintreibung durch Aufrechnung**** sowie die Frage der Zwangshaft von Amtsträgern*****.

Siehe auch A Trustworthy AI for Europe

*Zum Plural siehe Schmid, Künstliche & «Natürliche» Intelligenz: Was ich schon immer (vor 2020) über Recht, Ethik und «Robustheit» wissen wollte (wird in neuem Tab geöffnet) , in: Schweighofer/Hötzendorfer/Kummer/Saarenpää (Hrsg.), Verantwortungsbewusste Digitalisierung- Tagungsband des 23. Internationalen Rechtsinformatik Symposions (IRIS 2020), S. 37 ff.

**Siehe BVerfG Urt. v. 05.05.2020, Az. 2 BvR 859/15 u.a. – „APP III“ (und

BVerfG, Beschl. v. 18.07.2017, Az. 2 BvR 859/15 – „APP I“ (Aussetzungsbeschluss + Vorabentscheidungsersuchen zum EuGH), EuGH, Urt. v. 11.12.2018, Rs. C-493/17,EU:C:2018:1000, Weiss u.a. – „APP II“ und „APP IV“: BVerfG, Beschl. v. 29.04.2021 – 2 BvR 1651/15) und die Entscheidung der Europäischen Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen (einsehbar im Beschluss vom 02.12.2021 mit der Überschrift „Vorrang des EU-Rechts: Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen DEUTSCHLAND aufgrund dessen förmlicher Zusage ein, den Vorrang des EU-Rechts und die Autorität des Gerichtshofs der Europäischen Union eindeutig anzuerkennen“, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_21_6201(21.03.2022)). Die Stellungnahme der Bundesregierung ist derzeit nicht öffentlich einsehbar, so auch Bayerns Justizminister Eisenreich in der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2021/199.php (21.03.2022).

***"Laufende Rechtssachen“ („case in progess“ – Terminologie der InfoCuria Rechtsprechung Seite v. 08.03.2022) in aufsteigender Reihenfolge des Datums: C-204/21 (Klage v. 11.06.2021), C- 404/21 R (Vorabentscheidungsersuchen vom 30.06.2021) und EuGH Urteil v. 15.07.2021, Kommission/ Polen (Régime disciplinaire des juges), Rs. C- 791/19, ECLI:EU:C:2021:596.

****EuGH Urteil v. 16.02.2022, Ungarn/ Parlament und Rat, C-156/21, ECLI:EU:C:2022:97 und EuGH Urteil v. 16.02.2022, Ungarn/ Parlament und Rat, C-156/21, ECLI:EU:C:2022:97.

*****EuGH Urteil v. 19.12.2019, Deutsche Umwelthilfe, Rs. C-752/18, ECLI:EU:C:2019:1114 und die Verwendung männlicher Sprache erfolgt im Interesse von Klarheit, Kürze und Einfachheit (KKE-Formel) verbunden mit der Bitte, nicht das grammatische Maskulinum auf das biologische Geschlecht zu reduzieren.

Die Veranstaltungsgrids verdeutlichen agendaartig die didaktischen Herausforderungen für die Lehrende und die Studierenden. Die hier sog. „Evidencegrids“ erlauben leichteren Zugang zur Recherche wie die Überprüfung des Lehrinhalts wie –fortschritts (Evaluation in der Kollaboration). Bildlich formuliert: Das Veranstaltungsgrid gibt die Himmelsrichtung vor; das „Evidencegrid“ den Treibstoff.

„Evidencegrid“ aus dem Sommersemester 2021 (wird in neuem Tab geöffnet)

Modul Inhalt
1 Kick-Off, GoCore! & Cyberteaching (CT) in Covid-19 Times und danach (“The New Normal” (TNN))
2 Dogmatische Basics
3 Inhaltliche Basics: (Digitaler) Binnenmarkt und BREXIT & PolEXIT?
4 Inhaltliche Basics: Grundrechte & Grundfreiheiten
5 Leadingcase I: Vorratsdaten“organisation“
6 Leadingcases II: deutsch – europäische Rechts(prechungs)geschichte in der (finanziellen) „Lage“
7 Rechtsdurchsetzung durch Aufrechnung & Zwangshaft?
8 GoCore! – Rechtliche Mindeststandards für neue Märkte
(„Data is the new oil“ – Europäisches Daten„organisations“recht)

Für die Veranstaltung vorausgesetzte Rechtssammlung Beck, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: GG, 69. Aufl. 2021, 13,90€ u.a. über TU-BOOKS oder https://www.beck-shop.de/grundgesetz-bundesrepublik-deutschland-gg/product/33108822

„Code of Slides“ (CoS) (wird in neuem Tab geöffnet) für die Prüfung Europäisches (KI) Recht am 15.07.2022

Bitte beachten Sie die Hilfsmitteletikette.

Gegenwart und Zukunft – unsere Mitwelt – werden durch den aktuellen Corona-Virus wie auch die Chancen Künstlicher Intelligenzen (inklusive „künstlicher Rationalität“ und „digitaler Transformation“) herausgefordert. In vielfacher Weise verlangt auch das Sommersemester 2022 Change- und Innovationsmanagement. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien folgende Agenden präsentiert:

(1.) Inhaltliche Agenda ist die Vermittlung von Change Management- wie Rechtsvergleichungs- und Globalrechtskenntnissen um Wissen über „Postcoronaeconomics“ und (Corona-)Law aus deutsch-europäischer Perspektive zu generieren.

(2.) Personale Agenda ist die Weiterentwicklung von Lehrstuhlpersonal wie Studierenden. Konzepte des selbstgesteuerten Lernens verlangen überdurchschnittliches Engagement, gerade der Studierenden.

(3.) Time Management: Dem traditionellen Konzept der „flexible, sensible and sensitive solution“ (FS3) folgend, können sich im Verlauf des Semesters Änderungen der Veranstaltungsagenda ergeben..

(5.) Lehrinkubatoren und Lehrinnovation sollen kollaborativ (mit Feedback der Studierenden) verwirklicht und gelebt werden. Deswegen stellt die Professorin ihre E-Mail-Adresse für Kritik zur Verfügung: .

(6.) Der Lehrstuhl verfolgt traditionell eine Legal Open Source (L.O.S.) Strategie mit Veranstaltungs- und Evidencegrids, Powerpoint-Präsentationen und Rechtsquellen im Internet. Für das Sommersemester 2022 werden die „Evidencegrids“ je nach Studien- und Lernfortschritt sukzessive aufgefüllt.

Prüfungshinweise: Bitte beachten Sie die allgemeinen Prüfungshinweise sowie die aktuellen Informationen für Studierende des Dezernat II in Covid-19 Zeiten
Termin / Raum: Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen der Termine in TUCaN sowie weitere Informationen kurz vor der Prüfung unter News
Anmeldung: Bitte melden Sie sich über TUCaN zur Prüfung an.
Klausurenpool: Unter Klausurenpool haben Sie die Möglichkeit den Aufbau von Klausuren betrachten zu können. Hingewiesen sei hier insbesondere darauf, dass die dort aufgeführten Klausuren den damaligen Stand der Lehrveranstaltungen darstellen und somit nur als Demonstrationsmaterialien angesehen werden dürfen.

Die Materialien der vergangenen Semestern stehen Ihnen unter Archiv: Europarecht I & Europarecht – Rechts- und Juristenmanagement zur Verfügung.